Lieferung eines Krankenkraftwagen Typ C - Rettungswagen Referenznummer der Bekanntmachung: L-2-2023-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-pfalz-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Krankenkraftwagen Typ C - Rettungswagen
Lieferung eines Krankenkraftwagen Typ C (RTW nach DIN EN 1789, DIN 13500:2018-07) nach den Technischen Richtlinien des Landes Rheinland Pfalz Nummer 03 sowie nach DIN EN 1789
Fahrgestell
Rhein-Pfalz-Kreis
Serienmäßiges Transporterfahrgestell für den Aufbau zum Rettungstransportwagen mit
Kofferaufbau (Typ C nach DIN EN 1789)
In Bezug auf II.2.5) möchten wir darauf hinweisen, dass Sie die Bewertungsmatrix dem Leistungsverzeichnis Seite 12-17 entnehmen können.
Aufbau
Rhein-Pfalz-Kreis
Auf- und Ausbau RTW nach DIN 13500:2018-07
In Bezug auf II.2.5) möchten wir darauf hinweisen, dass Sie die Bewertungsmatrix dem Leistungsverzeichnis Seite 46-64 entnehmen können.
Beladung
Rhein-Pfalz-Kreis
Hilsmittel zum Patiententransport,
Ausrüstung zur Immobilisierung/ Unterstützung der Atmung/ Diagnostik/ Infusion,
Medikamentenausstattung,
Ausrüstung zur Behandlung lebensbedrohlicher Situationen,
Verbandmittel und Pflegehilfsmittel,
Rettungs- und Schutzausrüstung,
Stauraum für persönliche Schutzausrüstung,
Kommunikationsausstattung
In Bezug auf II.2.5) möchten wir darauf hinweisen, dass Sie die Bewertungsmatrix dem Leistungsverzeichnis Seite 78 entnehmen können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.
Dazu ist vom Bieter das Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen des VHB (Stand April 2017 Ausgabe 2019) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Das Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen ist erhältlich unter:
https://cloud.rpkinfo.de/index.php/s/WJdMMqdf3YM5E9o
(Passwort: Eignung124)
und wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.
Dazu ist vom Bieter das Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen des VHB (Stand April 2017 Ausgabe 2019) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Das Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen ist erhältlich unter:
https://cloud.rpkinfo.de/index.php/s/WJdMMqdf3YM5E9o
(Passwort: Eignung124)
und wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.
Dazu ist vom Bieter das Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen des VHB (Stand April 2017 Ausgabe 2019) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Das Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen ist erhältlich unter:
https://cloud.rpkinfo.de/index.php/s/WJdMMqdf3YM5E9o
(Passwort: Eignung124)
und wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Zudem ist mit dem Angebot
für Los 1 und 2: jeweils der Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 zu erbringen,
für Los 1, 2 und 3: jeweils drei Referenznachweise, jeweils mit der Angabe Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum.
Die Referenznachweise müssen folgende Mindestbedingungen erfüllen:
a) Die Referenzleistungen müssen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein.
b) Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 01.12.2017 abgeschlossen worden sein.
c) Der Bieter muss je Los mindestens 3 Referenzen mit dem Angebot einreichen, die die Mindestanforderungen gemäß a) und b) erfüllen.
Mit Angebotsabgabe müssen Bieter eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach dem rheinlandpfälzischen LTTG abgeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben Bieter diese Verpflichtungserklärung innerhalb der ihr gesetzten Frist auch für deren Nachunternehmen vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
In diesem Zusammenhang ist eine Eigenerklärung abzugeben, die Teil der Vergabeunterlagen ist.
Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist die jeweilige Erklärung von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Abgabe von mehreren Hauptangeboten zulässig ist. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes von sich heraus zuschlagsfähig sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131 / 16-2234
Fax: +49 6131 / 16-2113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Hierzu wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]