Veröffentlichung Beschaffung Ökostrom Energie- u. Servicebetrieb Wörrstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 03635-22 (2)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Wörrstadt
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbh-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Veröffentlichung Beschaffung Ökostrom Energie- u. Servicebetrieb Wörrstadt
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen benötigen die anfordernden Stellen (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 inkl. Verlängerungsoption bis zum 31.12.2025 einen neuen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten (Auftragnehmer). Es handelt sich um 253 SLP-Abnahmestellen (inkl. 25 Marktlokationen Straßenbeleuchtung) und 10 RLM-Abnahmestellen mit einem Gesamtjahresverbrauch im Jahr 2021 von etwa 2,56 Mio. kWh.
ESW und Weitere
Angaben zu den Erfüllungsorten der einzelnen Vertragspartner finden sich in der Leistungsbeschreibung und in Anlage 6d.
Belieferung mit Strom aus erneuerbaren Energien zur Versorgung der benannten Liegenschaften (188 Entnahmestellen, 186 ohne und 2 mit Leistungsmessung). Es werden Stromlieferverträge mit:
Ortsgemeinde Armsheim
Ortsgemeinde Ensheim
Ortsgemeinde Gabsheim
Ortsgemeinde Gau-Weinheim
Ortsgemeinde Partenheim
Ortsgemeinde Saulheim
Ortsgemeinde Schornsheim
Ortsgemeinde Spiesheim
Ortsgemeinde Sulzheim
Ortsgemeinde Udenheim
Ortsgemeinde Vendersheim
Ortsgemeinde Wallertheim
Verbandsgemeinde Wörrstadt
Verbandsgemeinde Wörrstadt Eigenbetrieb Neubornbad
Tourismus GmbH "Im Herzen Rheinhessens"
Energie- und Servicebetrieb Wörrstadt AöR
ausgeschrieben.
Gesamtvolumen ca. 1.052.177 kwh/a. Details - auch neu hinzukommende Abnahmestellen bzw. Eigenerzeugungsanlagen - entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.
Stadt Wörrstadt
Stadt Wörrstadt Pariser Straße 75 55286 Wörrstadt
Belieferung mit Strom aus erneuerbaren Energien zur Versorgung der benannten Liegenschaften (56 Entnahmestellen, 55 ohne und 1 mit Leistungsmessung). Gesamtvolumen ca. 230.500 kwh/a. Details - auch neu hinzukommende Abnahmestellen bzw. Eigenerzeugungsanlagen - entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.
Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR
Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR Energie-Allee 1 55286 Wörrstadt
Belieferung mit Strom aus erneuerbaren Energien zur Versorgung der benannten Liegenschaften (18 Entnahmestellen, 11 ohne und 7 mit Leistungsmessung). Gesamtvolumen ca. 1.220.700 kwh/a (2023) bzw. 1648700 (2024). Details - auch neu hinzukommende Abnahmestellen bzw. Eigenerzeugungsanlagen - entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ESW und weitere
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Wörrstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6CN8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vergleiche §§ 160ff. GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]