Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus; hier: Planungsleistungen der Tragwerksplanung (Los 3)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konz
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.konz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus; hier: Planungsleistungen der Tragwerksplanung (Los 3)
Die Stadt Konz (Auftraggeber) beabsichtigt Planungsleistungen für Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus, Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI iVm Anlage 14.1 zur HOAI nebst folgenden besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) zu vergeben:
• Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
• Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, z. B. Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen
• Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
54329 Konz-Karthaus
Der Grundstein für das Kloster Karthaus wurde 1680 gelegt.
Es wurde 1962 von der Stadt Konz erworben.
Seit 1977 wurden verschiedene Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die eine Nutzung als Kulturzentrum und Bürgerhaus möglich machten.
Das Objekt steht unter Denkmalschutz.
Nun ist wieder eine umfassende Sanierung des Klostergebäudes zeitnah erforderlich, da dessen Erscheinungsbild insgesamt stark beeinträchtigt ist, aber natürlich auch die erhaltenswerte Bausubstanz geschützt werden muss.
Das Projekt erhält einen Zuschuss aus zwei Förderprogrammen.
Dies sind Fördermittel zur Erhaltung nichtstaatlicher Kulturdenkmäler des Landes RLP und aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm VII des Bundes; ergänzend Städtebaufördermittel aus dem Bund- und Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (ehemals „Soziale Stadt“).
Eine Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) zum Klostergebäude mit Stand 12.12.2019 für den 1. und 2. Bauabschnitt liegt vor.
Eine digitale Bestandserfassung und ein 3D-Modell liegen vor.
Vorliegend sind vom Auftragnehmer Fachplanungsleistungen bezüglich des 2. und 3. Bauabschnitts zu erbringen.
Die Grundlage für den 2. und 3. Bauabschnitt sind das vom Bauherrn erarbeitete Nutzungskonzept und die HU-Bau zur Aufwertung des Klosters (1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt). Im Hinblick auf das Nutzungskonzept soll die Konfiguration der vorhandenen Räume möglichst erhalten bleiben.
Die Planungsphase dafür hat mit der Grundlagenermittlung und der Vorplanung gerade begonnen.
Folgende Maßnahmen sind hier bisher vorgesehen:
- die Anpassung der Barrierefreiheit für alle Ebenen,
- die Prüfung von Decken,
- die Prüfung der Kellerräume für den Ausbau zu verschiedenen Nutzungsbereichen,
- die Untersuchung der Schaffung eines 2. Fluchtweges aus verschiedenen Bereichen und die Sicherstellung des Brandschutzes des Objektes,
- die Zusammenlegung von Räumen für multifunktionale Nutzungen,
- die Verbesserung der digitalen Infrastruktur des Objektes,
- der Anbau einer Fluchttreppe (optional).
Zu beachten ist, dass die Stadt Konz aktuell ein „Fassaden- Beleuchtungskonzept“ und ein Konzept für die Umgestaltung des Kloster-Umfeldes beauftragt hat. Die Umsetzung erfolgt dann parallel zur „Aufwertung“ des Klosters. Wenn es erforderlich ist, diesbezüglich Abstimmungen herbeizuführen, werden diese auf Stundenbasis vergütet, was aber für den Bereich der Tragwerksplanung eher unwahrscheinlich ist.
Nach der derzeit vorliegenden, groben Kostenschätzung belaufen sich die anrechenbaren Kosten auf 1.377.605,52 € netto, was nach unten abweichen kann, da prinzipielle Entscheidungen zur Planung noch ausstehen.
Der Planungsbeginn ist unmittelbar nach Auftragserteilung.
II.2.11) 1. Die Leistung bezüglich des Anbaus einer Fluchttreppe wird im Bedarfsfalle beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistung besteht nicht.
II.2.11) 2. Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II. 1.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Erklärungen des Bieters nach § 4 Abs. 1 und 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz – LTTG).
1.6. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen.
1.7. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
1.8. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.7. nachweisen.
1.9. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.8. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.10. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.9. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.11. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
- „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
1.12. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
3.1. Referenzen:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem
1. Januar 2013) im Bereich der Tragwerksplanung für den Umbau oder die Sanierung oder die Modernisierung eines Gebäudes gem. §§ 49, 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1. zu § 51 Abs. 5 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• ein denkmalgeschütztes Gebäude;
• Bruttogrundfläche von mindestens: 800 m²;
• vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 6;
• vollständig erbrachte besondere Leistung der Leistungsphase 8: Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung von Eingriffen in das Tragwerk bei Umbauten und Modernisierungen;
• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Projekts;
• Nachweis des Denkmalschutzes;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Bruttogrundfläche in m²;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
3.2. Fachkräfte:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 2 Ingenieure im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen und 1 beratender Ingenieur oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name, Qualifikation
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.
VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3)) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
VI.3.4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 13.02.2023 bei der Vergabestelle einzureichen.
VI.3.5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
VI.3.6) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
VI.3.7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
VI.3.8) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/