Implementierung einer Spracherkennungslösung Referenznummer der Bekanntmachung: Marienhaus-2022-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldbreitbach
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56588
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.marienhaus.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Wendel
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.marienhaus.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldbreitbach
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56588
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.marienhaus.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55411
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.marienhaus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung einer Spracherkennungslösung
Die digitale Erfassung der ärztlichen und pflegerischen Dokumentation insbesondere die Brief- und Befundschreibung ist ein essenzieller Bestandteil in der Patientenbehandlung. An mobilen sowie fest installierten Clients erfolgt aktuell die Dokumentation in verschiedenen Applikationen über die Tastatureingabe. Der hierfür benötigte Zeitaufwand soll durch Spracherkennung minimiert und das Handling der Erfassung vereinfacht werden.
Der Einsatz der Lösung erfolgt in den Standorten der Marienhaus-Gruppe. Im Folgenden sind die einzelnen Standorte nach Zugehörigkeit zu den einzelnen Auftraggebern aufgeführt:
Marienhaus Kliniken GmbH
- Marienhaus Klinikum Eifel Bitburg, Krankenhausstraße 1, 54634 Bitburg
- Marienhaus Klinikum Eifel St. Elisabeth Gerolstein, Aloys-Schneider-Straße 37, 54568 Gerolstein
- St.Josef-Krankenhaus Hermeskeil, Koblenzer Str. 23, 54411 Hermeskeil
- Marienhaus Klinikum St. Elisabeth Saarlouis, Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis
- Marienhaus Klinikum Hetzelstift Neustadt/Weinstraße, Stiftstraße 10 67434 Neustadt/ Weinstraße
- Marienhaus Klinikum St. Elisabeth Neuwied, Friedrich-Ebert-Straße 59, 56564 Neuwied
- Marienhaus Klinikum St. Antonius Waldbreitbach, Margaretha-Flesch-Straße 4, 56588 Waldbreitbach
- Marienhaus Klinikum im Kreis Ahrweiler - Krankenhaus Maria Hilf Bad Neuenahr-Ahrweiler -, Dahlienweg 3, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Marienhaus Klinikum im Kreis Ahrweiler - St. Josef-Krankenhaus Adenau -, Mühlenstraße 31-35, 53518 Adenau
Marienhauskliniken im Landkreis Neunkirchen GmbH
- Marienhausklinik St. Josef Kohlhof, Klinikweg 1-5, 66539 Neunkirchen
- Marienhaus Klinikum St. Wendel - Ottweiler, Am Hirschberg 1a, 66606 St. Wendel
Marienhaus Klinikum Mainz GmbH
- Marienhaus Klinikum Mainz, An der Goldgrube 11, 55131 Mainz
Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH
- Marienhaus Heilig-Geist-Hospital Bingen, Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen
An den 10 in den Unterlagen genannten Häusern.
Im Rahmen der Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz ("KHZG") - Fördertatbestand 3.2 - soll eine Spracherkennungslösung eingeführt werden. Die Verwendung von Spracherkennung soll in allen Fachbereichen und somit Berufsgruppen applikationsunabhängig einsetzbar sein. Über Mobile Devices (Smartphones, Tablets) und Mikrofone (Diktiermikrofone) sollen die Berufsgruppen ihre Routinedokumentation sprachlich schnell und einfach erfassen können. Dabei geht es primär um die Unterstützung der Brief- und Befundschreibung, aber auch in der Dokumentation von Untersuchungen bzw. Verläufen im Rahmen der Patientenbehandlung.
Finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU
Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften sind zulässig in gesamtschuldnerischer Haftung mit alleinvertretungsberechtigtem Ansprechpartner.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Implementierung einer Spracherkennungslösung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Illingen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66557
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeber sind keine öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB. Die Ausschreibung erfolgte allein aufgrund landesrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit einer KHZG-Förderung, eine Pflicht zur Anwendung der VgV bestand nicht. Aus diesem Grund findet auch § 39 Abs. 1 VgV keine Anwendung, die Vergabebekanntmachung erfolgt auf freiwilliger Basis zur Herstellung maximaler Transparenz in Verbindung mit der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Fördermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: n/a
Postleitzahl: n/a
Land: Deutschland
Es besteht keine Möglichkeit, einen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zu stellen. Die Anwendung der VgV erfolgt hier allein aufgrund der zuwendungsvergaberechtlichen Regelungen des Saarlandes. Es liegt kein öffentlicher Auftrag im Sinne der §§ 155, 103 GWB vor, die Auftraggeber sind keine öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB.