Schlosserarbeiten Glasgeländer Referenznummer der Bekanntmachung: SWBD-2023-0004
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Dürkheim
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67098
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-duerkheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schlosserarbeiten Glasgeländer
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Schlosserarbeiten (Ganzglasgeländer) im Rahmen des Bauvorhabens Erweiterung des Freizeitbades "Salinarium". Dieses wird um einen Thermenanbau mit Sauna, Wellnes-Abteilung und Thermenrestaurant ergänzt.
Die Leistung beinhaltet grundsätzlich das Herstellen, Liefern, Transportieren bis zum Einbauort und Einbauen aller Haupt- und Nebenbaustoffe, Hilfsmittel und
Befestigungsmaterialien sowie aller Vor- und Nachbehandlungsarbeiten.
Bad Dürkheim
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Schlosserarbeiten (Ganzglasgeländer) im Rahmen des Bauvorhabens Erweiterung des Freizeitbades "Salinarium". Dieses wird um einen Thermenanbau mit Sauna, Wellness-Abteilung und Thermenrestaurant ergänzt.
Deckenrandbleche (h ca. 1070mm): ca. 92 lfdm
Wangenbleche an StB-Fertigteiltreppen: ca. 53 lfdm
Ganzglasgeländer als eingespanntes Ganzglasgeländersystem im Innen- und Außenbereich:
- entlang Galerie- und Terrassenkanten: ca. 171 lfdm
- entlang Treppenläufen: ca. 53 lfdm
Holzhandläufe: ca. 79 lfdm
Brüstungsbrett: ca. 24 lfdm
Edelstahlhandläufe: ca. 32 lfdm
Holzlamellenwand als Raumteiler: ca. 37 m²
Die Leistung beinhaltet grundsätzlich das Herstellen, Liefern, Transportieren bis zum Einbauort und Einbauen aller Haupt- und Nebenbaustoffe, Hilfsmittel und
Befestigungsmaterialien sowie aller Vor- und Nachbehandlungsarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Bad DürkheimMannheimer Straße 2467098 Bad DürkheimDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Ausschreibungsunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Angebotsabgabe und Ablauf der Angebotsabgabefrist prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden,
Welche für die Angebotsabgabe zu beachten sind.
2. Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe in Textform (§126b BGB) über die unter Abschnitt I.3) genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Angebotsabgaben oder andere Übermittlungsarten der Angebote, wie etwa per Post, per Telefax oder per e-mail, sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste das Angebot schon mangels Formwahrung gemäß § 16 EU Nr. 2 VOB/A zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.
Bei der Angebotsabgabe über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform ein kostenloses "Bietertool" erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsabgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB
Verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.