Grundstückskauf nach Konzeptvergabe
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mayen
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56727
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mayen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Grundstückskauf nach Konzeptvergabe
Die Stadt Mayen veräußert Grundstücke auf zwei Flächen im Stadtgebiet und sucht mit dieser Konzeptvergabe Investoren, die diese Grundstücke erwerben und bebauen möchten. Vorgesehen ist der Abschluss eines Grundstückskaufvertrags. Das Verfahren unterliegt nicht den vergaberechtlichen Bestimmungen. Die betreffenden Flächen und die übrigen Verfahrensbedingungen sind in den Vergabeunterlagen detailliert dargestellt.
Die Stadt Mayen veräußert Grundstücke auf zwei Flächen im Stadtgebiet und sucht mit Konzeptvergabe Investoren, die diese Grundstücke erwerben und bebauen möchten. Es handelt sich um die nah beieinander und zentral im Stadtgebiet gelegenen öffentlichen Flächen zwischen den Straßen Im Keutel, Mühlenweg und Entenpfuhl („Im Keutel“) und zwischen den Straßen Im Hombrich, Kirchgasse und Im Keutel („Im Hombrich“) (zusammen das „Areal“). Die im Eigentum der Stadt Mayen stehenden Grundstücke des Areals werden zusammen an einen Bieter veräußert. Auf der Fläche Im Keutel soll dabei mindestens auch eine Großgarage errichtet werden. Im Übrigen ist der Erwerber in seiner Planung im Rahmen des baurechtlich Zulässigen weitgehend frei. Sollten Nutzungen geplant werden, die derzeit nicht den Planungsvorgaben entsprechen, sind in Absprache mit der Stadt Mayen Plananpassungen möglich.
Im Rahmen der Konzeptvergabe ist von den interessierten Bietern jeweils ein Konzept für die Bebauung der Flächen einzureichen. Zudem ist ein Kaufpreis für die im Areal belegenen Grundstücke, die im Eigentum der Stadt Mayen stehen, anzubieten. Den Zuschlag erhält der Bieter, der nach der Einschätzung der Stadt Mayen das beste Verhältnis aus der Qualität des geplanten Konzepts und des angebotenen Kaufpreises bietet, wobei die Konzeptqualität höher gewichtet wird.
Die Konzeptvergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren mit der Möglichkeit zur Verhandlung über eingereichte Angebote. In der ersten Stufe wird ein sogenannter Teilnahmewettbewerb durchgeführt, innerhalb dessen sich interessierte Bieter um eine Teilnahme am Verfahren bewerben können. Die Stadt Mayen wählt unter den Bewerbern auf Basis der im Folgenden beschriebenen Bedingungen geeignete Bewerber aus, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In der ersten Verfahrensstufe müssen also noch keinerlei Konzepte eingereicht werden.
Erst in einem zweiten Schritt sind Angebote abzugeben, die dann die von den Bietern zu erstellenden Konzepte enthalten müssen. Dies betrifft nur die im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter. Über die eingereichten Angebote wird bei Bedarf verhandelt werden, woran sich eine zweite Angebotsrunde anschließen kann. Die Angebote werden schließlich anhand der festgelegten Zuschlagskriterien bewertet. Die Bewertung der Qualität der eingereichten Konzepte erfolgt dabei transparent und diskriminierungsfrei durch eine extra für diesen Zweck gebildetes Beurteilungsgremium.
Konkrete Informationen zu den zu veräußernden Grundstücken und den übrigen Rahmenbedingungen finden sich in den Unterlagen der Konzeptvergabe.
Nach Abschluss der Eignungsprüfung wählt die Stadt Mayen diejenigen nicht ausgeschlossenen und grundsätzlich geeigneten Bewerber aus, die sie zur Abgabe eines Erstangebots und ggf. zur Verhandlung auffordert. Die Stadt Mayen hat festgelegt, dass sie maximal fünf (5) Bewerber für die Angebots- und Verhandlungsphase auswählen wird. Haben sich mehr als fünf Bewerber beworben, die die unter C. III. der Vergabebedingungen genannten Eignungskriterien erfüllen, erfolgt eine Auswahlentscheidung zwischen diesen Bewerbern.
Die Auswahlentscheidung erfolgt dabei nach dem Grad der Erfüllung der Anforderungen an die Referenzen sowie den Eignungskriterien Persönliche Eignung der Leitungspersonen und Personalausstattung sowie Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Von den grundsätzlich geeigneten Bewerbern werden diejenigen fünf Bewerber ausgewählt, die nach der Einschätzung der Stadt Mayen die o.g. Kriterien höchstmöglich erfüllen und damit die größtmögliche Gewähr für die ordnungsgemäße und zuverlässige Ausführung der Projekte bieten.
In der Wertung der Referenzen wird insbesondere berücksichtigt: Anzahl der eingereichten Referenzen, Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Investorenprojekt nach Art, Umfang und Komplexität, Anzahl der Referenzen, die sich speziell auf die Planung von Großgaragen beziehen. Bei der Bewertung des Kriteriums Persönliche Eignung der Leitungspersonen und Personalausstattung wird berücksichtigt, über welche Erfahrung die angegebenen Leitungspersonen verfügen und wie gut die übrige Personalausstattung des Bewerbers ist. Im Bereich Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wirken sich bessere wirtschaftliche Kapazitäten der Bewerber positiv aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnahmebedingungen sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung dient der Durchführung einer Konzeptvergabe. Die Konzeptvergabe soll mit dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags beendet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der hier vorliegenden Konzeptvergabe nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags i.S.d der EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU oder 2014/25/EU handelt. Auf Grundstückverkäufe findet auch Teil 4 des GWB gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 5 GWB keine Anwendung. Die Stadt Mayen hat sich dennoch dafür entschieden, sich bei der Konzeptvergabe an einzelnen vergaberechtlichen Vorschriften anzulehnen. Zudem wurde dieses Bekanntmachungsformular verwendet. Dies stellt jedoch keine bindende Unterwerfung der Stadt Mayen unter das Vergaberecht dar. Insbesondere sind Vorschriften des Vergaberechts hier auch dann nicht ergänzend heranzuziehen, wenn die Vergabebedingungen Regelungslücken enthalten. Bewerber und Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt wird oder die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden. Auch wenn einige der in diesen Vergabebedingungen verwendeten Begriffe an das GWB und die VgV bzw. VOB/A etc. angelehnt sind, ist dies allein der Einfachheit geschuldet und stellt keine bindende Unterwerfung unter das Vergaberecht dar. Der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen (vgl. §§ 160 ff. GWB) ist nicht eröffnet.
Zur Gewährleistung eines fairen und transparenten Verfahrens wird die Konzeptvergabe vollständig in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport ELVIS“ der Firma subreport Verlag Schawe GmbH abgewickelt. Die Vergabeplattform ist zu erreichen unter der Adresse: https://www.subreport-elvis.de/.
Über die Vergabeplattform erfolgen sämtliche Verfahrensschritte, insbesondere die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die weitere Kommunikation mit den Bietern, sowie Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung.
Wir erteilen hierzu den nachfolgenden Hinweis:
# Interessenten, die die Vergabeunterlagen herunterladen, ohne zuvor eine Registrierung bei der Vergabeplattform durchzuführen, müssen sich selbstständig und fortlaufend werktäglich über etwaige Aktualisierungen der Vergabeunterlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist informieren.
# Wird ein Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen.
Fragen, Hinweise und Rügen können nur von Unternehmen übermittelt werden, die sich zuvor durch Angabe einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung nebst Adresse sowie einer aktiven E-Mail-Adresse registriert haben. Die Registrierung erfolgt auf der oben bereits benannten Vergabeplattform unter der Adresse www.subreport-elvis.de/anmeldung.
Registrierte Interessenten erhalten bei Änderungen an den Vergabeunterlagen und der Veröffentlichung von Bieterinformationen einen Hinweis über die Vergabeplattform. Für die elektronische Einreichung der Angebote ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Bei den in diesen Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Die Stadt Mayen behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
Ort: leer
Land: Deutschland
Glaubt sich ein Bieter in eigenen Rechten verletzt, so hat er dies innerhalb der in § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die Regelung § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB findet entsprechende Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen der §§ 155 ff. GWB zum Vergabenachprüfungsverfahren im Übrigen keine, auch keine entsprechende Anwendung finden. Es wird auf die Ausführungen unter Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung verwiesen.