73 Generalsanierung Berufsbildende Schule Pirmasens, Gebäude A (1.BA) - 19.1 Tischlerarbeiten (WC-Trennwände) Referenznummer der Bekanntmachung: 202211301030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pirmasens.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.pirmasens.de
Abschnitt II: Gegenstand
73 Generalsanierung Berufsbildende Schule Pirmasens, Gebäude A (1.BA) - 19.1 Tischlerarbeiten (WC-Trennwände)
Tischlerarbeiten
Berufsbildende Schule Pirmasens Adlerstraße 31 66955 Pirmasens
-WC-Trennwandanlagen 19 Stk.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe meta Trennwandanlagen GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rengsdorf
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56579
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDEYWPVK1XWS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirmasens
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.pirmasens.de