Lieferung Warnschutzkleidung und deren Reinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Warnschutzkleidung und deren Reinigung
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) beabsichtigt zur Deckung des Bedarfs an Arbeits- und Warnschutzkleidung sowie deren Reinigung eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Lieferung von Warnschutz- und Arbeitskleidung
Trier
Der A.R.T. schließt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Warnschutz- und Arbeitskleidung für alle Standorte ab. Hierbei handelt es sich um Arbeitskleidung für ca. 180 Beschäftigte.
Der Vertrag verlängert sich automatisch einmalig um ein weiteres Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner bis zum 31.12.2023 schriftlich den Vertrag zum 31.03.2024 kündigt.
Die Leistung beginnt mit Auftragsvergabe, dies soll Anfang April 2023 sein.
Reinigung von Arbeitskleidung
Trier
Der A.R.T. schließt eine Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Arbeitskleidung für alle Standorte ab. Hierbei handelt es sich um Arbeitskleidung für ca. 180 Beschäftigte.
Der Vertrag verlängert sich automatisch einmalig um ein weiteres Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner bis zum 31.12.2023 schriftlich den Vertrag zum 31.03.2024 kündigt.
Die Leistung beginnt mit Auftragsvergabe, dies soll Anfang April 2023 sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für jedes dieser drei Geschäftsjahre • Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR • Unterzeichnete Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB • Unterzeichnete Erklärung nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG) • Unterzeichnete Erklärung nach dem Arbeitsnehmer-Entsendegesetz (AEntG) • Unterzeichnete Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket • Urkalkulation
• Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis • Datenblätter je Kleidungsstück inkl. der im LV geforderten Zertifizierungen (Los 1) • Muster je Kleidungsstück (Los 1) • Garantie- und Gewährleistungsbedingungen • Zertifizierung nach SA8000 des Herstellers der angebotenen Kleidungsstücke (Los 1) • Zertifizierung nach ISO 14001 des Bieters • Zertifizierung nach ISO 9001 des Bieters
• Zertifizierung nach SA8000 des Herstellers der angebotenen Kleidungsstücke (Los 1) • Zertifizierung nach ISO 14001 des Bieters • Zertifizierung nach ISO 9001 des Bieters
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
keine Personen zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 27.01.2023 einzureichen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Zur Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.