Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Abnahmestellen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-00-528 II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprendlingen-gensingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Abnahmestellen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR
Lieferung von Öko-Strom für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, die Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, St. Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim, Zotzenheim und die Verbandsgemeindewerke AöR mit insgesamt 134 SLP-Abnahmestellen und 57 Straßenbeleuchtungsabnahmestellen.
Gebiet der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen gem. Verzeichnis der Abnahmestellen.
Lieferung von Öko-Strom für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, die Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, St. Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim, Zotzenheim und die Verbandsgemeindewerke AöR mit insgesamt 134 SLP-Abnahmestellen und 57 Straßenbeleuchtungsabnahmestellen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Die Aufraggeberin hat die Beschaffung elektrischer Energie für das Jahr 2023 für Abnahmestellen ohne Leistungsmessung mit Option für die Jahre 2024 und 2025 im Nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb im August 2022 bekannt gemacht. Da die aktuellen Lieferverträge zum 31.12.2022 auslaufen. Hierauf hat sich fristgerecht ein Unternehmen beworben. Das bisherige Vergabeverfahren musste jedoch nach § 63 VGV, am 02.12.2022, aufgehoben werden, da sich, angesichts der schwierigen Beschaffungssituation, die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben (§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VGV). Insoweit nahm die Auftraggeberin nach Aufhebung des Vergabeverfahrens von der Möglichkeit Gebrauch, gemäß § 14 Abs. 4 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu führen. Zu welchem Sie am 08.12.2022 einlud. Aufgrund des Lieferbeginns am 01.01.2023 und der daraus resultierenden Dringlichkeit zum Abschluss eines Liefervertrages wurde die Angebotsfrist auf 8 Kalendertage reduziert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Abnahmestellen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4YMS5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim am Rhein
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mainz-bingen.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.