Entwicklung der Fachanwendung TWISTweb in der Version 2 für die Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz und anschließender Betriebsführungsunterstüzung/Weiterentwicklung Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_11/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung der Fachanwendung TWISTweb in der Version 2 für die Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz und anschließender Betriebsführungsunterstüzung/Weiterentwicklung
Das Landesamt für Umwelt (LfU) sowie das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) welche hier als Auftraggeber (AG) gemeinsam mit verteilten Zuständigkeiten auftreten, beabsichtigen im Wege eines offenen Verfahrens einen EVB-IT Erstellungsvertrag für die Entwicklung der Individualsoftware "TWISTweb" in der Version 2.0 (TWISTweb) abzuschließen. Der Vertrag umfasst auch die vollständige Migration der Daten des Altsystems sowie ggf. erforderliche Anpassungsentwicklungen durch den Auftragnehmer (AN) nach Fertigstellung von TWISTweb und die anwendungstechnische Unterstützung für den produktiven Betrieb.
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz der Auftraggeber, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Durch den AN sind insgesamt nachfolgende fünf Leistungsbereiche zu erbringen. Dabei stellen sich die Leistungsbeziehungen zwischen dem AN und den beiden AGs in der Aufteilung und den Verantwortlichkeiten (insb. Beauftragungen, Abnahmen, Zahlung, ggf. erforderliche Mängelrügen) wie folgt dar:
Leistungsbereiche in der Leistungsbeziehung zwischen AN und LfU:
- Entwicklung TWISTweb, Dokumentation, Test und Abnahme (3.1.1)
- Migration des Altsystems TWIST (3.1.2)
Leistungsbereiche in der Leistungsbeziehung zwischen AN und MKUEM:
- Betriebsführungsunterstützung nach Inbetriebnahme TWISTweb - zuständiger Auftraggeber: MKUEM
- Schulungen nach Inbetriebnahme TWISTweb - zuständiger Auftraggeber: MKUEM
- Anpassungsentwicklungen nach Inbetriebnahme TWISTweb - zuständiger Auftraggeber: MKUEM
Ausführungstermine:
(1) Zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung näher spezifizierten Leistungen soll eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT-Erstellungsvertrages abgeschlossen werden.
(2) Der Vertrag beginnt ab der Zuschlagserteilung.
(3) Die Leistungserbringung für den Leistungsbereich " Entwicklung TWISTweb " (Punkt 3.1.1) und somit die hierfür vom AN zu erstellende Individualsoftware ist bis spätestens 31.10.2023 vollständig getestet, dokumentiert und betriebsbereit dem Auftraggeber "bereit zur Abnahme" zu übergeben.
Vertragserfüllungstermin ist der 30.11.2023.
Verbindliche Termine für Meilensteine und Teilabnahmen sind im EVB-IT-Erstellungsvertrag (Formular 414 der Vergabeunterlagen) unter Ziffer 8 aufgeführt.
(4) Die Leistungserbringung für die Leistungsbereiche "Betriebsführungs-unterstützung", "Schulungen" und "Anpassungsentwicklungen" beginnt am Tage nach der vollständigen Abnahme der Individualsoftware TWISTweb und endet am 31.12.2027.
(5) Die Leistungserbringung für den Leistungsbereich "Migration" (Punkt 3.1.2) muss spätestens zwei Wochen nach dem Termin für Teilabnahme 1 und nach Beauftragung durch den AG auf Grundlage eines Angebots des AN, welches spätestens zum Zeitpunkt der Bereitstellung zur Teilabnahme 1 vom AN vorgelegt werden muss, begonnen werden und spätestens zum Termin der Bereitstellung der Anwendung TWISTweb zur Abnahme vollständig abgeschlossen sein (siehe Punkt 4.2 Ziffer (3)).
Umfang für Betriebsführungsunterstützung, Schulungen und Anpassungsentwicklungen:
Der Auftraggeber veranschlagt für die Leistungsbereiche "Betriebsführungsunterstützung" und "Anpassungsentwicklungen" (Punkt 3.1.3 und 3.1.5) einen durchschnittlichen Stundenbedarf von insgesamt 60 Stunden pro Monat.
Der Auftraggeber kalkuliert daher aufgrund der vorstehenden Annahme für den Leistungsbereiche Betriebsführungsunterstützung und Anpassungsentwicklung mit folgenden Stundenbedarfen:
in 2024: 720 Stunden
in 2025: 720 Stunden
in 2026: 720 Stunden
in 2027: 720 Stunden
Die Kalkulation des Auftraggebers geht von einer 50%-Aufteilung des Arbeitsanfalls zwischen Betriebsunterstützung und Anpassungsentwicklung aus.
Der Auftraggeber veranschlagt weiterhin für den Leistungsbereich "Schulungen" (Punkt 2.1.4) einen durchschnittlichen Schulungsbedarf von insgesamt 15 Schulungstagen pro Jahr, wobei in 2024 ein höherer Bedarf aufgrund der Einführung von TWISTweb erwartet wird.
Der Auftraggeber kalkuliert daher aufgrund der vorstehenden Annahme für den Leistungsbereich Schulungen mit folgenden Bedarfen:
in 2024: 25 Schulungstage
in 2025: 15 Schulungstage
in 2026: 15 Schulungstage
in 2027: 15 Schulungstage
Die jeweiligen, vorstehenden Stunden- und Tagesbedarfe je Kalenderjahr stellen eine verbindliche Obergrenze dar. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung dieses Bedarfs besteht nicht.
Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (Formular 414b der Vergabeunterlagen) wird ohne Mindestabnahmemenge abgeschlossen.
Da es sich bei den vorgenannten Stunden- und Tagesbedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es vorkommen, dass die jeweilige Obergrenze nicht auskömmlich ist. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stunden- bzw. Tagesobergrenze auf Basis des bestehenden Stunden- bzw. Tagessatzes und Vertrages. Dazu können nicht in Anspruch genommene Stunden- bzw. Tageskontingente aus Vorjahren herangezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stunden- bzw. Tagesanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass:
1. sein Jahresumsatz mit Aufträgen für kundenspezifische Softwareentwicklung in den zurückliegenden drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 800.000,00 EUR (netto) pro Jahr betrug, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Sofern entsprechende Angaben für den vorstehend geforderten Zeitraum nicht zur Verfügung stehen (Newcomer), so muss mindestens der Umsatz mit Aufträgen für kundenspezifische Softwareentwicklung des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres die vorstehende Anforderung von 800.000,00 EUR netto erfüllen.
Bei einer Bietergemeinschaft richtet sich der Jahresumsatz nach der Aufsummierung der Jahresumsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
2. er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 1.500.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen.
Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass er:
drei (3) vergleichbare, bereits abgeschlossene Referenzprojekte von webbasierten Anwendungsentwicklungsprojekten nachweisen kann, deren Beginn nach dem 01.01.2017 liegt und die zu den in der Leistungsbeschreibung gestellten Anforderungen an die Entwicklungsqualifikation und Softwareumgebung korrelieren, indem sie folgende Kriterien erfüllen:
a. Der vom Bieter oder der vom Mitglied der Bietergemeinschaft verantwortete Anteil der Entwicklungsarbeiten in dem Projekt hatte einen Umfang von mindestens 2.000 Personenstunden
b. Für die Entwicklung wurden Java, ORACLE und ein JavaScript-gestütztes GUI Framework auf Basis JSF, ReactJS, VueJS oder AngularJS als wesentliche technologische Komponenten eingesetzt.
c. Die Anwendungsentwicklung erfolgte nach agilen Entwicklungsprinzipien wie z.B. der Scrum Methodik
Ergänzend zur Eigenerklärung gemäß Formular 304 sind die Referenzprojekte jeweils mittels des Formulars 311 darzustellen.
Aus den Angaben zu den Referenzen muss deutlich werden, auf welche eingesetzten Programme, Techniken oder Methoden sich der Bieter mit dem jeweiligen Referenzprojekt bezieht. Hinsichtlich lit. c) ist insbesondere zu beschreiben, wie die Methodik in dem Referenzprojekt konkret eingesetzt wurde.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 7. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Erklärung gemäß Formular 303.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle und evtl. unter Anwesenheit von Mitarbeitern der Fachabteilung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o.g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 06.02.2023; 23:59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch später eingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Nebenangebot:
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen im Preisblatt sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYERP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.