Objektplanung Neubau Feuerwehrgerätehaus Neuhütten-Züsch Referenznummer der Bekanntmachung: Z-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hermeskeil
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54411
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hermeskeil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Neubau Feuerwehrgerätehaus Neuhütten-Züsch
Der Auftrag umfasst Leistungen (Generalplanung) Objektplanung Gebäude und Innenräume entsprechend Teil 3 Abschnitt 1 HOAI und und Objektplanung Freianlagen entsprechend Teil 3 Abschnitt 2 HOAI, Leistungsphasen 3-9 für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Neuhütten-Züsch.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst Leistungen (Generalplanung) Objektplanung Gebäude und Innenräume entsprechend Teil 3 Abschnitt 1 HOAI und und Objektplanung Freianlagen entsprechend Teil 3 Abschnitt 2 HOAI, Leistungsphasen 3-9 für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Neuhütten-Züsch.
Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Neuhütten - Züsch soll zwischen Saarstraße (L 166) und Königsbachtalstraße südlich der Gemeinde Züsch entstehen. Auf dem Grundstück mit starker Hanglage und eine Gefälle von ca. 3,4 m soll ein zweigeschossiges Gebäude mit eingeschossiger Fahrzeughalle errichtet werden. Von der Königsbachtalstraße sind zwei Einfahrten für Pkw und Einsatzfahrzeuge vorgesehen. Die Alarmausfahrt erfolgt auf die L166. Insgesamt sind 18 Stellplätze auf dem Grundstück geplant. Leistungsphase 1-2 wurde liegt vor. Die Einarbeitung in die Unterlagen LPH 1-2 wird als besondere Leistung beauftragt.
Nutzungsfläche (NUF):
Erdgeschoss
Fahrzeughalle mit 3 Stellplätzen 193,04 qm
Umkleidebereich, Sanitärräume, Stiefelwaschanlage, Lager 97,43 qm
Obergeschoss
Schulungsraum 60,99 qm
Teeküche, Putzraum 14,16 qm
Büroraum 10,30 qm
Technik/Lager 19,20 qm
BGF 503,80 qm
BRI 2.363,00 qm
Die Baukosten für die Kostengruppen werden durch den Auslober nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt geschätzt (Kostenstand 04/2022):
KG 300 Bauwerk-Baukonstruktion: ca. 611.974,79 € (netto)
KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen: ca. 203.991,60 € (netto)
KG 500 Außenanlagen: ca. 210.084,03 € (netto)
Projektziele:
Projektziele:
(A.) - Planungs-Projektziele
- Umsetzung des vorliegenden Vorentwurfs, Beachtung der nachfolgenden Punkte
- Funktionsbau mit energiesparender Planung und Nutzung alternativer Energien
- Im Hinblick auf die Energieeffizienz des Gebäudes möglichst Einplanung Warm-/Kaltbereichstrennung
- Schwarz-Weiß-Bereich-Trennung
- Klare Alarmwege innerhalb und außerhalb des Gebäudes
- Keine Kreuzung von anrückenden Einsatzkräften und ausrückenden Einsatzfahrzeugen
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(B.) Wirtschaftlichkeit, Einhalten der Kostenvorgaben; Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten
Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist neben funktionalen Anforderungen von besonderer Bedeutung.
Ziel der Gebäudeplanung muss es sein, die vorgegebenen Investitionskosten einzuhalten und die Lebenszykluskosten zu minimieren. Dies beinhaltet für die Planungs- und Bauphase die Schaffung optimierter Flächenwerte sowie eine hochqualitative Konstruktions- und Materialwahl. Die Verwendung von ökologisch nachhaltig bewerteten Materialien wird gewünscht. Die gewählten Konstruktionen und Materialien sollen im Hinblick auf Sanierung und Modernisierung optimiert werden.
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(C.) Einhalten der Bestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz;
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(D.) Einhalten der Terminvorgaben;
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Rahmentermine:
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Zur Realisierung des Bauvorhabens sind folgende Termine einzuhalten:
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Der Projektstart soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen.
Abschluss Vorentwurf: 08/2023;
Abgabe LP 3: 10/2023;
Abgabe Bauantrag: 01/2024;
Baubeginn: 05/2024;
Fertigstellung: 06/2025.
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Weitere Angaben s. VI.3
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien.
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1. Personalstruktur:
Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Wichtung 10 v.H.,
≥ 3 Personen = 3 Punkte;
2 Personen = 1 Punkt.
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2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:
Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
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2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
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Wertungskriterium Büro/Unternehmen 10 v.H.
Wertungskriterium Projektleitung 10 v.H.
Wertungskriterium Bauleitung 10 v.H.
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Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen von Büro/Unternehmen, Projektleitung und Bauleitung, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte
= 2 Referenzen je WK = 2 P.
= 1 Referenz je WK = 1 P.
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2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen
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Wertungskriterium 1-2 Büro/Unternehmen 20 v.H.
WK Projektleitung 20 v.H.
WK Bauleitung 20 v.H.
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Für das Büro/Unternehmen, die Projektleitung und die Bauleitung jeweils:
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Wertungskriterium:
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Erfahrungen in Planung einer Freifläche mit Spiel- und Bewegungsangebot für Vorschulkinder in vergleichbarer Komplexität und Größenordnung, mindestens 200.000 EUR Baukosten (KG 300-400) brutto.
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A)
Gebäude für Feuerwachen, Rettungsstationen = 3 Punkte
Gebäude mit Werkstätte und Fahrzeughalle = 2 Punkte
Gebäude mit anderen Nutzungen = 1 Punkt
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B)
≥ 1.000.000 EUR Baukosten brutto = 3 Punkte
≥ 600.000 EUR und < 1.000.000 EUR Baukosten brutto = 2 P.
≥ 200.000 EUR und < 600.000 EUR Baukosten brutto = 1 P.
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Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt
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Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium
arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
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Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 300 Punkte.
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Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
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Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 1 Mio. € bei sonstigen Schäden abschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung (PL) und die Bauleitung (BL), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
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Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1
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Die Projektleitung muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Bauleitung muß eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in der Leistungsphase 8 nachweisen. Die Referenzprojekte müssen für das Büro die Leistungsphasen 3-8, für die PL die Leistungsphasen 3-6 und für die BL die Leistungsphase 8 umfassen.
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Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt:
Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt:
- Die Referenzen von Büro/Unternehmen dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 3 nicht vor 2018 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 8 muss spätestens 2023 begonnen haben.
- Die Referenzen der Projektleitung dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 3 nicht vor 2018 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 6 muss spätestens 2023 begonnen haben.
- Die Referenzen der Bauleitung dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 8 nicht vor 2018 begonnen haben.
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Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
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Für das Büro/Unternehmen, die Projektleitung und für die Bauleitung ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie unter II.2.9 beschrieben – vorzulegen.
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Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
Berufsbezeichnung „Architekt”, „Ingenieur” und/oder „Beratender Ingenieur” und/oder „M.Sc.” oder vergleichbar (dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL)) und/oder Bachelor (dies gilt für den/die Bauleiter(in) BL). Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
Berufsbezeichnung Architekt”, „Ingenieur” und/oder „Beratender Ingenieur” und/oder „M.Sc.” oder vergleichbar (dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL)) und/oder Bachelor (dies gilt für den/die Bauleiter(in) BL). Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.9:
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, während eines Verhandlungsgesprächs ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
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Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
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IV.2.6) Bindefrist des Angebots 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (3) GWB
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.