Wettbewerb: Perspektive für den Biotechnologie-Standort Mainz
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb: Perspektive für den Biotechnologie-Standort Mainz
Mainz ist eine wichtige Adresse im Bereich der Biotechnologie. Viele Unternehmen, Institute und öffentliche Einrichtungen wie die Universität und die Universitätsmedizin arbeiten erfolgreich in diesem Segment. Zweifelsohne strahlt der weltweit beachtete Durchbruch von BioNTech im Bereich des mRNA-Impfstoffs auf die ganze Stadt aus. Um Entwicklungsperspektiven für Biotechnologie-Unternehmen zu schaffen, gilt es die Anforderungen dieser Branche mit den städtebaulichen Parametern zu verknüpfen und weitere Rahmenbedingungen zu ermitteln. Seitens der Landeshauptstadt Mainz wurde ein Strategieplan erarbeitet, der das Flächenpotenzial für den kurz- und mittelfristigen Bedarf im Bereich der GFZ-Kaserne und des Hochschulerweiterungsgeländes sowie weiteren Einzelstandorte aufzeigt. Für die langfristige Perspektive benötigt es jedoch weitere Flächen. Die Biotechnologie-Achse wird daher westlich des Hochschulerweiterungsgeländes ("B 158") bis zur Regionalbahnlinie weitergedacht.
Die Landeshauptstadt Mainz lobt nun einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb nach RPW 2013 aus, um die räumliche Perspektive für den Biotechnologiestandort Mainz zu entwickeln. Ziel des Wettbewerbes ist es, aufzuzeigen, wie ein nachhaltiges und innovatives Quartier gelingen kann, das die verschiedenen Funktionen miteinander vernetzt und qualitätsvolle Freiräume für das Quartier und die Umgebung schafft.
Zu vergebende Leistungen:
Städtebaulicher Entwurf gem. Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand Dezember 2020) i.V.m. gem. HOAI 2021 Anlage 9 „Besondere Leistungen zur Flächenplanung“ sowie die erforderliche, ergänzende Freiraumplanung. Dabei werden die zwei Fachdisziplinen (Stadtplanung / Städtebau und Landschaftsplanung / Freiraumplanung) als Planungsteam beauftragt. Die Rahmenplanung beinhaltet die ganzheitliche, gestalterische, strategische und konzeptionelle Bearbeitung und integrierte Darstellung aller wesentlichen städtebaulichen Elemente zu einer räumlichen Entwicklung. Sie macht Aussagen insbesondere zu baulich-räumlichen, gestalterischen, funktionalen, verkehrlichen und landschaftlich / freiräumlichen Dimensionen. Ziel ist die Erreichung eines überarbeiteten städtebaulichen Rahmenkonzepts / Rahmenplans mit integrierter Freiraumplanung als Vorstufe zum Rechtsplan nach BauGB (u. a. zeichnerische Festsetzungen). Die Bauleitplanung wird von der Landeshauptstadt Mainz in Eigenleistung erarbeitet und durchgeführt. Die weitere Beauftragung bezieht sich daher ausdrücklich nicht auf den Rechtsplan oder die Begleitung und Durchführung des Bebauungsplanverfahrens nach BauGB. Die Ausloberin wird die notwendigen Leistungen, die zur Erstellung des o.g. Rahmenplans notwendig sind und zur Sicherung der zukünftigen städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualität beitragen gem. HOAI 2021 Anlage 9 „Besondere Leistungen zur Flächenplanung“ beauftragen. Die Beauftragung kann auch stufenweise erfolgen und wird an den Planungsfortschritt des Gesamtprojekts angepasst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Es werden Bewerber*innen (Stadtplaner*innen/Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen – im Folgenden Teilnehmer*innen genannt) gesucht, die Erfahrung in der Planung von vergleichbaren Planungsaufgaben haben.
2) Die Auswahl der max. 15 geeigneten Teilnehmer*innen erfolgt in einem Teilnahmewettbewerb, der dem Wettbewerb vorgeschaltet ist. Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt bei Vollständigkeit der Unterlagen und Erfüllung der Ausschluss- / Mindestkriterien ausschließlich auf der Basis der Auswahlkriterien, wobei ein Punktesystem für die Bewertung angewendet wird. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
3) Als Mindestkriterien zur Bewerbung gelten:
3.1) Mindestbedingung Teamzusammensetzung: Zulassungsberechtigt sind Teilnehmende (Teams) aus Stadtplaner*innen/Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen. Mehrfachbewerbungen verschiedener Niederlassungen sind nicht möglich und führt zum Ausschluss. Zudem ist die Benennung einer Beratung Verkehrsplanung für den Wettbewerb erforderlich. Die Beratung von Verkehrsplaner*innen von mehreren Teilnehmenden durch ein Unternehmen (z.B. verschiedene Niederlassungen) ist möglich, sofern die Geheimhaltung durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist).
3.2) Mindestbedingung Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall: mind. folgende Deckungssummen für Personenschäden 500.000 EUR und für sonstige Schäden 300.000 EUR, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr.
3.3) Mindestbedingung Referenzen: Jeweils zwei Referenzen für die Fachrichtung Stadtplanung und für die Fachrichtung Freiraumplanung. Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind:
a. Stadtplanung (2 Referenzen): Themenfelder: Flächenplanung z.B. städtebauliche Planung, Masterplan, Rahmenplan gem. Merkblatt 51 bzw. besondere Leistung zur Flächenplanung gem. Anlage 9 HOAI oder vgl.; Alter max. 10 Jahre. Die letzte abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht worden sein (Stichtag: 01.01.2013 oder später); Mindestgröße: Fläche von 20.000 qm (2 ha); Wettbewerbserfolge in Form von Preisen (keine Anerkennungen) sind zugelassen, sofern die weiteren definierten Mindestanforderungen erfüllt sind;
b. Freiraumplanung (2 Referenzen): Freiraumplanung, Rahmenplanung gem. Merkblatt 51 bzw. besondere Leistung zur Flächenplanung gem. Anlage 9 HOAI od. § 39 HOAI oder vgl.; Alter max. 10 Jahre. Die letzte abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht worden sein (Stichtag: 01.01.2013 oder später); Mindestgröße: Fläche von 10.000 qm (1 ha); Wettbewerbserfolge in Form von Preisen (keine Anerkennungen) sind zugelassen, sofern die weiteren definierten Mindestanforderungen erfüllt sind.
4) Die Eignung entsprechend §75 VgV ist durch die vollständig ausgefüllten und von dem/den Büroinhaber(n), dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterzeichnete Bewerbungsformulare einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen und Benennung von geforderten Referenzen nachzuweisen. Eine Eignungsleihe ist grundsätzlich möglich.
(Fortführung unter Anlage_Teilnahmebedingungen_und_Auswahl.pdf)
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner / Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu führen. (Fortführung unter VI.3.1 Zusätzliche Angaben).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.9.1) Beurteilungskriterien Wettbewerbsbeiträge: Die eingehenden Arbeiten werden in beiden Phasen des Wettbewerbs nach den folgenden Kriterien bewertet: Qualität der städtebaulich-freiraumplanerischen Gesamtkonzeption; Qualität / Funktionalität denkbarer Nutzungsbausteine im städtebaulichen Kontext; Gestalt- und Nutzungsqualität des Freiraums / öffentlichen Raums; Qualität des Mobilitäts- und Erschließungskonzeptes sowie Stellplatzkonzept; Qualität der Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, sowie ökologische Maßnahmen und Maßnahmen zur Nachhaltigkeit; Innovationsbeitrag und Entwicklungsstrategie; Realisierungsfähigkeit in Baustufen und Wirtschaftlichkeit. Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingereichten Arbeiten vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen.
IV.1.9.2) Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb: Fortführung unter VI.3.2
Für den Wettbewerb (Phasen 1 und 2) steht insgesamt ein Preisgeld von netto 300.000 EUR zur Verfügung. Diese werden wie folgt in beiden Wettbewerbsphasen ausgeschüttet:
Für den Wettbewerb der Phase 1 steht insgesamt eine Wettbewerbssumme von netto 80.000 EUR zur Verfügung. Für diese Wettbewerbssumme ist die Definition einer gleichrangigen Preisgruppe mit max. 8 Planungsteams durch das Preisgericht vorgesehen. Die zur Verfügung stehende Preissumme wird unter der Anzahl der tatsächlichen Preisträger gleichrangig verteilt. Die Gesamtsumme der Phase 1 kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Für den Wettbewerb der Phase 2 steht insgesamt eine Wettbewerbssumme von 220.000 EUR netto zur Verfügung. Von dieser Summe werden 120.000 EUR netto als Preise und Anerkennungen wie folgt verteilt:
1.Preis: 48.000 EUR netto
2.Preis: 30.000 EUR netto
3.Preis: 18.000 EUR netto
Sowie 2 Anerkennungen mit je 12.000 EUR netto für bemerkenswerte Teilleistungen.
Darüber hinaus werden insgesamt 100.000 EUR netto als Bearbeitungshonorar bereitgestellt. Die zur Verfügung stehende Summe der Bearbeitungshonorare wird unter der Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer der Phase 2 gleichrangig verteilt. Das Preisgericht ist berechtigt, die Wettbewerbssumme durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preisgelder vorzunehmen. Die Gesamtsumme der Phase 2 kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Fortführung von III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO- Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner / Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner / Architekt bzw. Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
VI.3.2) Fortführung IV.1.9.2) Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. RPW 2013, § 8 (2) sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung Phase 2 wird gemäß § 80 VgV ein Verhandlungsverfahren mit dem ersten Preisträger durchgeführt. Sollte eine Beauftragung des ersten Preisträgers aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, beabsichtigt die Ausloberin die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträgern fortzuführen. Das Wettbewerbsergebnis fließt hierbei mit 50% in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50% werden aus unterschiedlich gewichteten Auftragskriterien ermittelt. Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Planungsteams am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst mitgeteilt.
VI.3.3) Rückfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind spätestens bis zum 06.02.2023, 12:00 Uhr, über https://www.subreport.de/E92271515 zu richten.
VI.3.4) voraussichtliche Termine:
Ausgabe der Unterlagen: ab 10.KW 2023; Kolloquium (Videokonferenz): 12./13. KW 2023; Abgabe der Wettbewerbsunterlagen Phase 1: 20./21. KW 2023; Preisgericht Phase 1: 26. KW 2023; Überprüfung der Beiträge Phase 2 durch Klimagutachter: bis 36. KW 2023; Start Wettbewerbsphase 2: 37. KW 2023; Abgabe der Wettbewerbsunterlagen Phase 2: 47. KW 2023; Preisgericht Phase 2: 50. KW 2023 / 02. KW 2024
VI.3.5) Preisgericht:
Wird gemäß RPW 2013 besetzt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de