Anbindung Nachsorge (Digitales Entlass-und Überleitungsmanagement) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022003893
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
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Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
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Telefon: +49 2614990
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Ort: Elmshorn
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Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
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Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
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Ort: Offenbach
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63069
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Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
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Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50933
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Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
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Ort: Remscheid
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42859
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Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40625
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Hauptadresse: https://www.sana.de/duesseldorf
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Ort: Radevormwald
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 42477
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/radevormwald
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Ort: Remscheid
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42853
Land: Deutschland
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Hauptadresse: https://www.sana.de/fabricius-remscheid
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Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95032
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Hauptadresse: https://www.sana.de/hof
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Ort: Pegnitz
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 91257
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Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
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Ort: Schwarzenbruck
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
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Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81369
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Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/herzchirurgie-stuttgart
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Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70184
Land: Deutschland
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
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Hauptadresse: https://www.sana.de/kok-stuttgart
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Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
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Ort: Biberach
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88400
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Ort: Bergen
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18528
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Hauptadresse: https://www.sana.de/ruegen
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Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
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Internet-Adresse(n):
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Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/wismar
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Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10365
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/gesundheitszentren-berlin/ueber-uns/sana-berlin-brandenburg-gmbh
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Ort: Templin
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17268
Land: Deutschland
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Hauptadresse: https://www.sana.de/templin
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Ort: Sommerfeld
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16766
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/sommerfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-ds.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenfelde
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/bad-doberan
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Woltersdorf
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15569
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/woltersdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerde
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.seenlandklinikum.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/herzzentrum-dresden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/leipzigerland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/niederlausitz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Wildbad
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75323
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/bad-wildbad
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.apheresezentrum-rku.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/nuernberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kkh-freiberg.com/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://klinikverbund-allgaeu.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anbindung Nachsorge (Digitales Entlass-und Überleitungsmanagement)
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren zur Etablierung eines digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement.
Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-) Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Dementsprechend ist vorliegend beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeber zu beschaffen, die in Vertragsanlage 3 aufgeführt sind. Diese werden auf der Seite des Auftraggebers Rahmenvereinbarungspartner.
Krankenhäuser sind verpflichtet, ein Entlassmanagement in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. Das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement soll vor allem die Mitarbeiter im Krankenhaus entlasten, die die Anschlussversorgung/ Anschlussheilbehandlung organisieren.
Ebenso soll der strukturierte und digitale Datenaustausch mit den nachgelagerten Leistungserbringern umgesetzt werden. Der Übergang von der Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung ist eine besonders kritische Phase in der adäquaten Versorgung für die betroffenen Patienten.
Dabei sind insbesondere folgende Muss-Kriterien zu erfüllen:
• Strukturierter Datenaustausch:
Es wird ein strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern sowie die Bereitstellung von Dokumenten an nachgelagerte Leistungserbringer ermöglicht. Neben den klassischen Stammdaten betrifft dies z.B. Medikamenteneinnahmen, Hinweise zur Ernährung, Unverträglichkeiten, Allergien, Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit, notwendige Kontrolluntersuchungen, Ansprechpartner bei Komplikationen oder pflegerische Fragen, etc. Der Datenaustausch und die Dokumentenübermittlung müssen auf Basis anerkannter Standards erfolgen. Hierdurch wird ein effizienter Überleitungsprozess erwartet.
• Melde- und Suchsystem für nachgelagerte Prozesse:
Mitarbeitern im Krankenhaus müssen innerhalb eines Netzwerkes von ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationsanbietern den Versorgungsbedarf ihrer Patienten melden können. Weiterhin müssen sie innerhalb eines Netzwerkes zeitnahe Rückmeldungen hinsichtlich passender freier Kapazitäten empfangen können und weiterführende Schritte digital einleiten können. Hier ist vor allem eine Reservierung der freien Kapazitäten gemeint, die nach Rücksprache mit dem Patienten fest gebucht werden kann.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Der Ausführungsort ist jeweils bei der Klinik, die den Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung tätigt. Die einzelnen Adressen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren zur Etablierung eines digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement.
Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-) Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Dementsprechend ist vorliegend beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeber zu beschaffen, die in Vertragsanlage 3 aufgeführt sind. Diese werden auf der Seite des Auftraggebers Rahmenvereinbarungspartner.
Krankenhäuser sind verpflichtet, ein Entlassmanagement in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. Das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement soll vor allem die Mitarbeiter im Krankenhaus entlasten, die die Anschlussversorgung/ Anschlussheilbehandlung organisieren.
Die vom Bieter umzusetzenden Muss-Kriterien aus dem FTB 2 KHZG stellen sich aus Sicht der Sana wie folgt dar:
- Mitarbeitern im Krankenhaus müssen innerhalb eines Netzwerkes von ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationsanbietern den Versorgungsbedarf ihrer Patienten melden können. Hierzu gehört auch der komplette Genehmigungsprozess mit den Krankenkassen und eventuelle Auswahlprozesse durch die Patienten.
- Weiterhin müssen sie innerhalb eines Netzwerkes zeitnahe Rückmeldungen hinsichtlich passender freier Kapazitäten empfangen können und weiterführende Schritte digital einleiten können. Hier ist vor allem eine Reservierung der freien Kapazitäten gemeint, die nach Rücksprache mit dem Patienten fest gebucht werden kann.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anbindung Nachsorge (Digitales Entlass-und Überleitungsmanagement)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Angabe über Ausschlussgründe
Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Ausschlusskriterium)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Ausschlusskriterium)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 – 9 GWB in Bezug auf eine Person oder das Unternehmen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn
a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
b) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
c) der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
d) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
e) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
f) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
g) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
h) das Unternehmen
a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Angaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen werden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wird.
Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wird.
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorgelegt.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorgelegt.
Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022) (Ausschlusskriterium)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich folgende Erklärung einzureichen:
• Erklärung Tarif- und Mindestlohn (Ausschlusskriterium)
• Erklärung Antikorruption (Ausschlusskriterium)
Jeweils vorzulegen von Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: [gelöscht]
Weitere Angaben Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
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