Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF 4000) für die Verbandsgemeinde Oberes Glantal Referenznummer der Bekanntmachung: TEDE5/2022-042437
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönenberg-Kübelberg
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Postleitzahl: 66901
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgog.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF 4000) für die Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Oberes Glantal und der Landkreis Kusel beabsichtigen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ein TLF 4000 zu beschaffen. Das Fahrzeug wird stationiert bei der Freiwilligen Feuerwehr Schönenberg-Kübelberg. Das Fahrzeug ist zum Einsatz mit einer maximalen Fahrzeugbesatzung von 1/2 ausgelegt.
Grundfahrzeug und feuerwehrtechnischer Aus-/Aufbau
Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg
Lieferung des Grundfahrzeugs mit feuerwehrtechnischem Auf-/Ausbau. Der Auftragnehmer von Los 1 hat die Beladung aus dem Los 2 im Fahrzeug zu verlasten.
Spätester Liefertermin für das Gesamtfahrzeug ist 36 Monate nach Auftragsvergabe. Die Beladung aus Los 2 ist vom Auftragnehmer Los 1 auf dem Fahrzeug zu verladen.
Feuerwehrtechnische Beladung
Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg Lieferung an den Auftragnehmer des Loses 1 zur Verlastung auf dem Fahrzeug.
Lieferung von feuerwehrtechnischer (Norm-) Beladung an den Auftragnehmer von Los 1 zur Verlastung auf dem Fahrzeug.
Die Beladung aus Los 2 ist spätestens 6 Monate vor Fertigstellung des Gesamtfahrzeugs an den Auftragnehmer Los 1 zu liefern. Der Zeitpunkt der Fertigstellung des Gesamtfahrzeugs wird dem Auftragnehmer nach Auftragsvergabe mitgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundfahrzeug und feuerwehrtechnischer Aus-/Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenlinden
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85664
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/