Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Abnahmestellen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-00-528 II

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprendlingen-gensingen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Abnahmestellen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-00-528 II
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Öko-Strom für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, die Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, St. Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim, Zotzenheim und die Verbandsgemeindewerke AöR mit insgesamt 134 SLP-Abnahmestellen und 57 Straßenbeleuchtungsabnahmestellen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 342 734.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Hauptort der Ausführung:

Gebiet der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen gem. Verzeichnis der Abnahmestellen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Öko-Strom für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, die Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, St. Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim, Zotzenheim und die Verbandsgemeindewerke AöR mit insgesamt 134 SLP-Abnahmestellen und 57 Straßenbeleuchtungsabnahmestellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Erläuterung:

Die Aufraggeberin hat die Beschaffung elektrischer Energie für das Jahr 2023 für Abnahmestellen ohne Leistungsmessung mit Option für die Jahre 2024 und 2025 im Nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb im August 2022 bekannt gemacht. Da die aktuellen Lieferverträge zum 31.12.2022 auslaufen. Hierauf hat sich fristgerecht ein Unternehmen beworben. Das bisherige Vergabeverfahren musste jedoch nach § 63 VGV, am 02.12.2022, aufgehoben werden, da sich, angesichts der schwierigen Beschaffungssituation, die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben (§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VGV). Insoweit nahm die Auftraggeberin nach Aufhebung des Vergabeverfahrens von der Möglichkeit Gebrauch, gemäß § 14 Abs. 4 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu führen. Zu welchem Sie am 08.12.2022 einlud. Aufgrund des Lieferbeginns am 01.01.2023 und der daraus resultierenden Dringlichkeit zum Abschluss eines Liefervertrages wurde die Angebotsfrist auf 8 Kalendertage reduziert.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-00-528 II
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Abnahmestellen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 271 360.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 342 734.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4YMS5

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim am Rhein
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mainz-bingen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/12/2022

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