Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes u. Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten d. Landkreises Bernkastel-Wittlich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittlich
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Postleitzahl: 54516
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Bernkastel-Wittlich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes u. Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten d. Landkreises Bernkastel-Wittlich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen" beantragt.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6CXV/documents heruntergeladen werden können.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Bernkastel-Wittlich (nachstehend: „Konzessionsgeber“) zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (Gigabitnetz), um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen.
Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen“ beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (max. 40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (max. 10 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (max. 15 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (max. 20 Punkte)
- Kriterium: Organisations- und Kommunikationskonzept (max. 15 Punkte)
Im ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bieter durch die Vergabestelle überprüft.
Verfahrensangaben zum Teilnahmewettbewerb, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind dem Begleitdokument zur Bekanntmachung (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6CXV/documents) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis:
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6CXV/documents zum Download zur Verfügung.
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- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate).
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars "Eigenerklärung Russland-Sanktionen") (Anlage 2).
Hinweis:
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6CXV/documents zum Download zur Verfügung.
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- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat eine Deckungssumme von 5.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu umfassen.
Hinweis:
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6CXV/documents zum Download zur Verfügung.
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- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen ein-gestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben.
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen anzugeben.
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6CXV/documents) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger
Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu
ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6CXV/documents) genügen müssen.
Sofern sich während des laufenden Ausschreibungsverfahrens Änderungen des Gebietszuschnitts, z. B. durch verbindliche eigenwirtschaftliche Ausbauzusagen von Telekommunikationsunternehmen, ergeben, behält sich der Konzessionsgeber vor, eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen vorzunehmen. Aufgrund der Dynamik des eigenwirtschaftlichen Ausbaus behält sich der Konzessionsgeber insbesondere auch Änderungen des Gebietszuschnitts durch Herausnahme von Adressen aus dem Ausbaugebiet vor.
Im Falle entsprechender Anpassungen werden sodann alle in dem Verfahren beteiligten Bewerber/ Bieter aufgefordert, die Anpassungen bei der Angebotserstellung entsprechend zu berücksichtigen bzw. bereits abgegebene Angebote entsprechend zu überarbeiten.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart, zu der Durchführung des Verfahrens und zu Änderungen des Gebietszuschnitts während des laufenden Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6CXV/documents).
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/ Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6CXV. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich unter http://ted.europa.eu, https://projekttraeger-breitband.de und herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP6CXV bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/