Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges nach DIN 14505:2015-1 Referenznummer der Bekanntmachung: SSPE-2022-0087
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.speyer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges nach DIN 14505:2015-1
Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges 26 t (WLF) nach DIN 14505:2015-1 -WLF-26/6900-1570 für die Stabsstelle 070 Feuerwehr und Katastrophenschutz der kreisfreien Stadt Speyer. Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren; nach DIN EN 14505:2015-01; DIN 1846-2 sowie nach den Technischen Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz sind zwingend einzuhalten.
Fahrgestell
Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges 26t (WLF) nach DIN 14505:2015-1 -WLF-26/6900-1570 für die Stabsstelle 070 Feuerwehr und Katastrophenschutz der kreisfreien Stadt Speyer. Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren; nach DIN EN 14505:2015-01, DIN 1846-2 sowie nach den Technischen Richtlinien des Landes Rheinland- Pfalz sind zwingend einzuhalten.Das WLF soll mit 3 Achsen (hintere Achse mit Lenk- und Liftfunktion) sowie Straßenantrieb und vollautomatischem Getriebe geliefert werden. Um die bei der Feuerwehr Speyer vorhandenen Abrollbehälter (AB) zu transportieren, muss das Fahrzeug über einen Hakenlift verfügen um Container mit der Länge von 5900mm und 6900mm aufnehmen zu können. Das Fahrzeug muss für den Betrieb des Hytrans Fire Systems geeignet sein. Aufgrund der Aufgaben im Katastrophenschutz soll das WLF auch andere gängige Container aufnehmen können.
Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf 26.000 kg nicht überschreiten. Die Nutzlast bei vollbesetztem und beladenen Fahrzeug muss mindestens 13.000 kg betragen.
Mit dem Angebot ist ein verbindlicher Liefertermin anzugeben.
Der Fahrgestellhersteller und der Aufbauhersteller verpflichten sich, alle technischen Detailabstimmungen, sowieSchnittstellenbeschreibungen unter Kenntnisnahme des AG unaufgefordert ohne Mehrkosten für den AG vorzunehmen. Diese Abstimmungen sind sowohl vom Fahrgestellhersteller als auch dem Aufbauhersteller schriftlich zu dokumentieren und dem AG vom Beginn der Produktionsarbeiten zur Freigabe vorzulegen. Vor der Auftragserteilung haben beide AN (LOS 1 und LOS 2) zu bestätigen, dass eine Kompatibilität untereinander besteht.
Folgende Normen und Regeln sind besonders zu beachten und einzuhalten:- DIN 14505:2015-1 Wechselladerfahrzeuge - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - VDE-/DIN -Normen für die elektrische Anlage - EMV Richtlinie 2006/28/EG (2004/104/EG), EN 61000-6 Teile 1 bis 4 ansonsten EMVG in aktueller Fassung; Bestätigung über die EMV-Verträglichkeit der elektrischen Bauteile und Geräte sind bei der Übergabe des Fahrzeugs beizulegen - NE 20 nach DIN VDE 0879 Teil 2 - UVV Feuerwehr (Feuerwehrfahrzeuge) DGUV Grundsatz 305-002 Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr - StVZO BRD - DIN EN 1846 in allen Teilen Feuerwehrfahrzeuge: Nomenklatur und Bezeichnung - DIN 14610 Akustische Signalanlagen- EN 14620:2006 03 Kennleuchten- DIN 14502-3:2022 Farbgebung und besondere Kennzeichnungen- Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz (https://bks-portal.rlp.de/technik-förderung/feuerwehrfahrzeuge)
Aufbau und Beladung
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein WLF nach DIN 14505:2015-1 inklusive der Lieferung und Einbau der Beladung (Beladeplan beiliegend).
Aufbau für ein Wechselladerfahrzeug nach DIN 14505:2015-01.Es sind folgende Maße einzuhalten: Fahrzeuglänge max. 10.000 mm (inkl. Anbauteile); Fahrzeugbreite max. 2.550 mm; Fahrzeughöhe inkl. Abrollbehälter max. 4.000 mm. INFO: Höhe des höchsten AB beträgt 2.800 mm. Gewicht: Technisch ist das Fahrzeug auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 26.000 kg auszulegen. Das WLF entspricht damit der Kraftfahrzeug-Gewichtsklasse Super (S) nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2. INFO: Gewicht AB HFS: 8830kg
Abknickbarer Hakenlift mit Telekopausleger: Palfinger (z.B. PHT 20A) oder Meiller (z.B. RK 20.65) - geeignet zur Aufnahme von Behältern nach DIN 30722 Teil 1, Stahl-Schweißkonstruktion aus hochwertigem Spezialstahl, Gerätegrundrahmen vorbereitet für geschraubte Montage mit robusten Kipplagern und seitlichen Containerauflagen mit großer Zentrierung, Schwenkarm mit optimaler Drehlagerung für Hakenarm, mechanische Zwangsknicksicherung (Schwenkarm-Kipprahmen), hydr. Steuerelemente in Sandwich-Bauweise, pneumatisch angesteuert
Gerät sandgestrahlt und sorgfältigst grundiert, hydraulische Innenverriegelung, inkl. Steuerelement
Kipprahmen mit 2 Ablaufrollen mit großer Zentrierschräge, hydraulisch knickbarer Hakenarm, Universalhaken mit Hakensicherung, Eilgangschaltung für hohe Arbeitsgeschwindigkeit, Endlagendämpfung, Betriebsstundenzähler, Fehlercodeanzeige, akustisches Signal bei Funktionsstörungen,
Aluminiumabdeckung der Steuereinheit
Aufgrund vorhandener Systeme und für die Sicherstellung der einheitlichen Ausbildung, Ersatzteilvorhaltung und Wartungsmaßnahmen sind zwingend o.g. Hersteller anzubieten.
Feuerwehrtechnische Beladung WLF nach DIN 14505:2015-1 inkl. Zusatzbeladung
Der Fahrgestellhersteller und der Aufbauhersteller verpflichten sich, alle technischen Detailabstimmungen, sowieSchnittstellenbeschreibungen unter Kenntnisnahme des AG unaufgefordert ohne Mehrkosten für den AG vorzunehmen. Diese Abstimmungen sind sowohl vom Fahrgestellhersteller als auch dem Aufbauhersteller schriftlich zu dokumentieren und dem AG vom Beginn der Produktionsarbeiten zur Freigabe vorzulegen. Vor der Auftragserteilung haben beide AN (LOS 1 und LOS 2) zu bestätigen, dass eine Kompatibilität untereinander besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde,
Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB
Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot
vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder
Wohnsitzes
- darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet - oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- darüber, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt bzw. keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen bzw. dass keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstraße von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 € verhängt wurde
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle
auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten
Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist
vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist
vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124
LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde,
Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB
Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot
vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle
auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten
Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist
vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist
vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124
LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde,
Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB
Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot
vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- darüber, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare
Leistungen ausgeführt wurden (Drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren sind mit dem Angebot vorzulegen!)
- darüber, dass die zur Ausführung der Leistung erforderlichen
Beschäftigten zur Verfügung stehen
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle
auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten
Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist
vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist
vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124
LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Mit dem Angebot sind drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren über die Ausführung vergleichbarer Leistungen mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum
Für Los 1:
• Anbieter müssen ihre Leistungsfähigkeit und ihre Qualitätssicherungsmaßnahmen durch den Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig erbringen.
• Bei Abgabe des Angebotes sind drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren über die Ausführung vergleichbarer Leistungen mit mindestens folgenden Angaben einzureichen: Ansprechpartner mit Kontaktdaten; Art der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum.
• Eine vorläufige Gewichtsbilanz ist beizulegen.
• Es ist ein Plan (Fertigungszeichnung) für das angebotene Fahrgestell beizulegen.
• Dem Angebot sind beizulegen: Technische Daten über das angebotene Fahrgestell mit mindestens folgenden Inhalten: Leergewicht, Einsatzgewicht, Maximalgewicht sowie deren Bemaßungen mit Länge, Breite Höhe.
• Es ist ein bietereigenes Angebot, bei dem sich keine Widersprüche zu den Inhalten des Leistungsverzeichnisses ergeben dürfen (d.h. ein auf das Leistungsverzeichnis bezogenes Angebot welches mit eigener EDV des Bieters erstellt worden ist), inklusive des im Leistungsverzeichnis genannten Angebotspreises abzugeben.
Für Los 2:
• Anbieter müssen ihre Leistungsfähigkeit und ihre Qualitätssicherungsmaßnahmen durch den Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig erbringen.
• Bei Abgabe des Angebotes sind drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren über die Ausführung vergleichbarer Leistungen mit mindestens folgenden Angaben einzureichen: Ansprechpartner mit Kontaktdaten; Art der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum.
• Es ist ein Plan (Aus- und Aufbauzeichnungen) für den angebotenen Aufbau beizulegen.
• Eine vorläufige Energiebilanz ist beizulegen.
• Eine vorläufige Gewichtsbilanz ist beizulegen.
• Dem Angebot sind beizulegen: Technische Daten mit mindestens folgenden Daten: Leergewicht, Einsatzgewicht, Maximalgewicht sowie deren Bemaßungen mit Länge, Breite Höhe.
• Es ist ein bietereigenes Angebot, bei dem sich keine Widersprüche zu den Inhalten des Leistungsverzeichnisses ergeben dürfen (d.h. ein auf das Leistungsverzeichnis bezogenes Angebot welches mit eigener EDV des Bieters erstellt worden ist), inklusive des im Leistungsverzeichnis genannten Angebotspreises abzugeben.
Im Übrigen gem. Vergabeunterlagen!
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten ausschließlich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der jeweils gültigen Fassung wird in den Vertrag mit einbezogen (§ 29 II VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.fm.rlp.de
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.speyer.de