EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen für Umbaumaßnahmen (Energetische Sanierung und Brandschutzertüchtigung) am Kreishaus in Bad Ems
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-lahn.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen für Umbaumaßnahmen (Energetische Sanierung und Brandschutzertüchtigung) am Kreishaus in Bad Ems
Der Rhein-Lahn-Kreis beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen (Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI) im Zusammenhang mit energetischen und brandschutztechnischen Umbaumaßnahmen am Kreishaus des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Insel Silberau 1,
56129 Bad Ems
Die Planungsleistungen im Zusammenhang mit energetischen und brandschutztechnischen Umbaumaßnahmen am Kreishaus des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems setzen sich aus folgenden Teilleistungen zusammen:
• Energetische Sanierung,
• Brandschutzertüchtigung,
• Übergangsmaßnahmen (Ausweichbüros in Bürocontaineranlage vor dem Gebäude).
Für die Umsetzung der Maßnahmen werden Zuwendungen aus dem Investitionsstock in Anspruch genommen.
Die Leistungsphasen 1 bis 4 zu den vorgenannten Maßnahmen wurden bereits abgeschlossen. Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren werden die weiteren erforderlichen Objektplanungsleistungen im Zusammenhang mit den o. g. Umbaumaßnahmen ab der Leistungsphase 5 ausgeschrieben.
Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI. Hierbei sind insbesondere folgende Grundleistungen zu erbringen:
• Energetische Sanierung: Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume)
• Brandschutzertüchtigung: Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume)
Die Vergabe der zu erbringenden Leistungen erfolgt stufenweise.
Darüber hinaus sollen voraussichtlich auch folgende Besondere Leistungen beauftragt werden:
• (Übergangsmaßnahmen:) Planungsleistungen für das Aufstellen und Vorhalten von Bürocontainern in der Außenfläche während der Bauzeit sowie Rückbau nach Abschluss der Baumaßnahme,
• Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten anderer an der Planung fachlich Beteiligter (LPH 6),
• Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter (LPH 8).
Nach Planungs- und Baufortschritt
Sollten mehr als fünf Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber anhand folgender Systematik (Punkteschema):
In Bezug auf die nachzuweisenden Mindestbedingungen gemäß Ziff. III.1) können für folgende Auswahlkriterien Bonuspunkte erreicht werden:
1. 1 Bonuspunkt, wenn der Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre mindestens 0,5 Mio. EUR beträgt;
2. 1 Bonuspunkt, wenn in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022) jeweils durchschnittlich mindestens vier Mitarbeiter, davon jeweils mindestens zwei Architekten/Ingenieure, beim Bewerber beschäftigt waren;
3. 2 Bonuspunkte, wenn es sich bei der Referenz zu Objektplanungsleistungen gemäß Ziff. III.1.3) um eine Umbau-/Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb handelt.
Insgesamt können somit durch die genannten Auswahlkriterien maximal 4 Bonuspunkte erreicht werden.
Für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens werden die fünf Bewerber mit der/den höchsten Punktzahl/-en zugelassen.
Sollten mehr als fünf Bewerber die maximale Bonuspunktzahl von 4 Bonuspunkten erreichen, entscheidet für diese Bewerber das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).
Sollten weniger als fünf Bewerber die maximale Bonuspunktzahl bzw. die Höchstpunktzahl im relativen Vergleich zu Mitbewerbern erreichen, werden die Bewerber mit der maximalen Bonuspunkzahl bzw. Höchstpunktzahl vorrangig berücksichtigt. Sollte auf den nachfolgenden Rängen eine größere Anzahl an Bewerbern die gleiche Punktzahl erhalten, als für das Erreichen der vorgesehenen Mindestzahl von Bewerbern erforderlich ist, wird aus der Gruppe dieser Bewerber die entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost.
Sollten weniger als fünf Bewerber nicht mindestens einen Bonuspunkt erreichen, wird aus der Gruppe der Bewerber welche (nur) die Mindestbedingungen erfüllen eine entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost, so dass mindestens fünf Bewerber für die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens zugelassen werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers.
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- Eigenerklärung über die Anzahl des Fachpersonals;
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz über die Durchführung von Objektplanungsleistungen für den/die Umbau/Sanierung eines Gebäudes für öffentliche Auftraggeber.
- Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) jeweils durchschnittlich mindestens zwei Mitarbeiter, davon jeweils mindestens ein Architekt/Ingenieur, beschäftigt waren;
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Objektplanungsleistungen für den/die Umbau/Sanierung eines Gebäudes mit Baukosten (KG 300 und 400) von mindestens 1 Mio. EUR (netto) für öffentliche Auftraggeber. Die beauftragte Planungsleistung muss mindestens die LPH 5 – 8 der HOAI (§ 34) umfassen. Das Projekt muss zudem im Zeitraum 2018 – 2022 abgeschlossen worden sein oder sich derzeit im Bau (LPH 8) befinden. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Baukosten, Leistungsumfang).
Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (§ 34).
Einhaltung der Regelungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der elektronischen Vergabeplattform subreport des Vergabeinformationssystems ELViS unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3) Rückfragen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 09.02.2023 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4) Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang (vgl. Ziffer I.3) einzureichen (Schaltfläche "Angebot / Bewerbung abgeben").
5) Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.