Rathaussanierung Mainz - VE III 02 Rohbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathaussanierung Mainz - VE III 02 Rohbauarbeiten
Rathaussanierung Mainz: VE III 02 Rohbauarbeiten - DIN 18330, DIN 18331, DIN 18459
Abbruch, Wiederherstellung und Erweiterung von Rohbaukonstruktionen aus Stahlbeton und Mauerwerk an einem Bestandsgebäude, einschl. baubegleitender Leistungen in geringem Umfang wie Erdarbeiten, Abdichtungsarbeiten, Blitzschutzarbeiten etc.
Rathaus Mainz
Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz
Leistungsumfang:
- Baustelleneinrichtung und Gerüste als Trag- und Schutzgerüste für die eigenen Leistungen
- Baukran incl. aufwendiger Fundamentierung für alle am Bau beteiligten Gewerke
- ca. 200 to kleinteiliger Abbruch von Mauerwerkskonstruktionen einschl. Herstellung von Durchbrüchen
- ca. 700 to kleinteiliger Abbruch von Stahlbetonkonstruktionen einschl. Herstellung von Durchbrüchen im Gebäudeinneren
- ca. 300 m3 Baugrubenherstellung, kleinteilig
- Bohrpfahlarbeiten für Kranfundament im Außenbereich und Bodenplattenertüchtigung mit Kleinbohrpfählen im Gebäudeinneren
- ca. 400 m3 Neubau von kleinteiligen Stahlbetonkonstruktionen aus Ortbeton und Fertigteilen
- ca. 2.000 m2 KS-Mauerwerkswände im Innenbereich, kleinteilig, 11,5 - 24 cm stark
- Schließen von ca. 1200 Durchbrüchen in Bestandswänden und -Decken mit Brandschutzanforderungen
BGF des Bestandsbebäudes: ca. 27.000 m2 auf 9 Ebenen
maximale Höhe des Bestandsgebäudes: ca. 26,15 m über OK FFB Erdgeschoß
BRI des Bestandsgebäudes: ca. 85.800 m3
Zwischentermin: 02.11.2023 für Stellung Baukran
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Nachweise sind gemäß Abschnitt VI.3) Buchstaben A) dieser EU-Bekanntmachung zu führen.
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1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechstvorschrift des Landes in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung sein. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- sind Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
- ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
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2) Der Bieter hat Angaben zu machen,
- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §6e EU VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen und dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 GWB und §§ 124 GWB vorliegen.
Die Nachweise sind gemäß Abschnitt VI.3) Buchstaben A) dieser EU-Bekanntmachung zu führen.
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3) Zum Nachweis der Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen:
- über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022), so weiter Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist, oder der Antrag mangels Masse abgeleht wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
Die Nachweise sind gemäß Abschnitt VI.3) Buchstaben A) dieser EU-Bekanntmachung zu führen.;
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4) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens 3 Referenzen vergleichbarer, abgeschlossener Bauvorhaben der letzten 5 Jahre (20.01.2018 – bis zum Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) der Leistungen Beton-, Mauer- und Abbrucharbeiten vorzulegen.
Hinweis Mindestkriterium: Vergleichbare Bauvorhaben sind Aufträge für die Sanierung mehrgeschossiger Gebäude der Leistungen Beton- und Mauer- und Abbrucharbeiten mit einem Gesamt-Auftragsvolumen von jeweils mindestens 1.500.000 € netto. Hierbei muss jedes der genannten Gewerke (Beton-, Mauer und Abbrucharbeiten) im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten gewesen sein. Diese Referenzen sind dem Angebot mit den in der "A06_Eigenerklärung für (nicht) präqualifizierte Unternehmen (Abs. 2)" geforderten Angaben beizufügen.
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5) Eigenerklärung, welche Teil das Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
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6) Der Bieter hat eine Eigenerklärung darüber vorzulegen, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Beschäftigten zur Verfügung stehen. Der Bieter hat auch Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte zu machen.
7) Ab 250.000 €uro Nettoauftragswert hat der Arbeitnehmer Sicherheitsleistungen als Bürgschaft (Vertragserfüllung- und Mängelanspruchsbürgschaft) zu erbringen.
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8) Zusätzliche sonstige Unterlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben sind:
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird,
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (d.h. Eignungsleihe),
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird,
- Urkalkulation- digital, als kennwortgeschützte, separate PDF-Datei mit dem Angebot zu übermitteln (s. Abs. 7.6 der Bew-Bau der Stadt Mainz (B01)).
- Eiegenerklärung zum EU-Sanktionspaket
- Die Unternehmensdarstellung
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9) Zusätzliche sonstige Unterlage, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen ist:
- EFB 223- Aufgliederung der Einheitspreis;
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10) Nimmt ein Bieter Hinblick auf Kriterien für dei wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, haften der Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung.
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11) Die Tariftreueerklärung nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG) ist mit dem Angebot einzureichen (liegen den Vergabeunterlagen bei).;
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12) Dem Bieter wird empfohlen vor Abgabe des Angebotes umfassend von den Gegebenheiten vor Ort durch eine Ortbesichtigung zu informieren. Zur Vereinbarung einer Ortbesichtigung hat sich der Bieter rechtzeitig über die Bieterkommunikation in Subreport an die Vergabestelle der Stadt Mainz zu wenden. Objektbesichtigung ist grundsätzlich nur bis spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist möglich.
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13) Die Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss in vorgegebener Höhe (Ziffer 11.2 der zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen der Stadt Mainz) spätestens ab Zuschlagserteilung bestehen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
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Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
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Angebote sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln/einzureichen (§13 EU(1)1 Satz 1 VOB/A). Angebote per E-Mail oder Telefax erfüllen nicht die geforderte Form und werden deshalb nicht zugelassen. Schriftliche Angebote werden ebenfalls nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Mittel der Nachweisfürung zur Eignung (Eignungskriterien nach Abschnitt III. dieser EU-Bekanntmachung):
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag entweder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), und trägt die geforderte Angabe auch in die "Eigenerklärung für (nicht) präqualifizierte Unternehmen" ein (liegt den Vergabeunterlagen bei), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates (im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter); und ergänzt bei beiden Möglichkeiten durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (diese Nachweise und/oder Bescheinigungen sind mit dem Angebot einzureichen). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für (nicht) präqualifizierte Unternehmen" (liegt den Vergabeunterlagen bei) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen, ergänzt bei beiden Möglichkeiten durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer (ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise), unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind spätestens dann die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vom AG durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für (nicht) präqualifizierte Unternehmen" bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ergänzt stets ggf. durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bescheinigungen und/oder Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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B) Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist zwingend über die Vergabeplattform "subreport-ELViS" (s.: Abschnitt. I.3 der EU-Bekanntmachung) zu übermitteln. Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten per Fax, per Post oder per E-Mail. Diese Angebote werden von der Wertung zwingend ausgeschlossen.;
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C) Die Landeshauptstadt Mainz als Auftraggeber und als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages personenbezogene Daten des Auftragnehmers auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.;
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden auch im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
§ 160 Absatz 3 GWB / Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland