Hochstraße Süd (B37) - Ersatzbau der Pilzhochstraße, Hauptbaumaßnahme Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / 023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochstraße Süd (B37) - Ersatzbau der Pilzhochstraße, Hauptbaumaßnahme
Hochstraße Süd (B37) - Ersatzbau der Pilzhochstraße in Ludwigshafen am Rhein, Hauptbaumaßnahme: Die Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG) plant als Kommunale Gesellschaft der Stadt Ludwigshafen am Rhein den Ersatzbau der Pilzhochstraße, die im Jahr 2020 zurückgebaut wurde. Der Ersatzbau ist Teil der innerstädtischen Hochstraße Süd B37 und Bestandteil des innerstädtischen Hochstraßensystems Ludwigshafen.
Das Bauwerk ist als durchgängiges Tragsystem mit einer Spannbetonplatte auszuführen.
Ludwigshafen am Rhein
Das Bauwerk ist als durchgängiges Tragsystem mit einer Spannbetonplatte auszuführen. Die Haupttragwerke der getrennten Überbauten (in Fahrtrichtung Mannheim und Bad Dürkheim) sind im Regelfall breite, einstegige Plattenbalken in Spannbetonbauweise. Die Breite der Stege variiert in Abhängigkeit von der Straßenbreite.
Der Brückenzug befindet sich im engen innerstädtischen Bereich mit einem räumlich eingeschränkten Baufeld. Zwangspunkte resultieren sowohl aus der Innenstadtlage und der zentralen Erschließungsfunktion des Brückenzugs, als auch aus den technischen, terminlichen und bauablauftechnischen Schnittstellen zu angrenzenden Bestandsbauwerken sowie parallel laufende Baumaßnahmen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Ersatzbau Pilzhochstraße.
Der Brückenzug hat eine Länge von über 520 m, läuft parallel zu Bahnanlagen und überquert verschiedene Straßenbahnlinien. Der Verkehrsweg B 37 muss als wichtigste Umleitungsstrecke vor Beginn der verkehrsbehindernden Arbeiten an der abgängigen Hochstraße Nord (B 44) wieder leistungsfähig betrieben werden können. Eine Verschiebung der erforderlichen Maßnahmen an der Hochstraße Nord über das Jahresende 2025 hinaus kann aus verkehrlichen und Sicherheitsgründen für den öffentlichen Verkehr nicht hingenommen werden. Daher ist es zwigend erforderlich, dass der Brückenzug bis Ende September 2025 fertiggestellt ist, damit spätestens ab dem 30.09.2025 die nicht von der Ausschreibung erfassten Ausrüstungsgewerke (Schutzplanken, Markierung/Beschilderung, Beleuchtungsausrüstung) ihre Leistungen ausführen können. Die Verkehrsfreigabe auf dem Ersatzbau erfolgt am 01.01.2026.
Der Ersatzbau ist ein Lückenschluss zwischen der "Weißen Hochstraße" im Westen und den verbliebenen Widerlagern an der Walzmühle im Osten. Zum Leistungsumfang gehören auch die Wiederanbindung der Rampenanschlüsse, die Instandsetzung der verbliebenen Stützwände sowie die Anpassung vorhandener Anlagen. Der Ersatzbau ist an der Stelle und in den weitgehenden Umrissen der "alten Pilzhochstraße" zu errichten. Darüber hinaus sind die Entwässerungsanlagen in den Fahrbahnen einschließlich der Kanalanlagen unterhalb der Brückenbauwerke anzupassen bzw. zu erneuern. Pflasterarbeiten im Bereich der Bauwerke sind auszuführen. Ferner umfassen die Arbeiten Rückbau, Gründung, Pfeiler und Ausstattung.
Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der Fertigstellung (Vollendung) der vertraglichen Leistungen.
a: Wegen der Zuschlagskriterien wird ergänzend auch auf das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument Gewichtung der Zuschlagskriterien nebst Anlage verwiesen.
b: Für die Baumaßnahme sind Fördermittel beantragt und notwendig. Fördermittelgeber sind Bund und Land. Bei der baulichen Umsetzung sind die Vorgaben und Auflagen aus den Fördermittelbescheiden zu beachten und zwingend einzuhalten.
c: Vor Angebotsabgabe hat der Bieter einen Ortstermin mit dem Auftraggeber durchzuführen. Der Ortstermin dient allein der Besichtigung. Für den Besichtigungstermin ist eine Dauer von 0,75 Stunde angesetzt. Der genaue Termin ist vom Bieter mit dem Auftraggeber über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I. 3. dieser Auftragsbekanntmachung abzustimmen. Sollten sich aus der Besichtigung für den Bieter Fragen ergeben, sind diese im Nachgang zur Ortsbesichtigung über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I. 3. dieser Auftragsbekanntmachung einzureichen. Im Zuge des Ortstermins werden vom Auftraggeber keine Fragen beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister oder in der Handwerksrolle nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 Eigenerklärung Eignung (Teil I. 2.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
2. Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 Eigenerklärung Eignung (Teil I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A bis D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärungen gemäß Ziffer 1 bis 2 mit dem Angebot einzureichen.
1. Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich (Spannbetonbau) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 Eigenerklärung Eignung (Teil I.3.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV B 2a) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice (Versicherungsschein). Hat der Bieter Kopie der Versicherungspolice im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass die Versicherung auch bei Betätigung des Bieters als Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft eintritt.
zu 1:
Der Netto-Jahresumsatz (Gesamtumsatz) des Bieters muss im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens netto EUR 30 Mio. pro Geschäftsjahr und der Netto-Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich (Spannbetonbau) muss im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens netto EUR 15 Mio. pro Geschäftsjahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze aller Bietergemeinschaftsmitglieder addiert.
zu 2:
Die Haftpflichtversicherung muss Mindest-Deckungssummen je Schadensfall wie folgt aufweisen:
- für Personenschäden: 5.000.000,00 EUR
- für Sachschäden und Vermögensschäden: 3.000.000,00 EUR
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweils das zweifache der vorstehend je Versicherungsfall genannten Mindestversicherungssummen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 2 von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen erreichen.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Eigenerklärung des Bieters zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen. Die Eigenerklärung kann urch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 Eigenerklärung Eignung (Teil I.4.) ggfs. nebst Anlage(n) oder durch eine vom Bieter selbsterstellte Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Formbaltt 107 Teil I.4 erbracht werden. Hat der Bieter passende Referenzbescheinigungen im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
2. Eigenerklärung zur Qualifikation, zur Berufserfahrung sowie zu persönlichen Referenzen im Bereich Spannbetonbau des vom Bieter im Auftragsfall eingesetzten Projektleiters. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 Eigenerklärung Eignung (Teil II.1.) ggfs. nebst Anlage(n) oder durch eine vom Bieter selbsterstellte Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Formbaltt 107 Teil II.1 erbracht werden.
3. Eigenerklärung zur beruflichen Qualifikation, zur Berufserfahrung sowie zu persönlichen Referenzen im Bereich Spannbetonbau des vom Bieter im Auftragsfall eingesetzten stellvertretenden Projektleiters. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 Eigenerklärung Eignung (Teil II.1.) ggfs. nebst Anlage(n) oder durch eine vom Bieter selbsterstellte Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Formbaltt 107 Teil II.1 erbracht werden.
zu 1:
Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a: Die Referenzleistungen müssen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein. Eine Vergleichbarkeit setzt mindestens voraus, dass die Referenzleistungen einen Spannbetonbrückenbau mit Spannweiten größer 30m oder eine Baumßmahne mit vorgespannten Betonbauteilen größer 30m betrafen.
b: Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 30.03.2015 abgeschlossen worden sein. Als Abschluss gilt der Zeitpunkt der rechtsgeschäftlichen Abnahme gemäß § 12 VOB/B. Ist die Referenzleistung noch nicht abschlossen, müssen mindestens 50 Prozent der beauftragten Leistungen ausgeführt sein.
c: Es müssen vom Bieter mindestens zwei Referenzen eingereicht werden, die die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
zu 2:
Der Projektleiter muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a: Der Projektleiter muss mindestens über die berufliche Qualifikation B.Eng (FH/TH/TU) oder einen vergleichbaren Abschluss sowie über eine mindestens zehnjährige Beruferfahrung verfügen.
b: Er muss zudem mindestens zwei vergleichbare Referenzen im Bereich Spannbetonbau benennen die in den letzten 8 Jahren erbacht worden sind (gewertet werden auch laufenden Referenzen mit einem Fertigstellungsanteil von mindestens 50 Prozent) und bei denen er als Projektleiter tätig war.
zu 3.
Der stellvertretende Projektleiter muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a: Der stellvertretende Projektleiter muss mindestens über die berufliche Qualifikation B.Eng (FH/TH/TU) oder einen vergleichbaren Abschluss sowie über eine mindestens fünfjährige Beruferfahrung verfügen.
b: Er muss zudem mindestens eine vergleichbare Referenz im Bereich Spannbetonbau benennen, die in den letzten 8 Jahren erbacht worden ist (gewertet werden auch laufenden Referenzen mit einem Fertigstellungsanteil von mindestens 50 Prozent) und bei der er mindestens als stellvertretender Projektleiter oder Bauleiter tätig war.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Ludwigshafen, Bereich BauverwaltungJaegerstraße 167059 Ludwigshafen
Bieter sind am Eröffnungsverfahren nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a: Damit sich Streitigkeiten während der Vertragsdurchführung nicht störend auf den Bauablauf auswirken, verpflichten sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer vertraglich zur Durchführung eines Adjudikationsverfahrens nach den Regeln der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Verfahrensordnung Adjudikation (VOA). Das Verfahren dient zur vorläufigen verbindlichen Klärung von Konflikten. Der Auftraggeber wird zur Begründung eines einheitlichen Dispute Adjudication Board (DAB) für das Bauvorhaben einen Vertrag mit Herrn Prof. Stefan Leupertz (Jurist) und Herrn Prof. Dr.-Ing. Dirk Reister (Ingenieur) abschließen (DAB Vertrag). Beide Adjudikatoren sind bundesweit hoch angesehene Vertreter ihrer Disziplin und verfügen über (auch gemeinsame) einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der Adjudikation bei Großprojekten. Sie sind vertraglich zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Objektivität verpflichtet. Der Auftraggeber ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des DAB-Vertrags erstmals in Kontakt mit denbenannten Adjudikatoren getreten. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seines Angebots ausdrücklich mit dem vorgesehenen Adjudikationsverfahren einverstanden.
b: Rechnungen sind unter Angabe der BPG-Auftragsnummer ausschließlich als Scankopien [gelöscht] zu stellen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, mit einer Vorlauffrist von drei Monaten auf E-Rechnungen umzusteigen.
c: Zur Vorlage von Plänen und Bauunterlagen sowie für den sonstigen Datenaustausch wird die CDE-Plattform Project Networld genutzt, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber hierzu die erforderlichen Zugangsdaten sowie eine Einweisung.
d: Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation
notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der
Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste
Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher
sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland