Beschaffung eines Unit-Dose-Systems zur Verblisterung von Medikamenten für die Apotheke der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-I-006

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landeskrankenhaus.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines Unit-Dose-Systems zur Verblisterung von Medikamenten für die Apotheke der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-I-006
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33100000 Medizinische Geräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung eines Unit-Dose-Systems zur Verblisterung von Medikamenten für die Apotheke der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 211 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Hauptort der Ausführung:

Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Standardlos

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Für die Beschaffung des Unit-Dose-Systems sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV erfüllt, denn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies ist, unter anderem, der Fall, wenn es einem anderen Unternehmen aus Gründen der Interoperabilität bei proprietären Systemen technisch nahezu unmöglich ist die geforderte Leistung zu erbringen. Zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung ist nach einschlägiger Markterkundung das Produkt der Fa. JVM Europe BV das Einzige, welches eine Anbindung zum NEXUS - KIS aufweist und damit zu diesem interoperabel ist. Eine Anbindung weiterer Hersteller von Unit-Dose-Systemen ist durch den KIS-Anbieter aufgrund der prozessualen Komplexität, ungleicher Funktions- und Anbindungsmöglichkeiten verfügbarer Deblister-, Cassette-Refill- sowie Verpackungsautomaten bzw. der dazugehörigen Kontroll- und Korrektureinheiten nicht geplant. Im Falle der Nutzung eines nicht angebundenen Produktes würde die Betriebserlaubnis für das System erlöschen. Als Medizinprodukt bedarf die Anbindung einer entsprechenden Zertifizierung, die ebenfalls nur für die Unit-Dose-Systeme der Fa. JVM Europe BV vorliegt.

Darüber hinaus ist der mangelnde Wettbewerb auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter und es sind keine vernünftigen Alternativ- oder Ersatzlösungen im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV verfügbar.

Fortsetzung siehe unten unter VI.3).

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2023-I-006
Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines Unit-Dose-Systems zur Verblisterung von Medikamenten für die Apotheke der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
17/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lelystad
NUTS-Code: NL230 Flevoland
Postleitzahl: 8218 MD
Land: Niederlande
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 211 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Alternativ- oder Ersatzlösungen sind nicht verfügbar oder würden die MUSS-Anforderungen nicht erfüllen und wären nur bei einer gänzlichen Neubeschaffung auch des gesamten Krankenhausinformationssystems oder erst in unbekannter Zukunft möglich, was aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten keine geeignete Alternative darstellt und angesichts vergleichbarer technischer Situationen bei anderen KIS-Herstellern auch wieder dazu führen würde, dass sämtliche Komponenten wiederum nur von einem anderen KIS-Hersteller bezogen werden müssten.

Der parallele Betrieb verschiedener Unit-Dose-Systeme ist auch keine geeignete Alternativlösung, da Unit-Dose-Systeme anderer Hersteller neben der fehlenden Schnittstelle zum NEXUS - KIS auch noch andere Kanister und Schläuche verwenden als das Bestandssystem und auch keine Tray-Arbeitsplätze und optischen Kontrolleinheiten teilen können. Die damit verbundene notwendige doppelte Kanisterhaltung würde zu einer Verdoppelung der entblisterten Medikamente mit verkürzten Verfalldaten führen, was nicht nur den Kapitaleinsatz dafür verdoppeln würde, sondern auch die Menge der vorsorglich zu vernichtenden Medikamente erheblich erhöhen würde, was sowohl finanziell als auch ökologisch sehr nachteilhaft für das LKH sowie für die Umwelt wäre.

Das Unit-Dose-System muss aus hygienischen Gründen zudem in einem Reinraum der Klasse D aufgestellt werden, der für ein weiteres Unit-Dose-System voraussichtlich etwas vergrößert werden muss. Im Falle der Nutzung eines hypothetischen Alternativproduktes müsste jedoch zusätzlich zu dem neuen Unit-Dose-System wegen Inkompatibilität auch noch ein zusätzlicher Tray-Arbeitsplatz eingerichtet werden und ein zusätzliches optisches Kontrollsystem sowie Raum für die zusätzlich erforderlichen Kanister. Der im Reinluftraum vorhandene Platz müsste dafür nochmals stärker vergrößert werden, was zusätzliche Kosten insbesondere auch bezüglich einer Anpassung der Lüftungs-Anlage bedeuten würde. Der Neubau eines noch größeren neuen Reinluftraums mit zusätzlichem Tray-Arbeitsplatz und weiterer optischer Kontrolleinheit wäre im Gegensatz zu der nur geringfügigen Erweiterung für ein neues JVM-System in unmittelbarer Nähe derzeit räumlich nicht unterzubringen und auf jeden Fall mit erheblichen zusätzlichen Kosten für das LKH verbunden.

Weder die vollständige Neubeschaffung eines KIS mit sämtlichen hier zur Vergabe anstehenden neuen Komponenten noch die Beschaffung eines Alternativsystems mit hypothetischer Herstellung der erforderlichen Schnittstelle in das Nexus – KIS stellen daher nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, sondern auch aus wettbewerblichen Gründen keine sinnvolle Alternative dar.

JVM Europe BV ist daher in Bezug auf die vorstehend aufgelisteten Teilleistungen das einzige Unternehmen im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit.b) VgV, welches die geforderte Leistungen zur digitalen Medikation erfüllen kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, so dass die Voraussetzungen für eine Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb erfüllt sind.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2023

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