Bauleistungen Realschule Plus - Los 14 - Durchführung der Elektroarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sinzig
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sinzig.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistungen Realschule Plus - Los 14 - Durchführung der Elektroarbeiten
Im Zuge des Flutereignisses am 14./15. Juli 2021 in Sinzig wurden viele Objekte und Flächen zerstört, welche es nun wieder zu errichten gilt. Die Realschule teilt sich in 3 Gebäudeteile: Bauteil E – Neubau, Bauteil B1 - Altbau sowie das Bauteil B2 – WC-Anlage. Ein Übersichtplan ist in der Vorbemerkung zu den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Vom Wiederaufbau betroffen sind vor allem das Kellergeschoss und das Erdgeschoss.
Durchführung der Elektroarbeiten
Dreifaltigkeitsweg 37b
53489 Sinzig
Los 14 - Durchführung der Elektroarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis. Bei der Abgabe der Angebote ist zu berücksichtigen, dass die Leistungen für das Bauteil B2 andere Ausführungsfristen haben, als die Leistungen für die Bauteile B1 und E. Ausführung B1 + E: 27.02.2023 - 27.06.2024; Ausführung B2: 13.02.2023 - 24.03.2023
Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben werden folgende Lose jeweils separat ausgeschrieben:
Los 1 Baureinigung, Los 2 Bodenbelagsarbeiten, Los 3 Fassadenarbeiten, Los 4 Fliesenarbeiten, Los 5 Malerarbeiten, Los 6 Metallbauarbeiten, Los 7 Putzarbeiten, Los 8 Rohbau- und Mauererarbeiten, Los 9 Tischlerarbeiten, Los 10 Trockenbauarbeiten, Los 11 WC-Trennwände, Los 12 PV Anlage, Los 13 HLS, Los 14 Elektroarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
***Stoffpreisänderungen, die zu Mehr- oder Minderaufwendungen des Auftragnehmers führen, werden durch die Stoffpreisgleitklausel gemäß Formblatt 225a (Stoffpreisgleitklausel (225a VHB) berücksichtigt. Der Bieter hat zwingend im Formblatt VHB 225a den Stoffpreis für alle gelisteten Baustoffe anzugeben. Fehlt diese Angabe bei einem oder mehreren Stoffen, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung dieser Angaben erfolgt nicht.
***Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck Unterauftragsvergabe zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Auf gesonderte Anforderung vor Zuschlagserteilung (d.h. nicht bereits mit dem Angebot) ist die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend der an den Bieter gestellten Eignungsanforderungen nachzuweisen. Hierzu ist der Vordruck Eignung Dritte zu verwenden.
***Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck Bietergemeinschaft zu nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern jeweils zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft (und später der Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Wenn in den Vergabeunterlagen von „Bietern“ gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für Bietergemeinschaften. Der Vordruck Eignung Dritte ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.