Errichtung eines flächendeckenden Sirenenwarnnetz im Landkreis Kaiserslautern Referenznummer der Bekanntmachung: 3.5/Kat-S_Sirenen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines flächendeckenden Sirenenwarnnetz im Landkreis Kaiserslautern
Der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt die Errichtung eines flächendeckenden Sirenenwarnetzes zur Warnung der Bevölkerung bei Katastrophen- und Zivilschutzlagen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Anlagen werden an circa 105 verschiedenen Standorten im Landkreis Kaiserslautern errichtet. Hierbei gibt es drei verschiedene Leistungsstufen (600W, 1200W, 2400W) die entsprechend der Konzeptionierung der Lenkungsgruppe aufgestellt werden sollen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung, Montage, Installation sowie Wartung der Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kirchseeon
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85614
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.