Reinigungsdienstleistungen in Objekten der Stadt Germersheim Referenznummer der Bekanntmachung: ZVGERM-2022-0028-GER.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.germersheim.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen in Objekten der Stadt Germersheim
Reinigungsdienstleistungen in Objekten der Stadt Germersheim
Unterhalts-/Grundreinigung
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um Verwaltungsgebäude, Schulen, Sporthallen, Kindertagesstätten, Sportanlagen, die Stadtbücherei, den Baubetriebshof, den Bahnhof, die Feuerwache, eine Obdachlosenunterkunft sowie öffentliche Toilettenanlagen auf dem Stadtgebiet von Germersheim. Gebäudegrundfläche: ca. 17.500 m2 Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit der Option 2 x um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Vertragsverlängerungsoption (2 x um 1 Jahr)
Unterhalts-/Grund-/Vertretungs-/Sonderreinigung
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um Verwaltungsgebäude, Schulen, Sporthallen, Kindertagesstätten, Sportanlagen, die Stadtbücherei, den Baubetriebshof, den Bahnhof, die Feuerwache, eine Obdachlosenunterkunft sowie öffentliche Toilettenanlagen auf dem Stadtgebiet von Germersheim. Gebäudegrundfläche: ca. 12.600 m2 Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit der Option 2 x um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Vertragsverlängerungsoption ( 2 x um 1 Jahr)
Glas-/Rahmenreinigung
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um Verwaltungsgebäude, Schulen, Sporthallen, Kindertagesstätten, Sportanlagen, die Stadtbücherei, den Baubetriebshof, den Bahnhof, die Feuerwache, eine Obdachlosenunterkunft sowie öffentliche Toilettenanlagen auf dem Stadtgebiet von Germersheim. Glasfläche: ca. 7.500 m2 Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit der Option 2 x um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Vertragsverlängerungsoption (2 x um 1 Jahr)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts-/Grundreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts-/Grund-/Vertretungs-/Sonderreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holdorf
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49451
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-/Rahmenreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen am Rhein
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67065
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Die Kammer kann nur auf einen schriftlichen und begründeten Antrag eines Bewerbers oder Bieters tätig werden. Der Antragsteller muss darlegen, welche Verstöße gegen Vergabebestimmungen dem öffentlichen Auftraggeber zur Last gelegt werden sowie konkretisieren, dass er durch die Verletzung von Vergabevorschriften einen Schaden erlitten hat oder erleiden wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/