Neuaufstellung Flächennutzungsplan VG Sprendlingen-Gensingen; Los 1: Flächennutzungsplan, Umweltbericht, Konzept Regenerative Energien Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-00-907 II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprendlingen-gensingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuaufstellung Flächennutzungsplan VG Sprendlingen-Gensingen; Los 1: Flächennutzungsplan, Umweltbericht, Konzept Regenerative Energien
Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beabsichtigt die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplanes. Der wirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2002 ist aufgrund veränderter ökologischer, ökonomischer, demographischer, rechtlicher und regionalplanerischer Rahmenbedingungen sowie neuer Anforderungen an Flächennutzungen z.B. durch Wohnungsnachfrage/Wohnraumansprüche, Struktur- und Klimawandel inzwischen überholt. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt in mehreren Ausschreibungspaketen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind der Flächennutzungsplan, der Umweltbericht und das Konzept Regenerative Energien (Los 1).
VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen Elisabethenstraße 1 55576 Sprendlingen
Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beabsichtigt die Vergabe der Planungsleistungen des ersten Ausschreibungspakets für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, bestehend aus dem Flächennutzungsplan, dem Umweltbericht und dem Konzept Regenerative Energien.
Die räumlichen Voraussetzungen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen charakterisieren sich insbesondere durch den hohen Anteil landwirtschaftlicher Flächen, die ca. 72 Prozent des ca. 5.600 ha umfassenden Verbandsgemeindegebietes einnehmen. Darüber hinaus bestehen durch die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Bundesautobahn A 61 mit dem Dreieck Nahetal, nördlich an die Verbandsgemeinde angrenzend, günstige infrastrukturelle Voraussetzungen. Entlang der BAB A61 konzentrieren sich daher die gewerblichen Bauflächen in der Verbandsgemeinde. Größere Gewerbegebiete befinden sich insbesondere in Sprendlingen, Gensingen und Grolsheim. Eine weitere Besonderheit des Planungsraumes besteht in der vorhandenen Schutzgebietskulisse, auf die vergleichsweise geringe Flächenanteile entfallen. Hinsichtlich der zentralörtlichen Gliederung ist die Ortsgemeinde Sprendlingen als einziges Grundzentrum in der Verbandsgemeinde gemäß dem regi-onalen Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe (RROP) zu nennen. Der Wohnbauflächenbedarfswert für die nächsten 15 Jahre wird gemäß der in Aufstellung befindlichen zweiten Teilfortschreibung des RROP mit 34 ha angegeben. Demgegenüber stehen Flächenreserven innerhalb ausgewiesener Wohn- und gemischten Bauflächen in einem Umfang von ca. 13 ha. Entlang des Randbereichs der Verbandsgemeinde im Osten befinden sich vereinzelt Vorranggebiete für die langfristige Rohstoffsicherung sowie Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung.
Auf die Projektbeschreibung in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4YMSG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.