Kläranlage Dümpelfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 22-08-19-1200
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Adenau
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://adenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Dümpelfeld
Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Adenau betreibt zur Reinigung der anfallenden Abwässer aus fast allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde (VG) die mechanisch-biologische zentrale Kläranlage in Dümpelfeld mit einer aktuellen Ausbaugröße von 20.000 EW. Die 1993 in Betrieb genommene Anlage wurde auf das Verfahrensziel der Abwasserreinigung mit simultaner aerober Schlammstabilisierung ausgelegt.
Im Rahmen der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal vom 14./15. Juli 2021 wurde diese Anlage überschwemmt und in Mitleidenschaft gezogen. Die Schäden beziehen sich vorwiegend auf die Anlagen- und EMSR-Technik, während an den jeweiligen Bauwerken der Abwasserbehandlung keine wesentlichen Schäden festgestellt wurden. Ausgenommen hiervon ist das Betriebsgebäude, welches im Erdgeschoss auf einer Höhe von ca. 1,5 bis 2 m überflutet wurde.
Die Kläranlage in Dümpelfeld konnte wenige Wochen nach der Katastrophe mit entsprechender temporärer Überbrückungstechnik (Elektrotechnik, Gebläse, Laborcontainer u.a.) wieder einen provisorischen Betrieb aufnehmen. Die biologische Reinigungsstufe wird dabei in "Handbetrieb" gefahren. Es ist davon auszugehen, dass die Kläranlage durch Ersatz der defekten Maschinen- und Anlagentechnik sowie Erneuerung der Schaltanlagentechnik und Kabelverbindungen vollständig wiederhergestellt werden kann.
Die beiden Kläranlagen "Mittelahr" und "Mayschoß" der Nachbar-VG Altenahr wurden hingegen durch die Flutkatastrophe vollständig zerstört. Ein Wiederaufbau wird insbesondere auch aufgrund der hierfür notwendigen umfangreichen Maßnahmen zur Realisierung der Hochwassersicherheit als nicht sinnvoll erachtet. Deshalb wurde im Sinne einer zukunftsfähige Abwasserbehandlung im Ahrtal beschlossen, die KA Mayschoß an das Abwassersystem zur KA Untere Ahr und die KA Mittelahr an die KA Dümpelfeld anzuschließen.
Die Abwasserreinigung auf der KA Dümpelfeld erfolgt bisher i. W. nach folgendem Verfahrensablauf:
Das anfallende Abwasser wird über ein Schneckenhebewerk auf Kläranlagenniveau gehoben. Die mechanische Vorreinigung erfolgt über eine automatische Rechenanlage sowie einen belüfteten Langsandfang. Das mechanisch vorgereinigte Abwasser wird über ein Verteilerbauwerk auf eine 2-straßig ausgeführte Belebungsbeckenanlage verteilt. Das gereinigte Abwasser wird über ein als Rundbecken mit Schildräumer ausgeführtes Nachklärbecken in den Vorfluter abgeleitet. Anfallender Überschussschlamm wird statisch voreingedickt und dann maschinell entwässert. Der gepresste Schlamm wird auf einer Schlammlagerfläche zwischengestapelt.
Für den Anschluss der KA Mittelahr sowie unter Berücksichtigung zusätzlicher Prognosebelastungen ist die Kläranlage auf eine zukünftige Ausbaugröße von 30000 EW zu erweitern.
Aufgrund der energetischen Vorteile bzw. des nachhaltig geringeren Fremdstrombedarfs und der Reduzierung der zu entsorgenden Klärschlammengen soll maßgebend eine Umstellung der Verfahrensführung auf Schlammfaulung erfolgen. Neben den hochwasserbedingten und im laufenden Anlagenbetrieb durchzuführenden Wiederherstellungsmaßnahmen sind hierfür im Wesentlichen folgende Erweiterungen erforderlich:
- Integration eines Vorklärbeckens in den Verfahrensablauf der Abwasserreinigung
- Neubau einer 2-stufigen Kompaktfaulungsanlage mit den zugehörigen Peripherieanlagenstufen (Rohschlamm- und Faulschlammpufferbehälter, maschinelle Überschuss-Schlammeindickung, Gasspeicher, BHKW, Notgasfackel)
- Erneuerung der Schlammentwässerung
In der Kompaktfaulungsanlage sollen die Fremdschlämme der übrigen Kläranlagen der VG Altenahr mitbehandelt werden. Im Sinne der Zukunftsfähigkeit soll konzeptionell die spätere Realisierung einer 4. Reinigungsstufe (Platzbedarf, mögliche Synergieeffekte etc. bis zur LP 2) in die Planung der hier ausgeschriebenen Maßnahmen mit einbezogen werden. Dabei sollen die verschiedenen Lösungsalternative aufgezeigt werden. Zu berücksichtigen ist zudem, dass der AG großen Wert auf die zu realisierende Hochwassersicherheit der Anlage legt.
Dümpelfeld - Kläranlage in Dümpelfeld
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen
- für Freianlagen (§ 39 HOAI, Lph 1-9),
- für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI, Lph 1-9),
- für Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI, Lph 1-9) sowie
- Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, Lph 1-9).
sowie Besondere Leistungen.
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Für alle Planungsbereiche gilt:
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen bis Lph 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die Auftraggeberin für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
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Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen
- für Freianlagen (§ 39 HOAI, Lph 1-9),
- für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI, Lph 1-9),
- für Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI, Lph 1-9) sowie
- Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, Lph 1-9).
sowie Besondere Leistungen.
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Für alle Planungsbereiche gilt:
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen bis Lph 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die Auftraggeberin für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
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Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Innerhalb der unter II.2.7 genannten Zeitspanne von 12 Monaten nach Auftragserteilung sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung binnen dieser Frist sichergestellt ist. Regelungen zu Zwischenterminen finden sich in den Vergabeunterlagen zur zweiten Verfahrensstufe.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Thür
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56743
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV608Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gilt § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.