Lieferung von Schweißmanagementsystemen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-031-EU-P
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schweißmanagementsystemen
Im Rahmen des DGUV Forschungsprojektes „Erarbeitung von Handlungshilfen für Aufsichtspersonen und Unternehmen zur Minderung der Schweißrauchexposition beim MIG /MAG-Verfahren“ (Projekt-Nr. 2020 0017 im Sachgebiet „Schiffbau, Metallbau, Schweißen, Aufzüge“ des FBHM der DGUV) beschäftigt sich der Workshop 7 mit der „Entwicklung einer Messstrategie zur genaueren Beurteilung der Situation in der Praxis“.
In diesem Zusammenhang sollen, ergänzend zur bisherigen Vorgehensweise, zusätzliche Parameter bei Schweißrauchmessungen in den Mitgliedsbetrieben erfasst werden. Innerhalb des Messsystems zur Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (MGU) ist eine einheitliche und qualitätsgesicherte Ermittlung von Expositionsdaten vorgesehen. Zukünftiges Ziel ist die Erstellung eines softwarebasierten Vorhersagetools zur Beurteilung der Exposition beim Schweißen. Hierzu ist eine valide Datenbasis notwendig.
Um die Schweißparameter wie Strom, Spannung, Lichtbogenbrenndauer, Drahtvorschubgeschwindigkeit und Gasdurchflussmenge zu dokumentieren, sind aktuell keine Messgeräte innerhalb der ABGMT vorhanden. Aus diesem Grund sollen Schweißmanagementsysteme beschafft werden.
Da die betreffenden Mitgliedsbetriebe der BGHM über ganz Deutschland verteilt sind und Messungen auch zeitgleich und kurzfristig von mehreren autorisierten Mitarbeitenden der Abteilung Gefährdungsermittlung Messtechnik (ABGMT) durchführbar sein müssen, ist eine Beschaffung von mehreren Messsystemen zwingend.
Insgesamt sollen 10 Schweißmanagementsysteme (optional weitere 10 Stück) im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 beschafft werden.
Erfüllungsort für die Lieferung der Geräte ist der Standort Düsseldorf der Auftraggeberin (Hauptort); Erfüllungsort für die Lieferung der Testgeräte ist der Standort Mainz.
Im Rahmen des DGUV Forschungsprojektes „Erarbeitung von Handlungshilfen für Aufsichtspersonen und Unternehmen zur Minderung der Schweißrauchexposition beim MIG /MAG-Verfahren“ (Projekt-Nr. 2020 0017 im Sachgebiet „Schiffbau, Metallbau, Schweißen, Aufzüge“ des FBHM der DGUV) beschäftigt sich der Workshop 7 mit der „Entwicklung einer Messstrategie zur genaueren Beurteilung der Situation in der Praxis“.
In diesem Zusammenhang sollen, ergänzend zur bisherigen Vorgehensweise, zusätzliche Parameter bei Schweißrauchmessungen in den Mitgliedsbetrieben erfasst werden. Innerhalb des Messsystems zur Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (MGU) ist eine einheitliche und qualitätsgesicherte Ermittlung von Expositionsdaten vorgesehen.
Zukünftiges Ziel ist die Erstellung eines softwarebasierten Vorhersagetools zur Beurteilung der Exposition beim Schweißen. Hierzu ist eine valide Datenbasis notwendig.
Um die Schweißparameter wie Strom, Spannung, Lichtbogenbrenndauer, Drahtvorschubgeschwindigkeit und Gasdurchflussmenge zu dokumentieren, sind aktuell keine Messgeräte innerhalb der ABGMT vorhanden. Aus diesem Grund sollen Schweißmanagementsysteme beschafft werden.
Da die betreffenden Mitgliedsbetriebe der BGHM über ganz Deutschland verteilt sind und Messungen auch zeitgleich und kurzfristig von mehreren autorisierten Mitarbeitenden der Abteilung Gefährdungsermittlung Messtechnik (ABGMT) durchführbar sein müssen, ist eine Beschaffung von mehreren Messsystemen zwingend.
Insgesamt sollen 10 Schweißmanagementsysteme (optional weitere 10 Stück) im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 beschafft werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Schweißmanagementsystemen
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung odererst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig.
Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung derInformation nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist wird durch die Absendung auf elektronischemWege auf 10 Kalendertage verkürzt.
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV:
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38
Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV:
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um 5 Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV:
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines
Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des Wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.