Pilotbetrieb Batterie-elektrische Fahrzeuge

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]359
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spnv-nord.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Öffentlicher Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Pilotbetrieb Batterie-elektrische Fahrzeuge

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Pilotbetrieb mit drei Batterie-elektrischen Fahrzeugen auf dem Dieselnetz des Verkehrsvertrages Eifel-Westerwald-Sieg Los 2. (EWS II) Die vorbezeichneten Fahrzeuge werden durch die Hessische Landesbahn (HLB) beschafft.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Hauptort der Ausführung:

Siegen; SPNV auf den Strecken Limburg – Siershahn / Au - Siegen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen eines Pilotbetriebs soll im Netz „EWS II“ der Einsatz von drei Batterie-elektrischen Fahrzeugen bis zum Ende des laufenden Verkehrsvertrags zwischen der HLB und dem SPNV-Nord erprobt werden. In einer Ergänzungsvereinbarung werden alle mit der Erprobung der Technologie verbunden zusätzlichen regelungsbedürftigen Fragen behandelt. Im Übrigen bleibt der ursprüngliche Vertrag unverändert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die beabsichtige Vergabe der unter II.2.4) genannten Leistungen stellt eine vergaberechtlich zulässige Erweiterung des bestehenden Verkehrsvertrags Eifel-Westerwald-Sieg (EWS) Los 2 nach § 132 Abs.1 GWB zugunsten des unter V.2.3) genannten Auftragnehmers dar. Es handelt sich nicht um eine wesentliche Änderung, da sich das Volumen der Verkehrsleistung nicht ändert. Es werden lediglich drei zusätzliche Fahrzeuge mit einer neuen Antriebstechnologie im Rahmen des bisherigen Leistungsvolumens erprobt. Das wirtschaftliche Gleichgewicht wird nicht verändert, da die zusätzlichen Fahrzeuge zu den nachgewiesenen Mehrkosten erstattet werden. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass diese Ergänzung Auswirkungen auf das ursprüngliche Vergabeverfahren gehabt hätte.

Zudem kann der Auftrag auch nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB nur an den unter V.2.3 genannten Auftraggeber vergeben werden, weil die Leistung untrennbar mit dem ursprünglichen Auftrag verbunden ist und eine anderweitiger Erprobung keinen Vergleich mit der bisherigen Technologie zuließe und somit mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Pilotbetrieb Batterie-elektrische Fahrzeuge

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hlb-online.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die beabsichtigte Auftragsänderung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).

2) Diese Bekanntmachung erfolgt federführend durch den SPNV-Nord auch nachfolgend für den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe und die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH.

3) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrages.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).

Es wird darauf hingewiesen, dass der SPNV-Nord die vertraglichen Vereinbarungen zum Pilotbetrieb schließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergabeverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/01/2023

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