EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Radladers für den Rhein-Lahn-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Radladers für den Rhein-Lahn-Kreis
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt II.2.4) aufgeführten Einzelleistungen.
Rhein-Lahn-Kreis
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines Radladers mit einem Einsatzgewicht von 18.000 – 22.000 kg für den Einsatz auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) Rhein-Lahn in Singhofen gemäß der beiliegenden technischen Leistungsbeschreibung.
Die Gesamtleistung wird in einem Los ausgeschrieben.
Vertragliche Nebenleistungen:
• Übergabe/Abnahme des Fahrzeugs am Standort des AWZ Rhein-Lahn, An der B260, 56379 Singhofen
• Einweisung des Bedienpersonals des Auftraggebers
• Übergabe von Dokumentationen und Wartungsplänen
• Wartung des Fahrzeugs für 4 Jahre, inkl. UVV-Prüfungen
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen für die Dauer von mindestens zehn Jahren. Gängige Ersatzteile sind innerhalb von 48 Stunden (werktags Mo. bis Fr.) zu liefern.
Das Komplettfahrzeug ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 31. März 2024 zu liefern.
Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und der Fahrzeugkomponenten erfolgt im Wesentlichen in Form von Leistungs- und Funktionsanforderungen. In den Vergabeunterlagen werden technische und inhaltliche Mindeststandards aufgeführt, deren Einhaltung zwingend ist.
Zu Ziffer II.2.4):
Optionen mit Wertung:
• Wartung des Radladers für 4 Jahre (inkl. UVV-Prüfungen).
Weitere Zusatzausrüstungen/ -leistungen für den Radlader (Option ohne Wertung):
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung des Radladers können weitere Austattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Der späteste Liefertermin für den Radlader ist der 31.03.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung;
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein.
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR;
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein.
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von baugleichen oder ähnlichen Radladern.
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen Radladern in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022 unter Angabe der Auftraggeber und Lieferzeitpunkte.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.