Ersatzneubau Pfaffendorfer Brücke/B49_Fertigungsüberwachung Stahlbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-66-2727-EO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Pfaffendorfer Brücke/B49_Fertigungsüberwachung Stahlbau
Für die Bauteile der Pfaffendorfer Rheinbrücke ist eine Fertigungsüberwachung für den Stahlbau und den Korrosionsschutz in den Herstellerwerken, Zwischenmontageplätzen sowie auf der Baustelle durchzuführen.
Im Rahmen der Fertigungsüberwachung der Gewerke Stahlbau und Korrosionsschutz sind die einschlägigen zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen ZTV im Straßenbrückenbau (ins-besondere die ZTV-ING), Richtlinien, Merkblätter, DIN und EN-Normen etc. zu beachten.
Für das Gewerk Stahlbau ist insbesondere ZTV-ING Stand 22/10, Teil 4, Abschnitt 1, zu beach-ten.
Die Überwachung der Korrosionsschutzarbeiten erfolgt gemäß ZTV-ING Stand 22/10, Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau Abschnitt 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten, DIN EN 1090-2, DIN EN ISO 12944-ff.
Hierbei ist insbesondere ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 3, Anhang E zu beachten.
Der Auftragnehmer unterstützt in den Bereichen des Stahlbaus und des Korrosionsschutzes den Auftraggeber in den Aufgaben im Zusammenhang mit der Bauüberwachung gemäß HVA-B-StB, Abschnitt 3.1.
Dem Auftragnehmer wird die Objektüberwachung für die Gewerke Stahlbau und Korrosions-schutz gemäß TVB-Bauüberwachung übertragen.
Pfaffendorfer Brücke/B49 56068 Koblenz Darmstadt, Mannheim und Koblenz (siehe Leistungsbeschreibung)
Ersatzneubau der Pfaffendorfer Brücke über den Rhein in Koblenz sowie Anpassung der angrenzenden Straßenabschnitte und Rampenbereiche - Fertigungsüberwachung Stahlbau
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Qualifikationen des verantwortlichen Inspektors:
Bauingenieur mit Zusatzausbildung zum Schweißfachingenieur (EWE/IWE) mit mehr-jähriger einschlägiger Berufserfahrung im Stahlbrückenbau.
Vertreter: Ingenieur mit Qualifikation wie oben
- Qualifikation des Personals für die Fertigungsüberwachung, Gewerk Stahlbau:
- Bauingenieur mit Zusatzausbildung zum Schweißfachingenieur (EWE/IWE) mit mehr-jähriger einschlägiger Berufserfahrung im Stahlbrückenbau
- Vertreter: Qualifikation wie oben
Qualifikation des Personals zur Durchführung von ZfP-Verfahren:
- mind. 3 Güteprüfer mit Qualifikation IWE, IWT bzw. IWS und Zertifizierung der Stufe 2 in den ZfP-Verfahren (VT, MT, PT)
Qualifikation des Prüfpersonals für die korrosionsschutztechnische Überwachung:
- Für die Überwachung des Korrosionsschutzes ist ein erfahrener Korrosionsschutzin-spektor mit Qualifikation DIN CERTCO bzw. FROSIO als verantwortlicher Prüfer Korrosionsschutz einzusetzen. Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im Stahlbrückenbau ist erforderlich.
Vertreter: Qualifikation wie oben
Die zur Überwachung der Korrosionsschutzarbeiten erforderlichen Geräte müssen von einer akkreditierten Einrichtung kalibriert sein. Die entsprechenden Prüfzertifikate über die regelmäßigen Kalibrierzyklen sind dem AG auf Verlangen vorzulegen.
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
- Liste des zum Einsatz vorgesehenen Prüfpersonals mit Zertifikaten und Referenzen
- Liste der vorhandenen Geräte und Ausstattungen mit Zertifikaten
- Referenzliste des AN zur Bauüberwachung
- Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden 2 Millionen EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht oder durch Exendentenversicherung nachzuweisen. Dem Versicherungsnachweis steht mit Angebotsabgabe ein Nachweis der Versicherung gleich, dass die Deckungssumme im Auftragsfalle auf die Mindestsummen angehoben werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal
o Gewerbeanmeldung
o Handelsregisterauszug
o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung wird akzeptiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Koblenz
Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
über
Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHYMSE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland