Neubau Hallenbad Altenkirchen - Trockenbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hallenbad Altenkirchen - Trockenbauarbeiten
Neubau eines Hallenbades in Altenkirchen.
Hallenbad mit 25 m Sport- und Sprungbecken mit Sprunganlage 1 m + 3 m, Lehrschwimmbecken mit Hubboden - Wasserfläche ca. 320 qm, Kleinkindbereich - Wasserfläche ca. 125 qm.
57610 Altenkirchen (Westerwald)
Trockenbauarbeiten:
- ca. 580 qm Rasterdecke
- ca. 13 qm Unterdecke Zementbauplatten Akustikdesigndecke
- ca. 230 qm Unterdecke Gipsplatten Akustikdesigndecke
- ca. 62 qm Unterdecke Zementbauplatten Außendecke
- ca. 10 qm Trennwand beidseitig m. Zementbauplatten 2-lagig beplankt
- ca. 250 qm Vorsatzschalen m. Zementbauplatten 2-lagig beplankt
- ca. 2 St. Lichtkuppelschachtverkleidung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kevelar
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb der Frist schriftlich zu Rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie der Rüge nicht abhelfen will hat der Bieter bei der in Ziffer VI.4.1 genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.