Pilotbetrieb Batterie-elektrische Fahrzeuge
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]359
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spnv-nord.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pilotbetrieb Batterie-elektrische Fahrzeuge
Pilotbetrieb mit drei Batterie-elektrischen Fahrzeugen auf dem Dieselnetz des Verkehrsvertrages Eifel-Westerwald-Sieg Los 2. (EWS II) Die vorbezeichneten Fahrzeuge werden durch die Hessische Landesbahn (HLB) beschafft.
Siegen; SPNV auf den Strecken Limburg – Siershahn / Au - Siegen
Im Rahmen eines Pilotbetriebs soll im Netz „EWS II“ der Einsatz von drei Batterie-elektrischen Fahrzeugen bis zum Ende des laufenden Verkehrsvertrags zwischen der HLB und dem SPNV-Nord erprobt werden. In einer Ergänzungsvereinbarung werden alle mit der Erprobung der Technologie verbunden zusätzlichen regelungsbedürftigen Fragen behandelt. Im Übrigen bleibt der ursprüngliche Vertrag unverändert.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die beabsichtige Vergabe der unter II.2.4) genannten Leistungen stellt eine vergaberechtlich zulässige Erweiterung des bestehenden Verkehrsvertrags Eifel-Westerwald-Sieg (EWS) Los 2 nach § 132 Abs.1 GWB zugunsten des unter V.2.3) genannten Auftragnehmers dar. Es handelt sich nicht um eine wesentliche Änderung, da sich das Volumen der Verkehrsleistung nicht ändert. Es werden lediglich drei zusätzliche Fahrzeuge mit einer neuen Antriebstechnologie im Rahmen des bisherigen Leistungsvolumens erprobt. Das wirtschaftliche Gleichgewicht wird nicht verändert, da die zusätzlichen Fahrzeuge zu den nachgewiesenen Mehrkosten erstattet werden. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass diese Ergänzung Auswirkungen auf das ursprüngliche Vergabeverfahren gehabt hätte.
Zudem kann der Auftrag auch nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB nur an den unter V.2.3 genannten Auftraggeber vergeben werden, weil die Leistung untrennbar mit dem ursprünglichen Auftrag verbunden ist und eine anderweitiger Erprobung keinen Vergleich mit der bisherigen Technologie zuließe und somit mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Pilotbetrieb Batterie-elektrische Fahrzeuge
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hlb-online.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die beabsichtigte Auftragsänderung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
2) Diese Bekanntmachung erfolgt federführend durch den SPNV-Nord auch nachfolgend für den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe und die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH.
3) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrages.
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass der SPNV-Nord die vertraglichen Vereinbarungen zum Pilotbetrieb schließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergabeverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de