Beratungsleistung Strategie- und Zielprozess für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-12-20-RPS-WAL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistung Strategie- und Zielprozess für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Gegenstand sind Beratungsleistungen zur Überarbeitung und Weiterentwicklung des bestehenden Strategie- und Zielprozesses der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Bei den folgenden Zielsetzungen soll der Auftragnehmer unterstützen:
- Externe Bewertung des aktuellen Strategie- und Zielprozesses
- Identifikation von Weiterentwicklungspotenzialen und Entwicklung eines Umsetzungskonzeptes unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ebenen Haltung, Ergebnis (SMART) und Verhalten
- Begleitung bei der Überarbeitung der Unternehmensstrategie und Ziele (5 Jahreszeitraum sowie Unternehmensziele 2024)
- Unterstützung bei der Umsetzung des weiterentwickelten Zielprozesses:
o Einbindung der Mitarbeitenden in den Strategie- und Zielvereinbarungsprozess - Erhöhung der Partizipation
o Vermittlung von Sinn und Zweck ("Purpose")
o Förderung der Identifikation der Mitarbeitenden mit den Unternehmenszielen
- Nachhaltige Verankerung einer "Systemischen Führung" im Unternehmen
- Nachhaltige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unter Berücksichtigung einer gesunden Finanzentwicklung
- Optimierung einer bedarfs- und qualitätsgerechten Versorgung, Wachstum der Versichertenzahl sowie die Implementierung von exzellenten Prozessen
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland sucht einen Dienstleister, der umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Strategieentwicklung, Zielsysteme und deren Operationalisierung unter Berücksichtigung von "Systemischen Führungsansätzen" hat.
Neben der Weiterentwicklung des Strategie- und Zielprozesses sollen zudem die Vermittlung an die Mitarbeitenden und die Identifikation der Mitarbeitenden mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verbessert werden.
Im Ergebnis der Beratungsleistung soll die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in der Lage sein, die Weiterentwicklung des Strategie- und Zielprozesses mit eigenen Ressourcen zu bewegen sowie die Integration in den Arbeitsalltag zu ermöglichen.
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.01.2024. Er kann zweimal im beiderseitigen Einverständnis mit einem Vorlauf von 2 Wochen zum Vertragsende um 3 Monate verlängert werden. Eine Verlängerung über den 31.07.2024 hinaus ist nicht möglich.
Liegen Teilnahmeanträge von mehr als drei geeigneten Bewerbern vor, werden die nachfolgend genannten Eignungsnachweise einer differenzierten Wertung unterzogen. Die drei Bewerber, die im Ergebnis dieser Wertung, die höchste Punktzahl erhalten, werden ausgewählt, ein Angebot abzugeben und zu Verhandlungen zugelassen.
- Referenzliste über Erfahrungen in Definition und Umsetzung von Unternehmensstrategie- und Zielprozessen für große und mittelständische Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre (0-6 Punkte).
Drei der darin benannten Referenzen sind weiter auszuführen. Dabei werden Ausführungen zu folgenden Aspekten bewertet:
-Erfahrung in der Erarbeitung von Strategischen Konzepten unter Berücksichtigung von Kundenbedürfnissen, gesellschaftlichen Megatrends und Erwartungen relevanter Stakeholder (0-6 Punkte)
-Erfahrung in der Verbesserung der Kommunikation und Beteiligung von Mitarbeitenden zur Vermittlung von Sinn und Nutzen im Rahmen von Strategie- und Transformationsprozessen unter Berücksichtigung neuer Führungsansätze (z.B. Systemisches Führen) (0-6 Punkte)
-Erfahrungen bei der Umsetzung und Implementierung von Zielprozessen unter Aktivierung aller Mitarbeitenden (0-6 Punkte).
Insgesamt können bis zu 24 Punkte erreicht werden. In den vier oben stehenden Bereichen können jeweils bis zu 6 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung wird folgendes zugrunde gelegt: 0 Punkte werden erreicht, wenn keinerlei Erfahrung nachgewiesen wird. 1-2 Punkte werden erreicht, wenn geringe (grundsätzliche) Erfahrungen vorhanden sind, Fachwissen allerdings nur unzureichend und/oder unvollständig nachgewiesen wird. 3-4 Punkte werden erreicht, wenn Erfahrungen regelhaft vorhanden sind, die Nachweise gutes Fachwissen zur Erledigung des Auftrages belegen. 5-6 Punkte werden erreicht, wenn sehr gute Erfahrung vorhanden sind, hervorragendes Fachwissen zur Erledigung des Auftrages nachgewiesen wird.
Die weiteren Details zur Wertung anhand obiger Auswahlkriterien sind zudem in Anlage A4 "TNW Auswahlmatrix" der Vergabeunterlagen aufgeführt.
2 x Auftragsverlängerung um jeweils 3 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Teilnahmefrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Umsätze
Es sind die Jahresumsätze der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
(2) Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er über aktuell bestehende Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen mit angemessenen Deckungssummen verfügt, durch die Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden (inklusive Schäden, die auf Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen), hinreichend abgedeckt sind.
Sofern und soweit keine entsprechenden Versicherungen bestehen, erklärt der Bieter, dass diese im Auftragsfall unverzüglich abgeschlossen bzw. die bestehenden Versicherungen entsprechend erweitert werden.
Zu (2) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Zu (2) o.g. Erklärung zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
Referenzen
Es ist eine Referenzliste in Form einer tabellarischen Übersicht, die Erfahrungen innerhalb der letzten drei Jahre in Definition und Umsetzung von Unternehmensstrategie- und Zielprozessen für große und mittelständische Unternehmen nachweist, vorzulegen.
Dabei sind folgende Angaben zu tätigen:
- Angabe des Auftraggebers
-Angabe des Leistungszeitraumes
-Aussagekräftige Kurzbeschreibung der Tätigkeiten und des Umfangs der Beratungsprojektes in Bezug auf die Definition und Umsetzung von Unternehmensstrategie- und Zielprozessen für große und mittelständische Unternehmen
Drei der in der Referenzliste benannten Referenzen sind in einer schriftliche Kurzdarstellung über die Tätigkeiten und den Umfangs der Beratungsprojekte weiter auszuführen. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes erbrachten Leistungen sind ausführlich zu beschreiben (vorzugsweise max. 3 Seiten je Referenz). Dabei werden insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten erwartet:
-Erfahrung in der Erarbeitung von Strategischen Konzepten unter Berücksichtigung von Kundenbedürfnissen, gesellschaftlichen Megatrends und Erwartungen relevanter Stakeholder
-Erfahrung in der Verbesserung der Kommunikation und Beteiligung von Mitarbeitenden zur Vermittlung von Sinn und Nutzen im Rahmen von Strategie- und Transformationsprozessen unter Berücksichtigung neuer Führungsansätze (z.B. Systemisches Führen)
-Erfahrungen bei der Umsetzung und Implementierung von Zielprozessen unter Aktivierung aller Mitarbeitenden
Bei den drei detailliert zu beschreibenden Referenzen sind außerdem folgende Angaben zu tätigen:
- Angabe des Auftraggebers
- Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber für Rückfragen (Vor- und Zuname oder anonymisiert nebst Abteilung, Telefon, E-Mail)
- Angabe des Leistungszeitraums
- Mitarbeiterzahl des Referenzauftraggebers
-Anzahl der im Rahmen des Referenzprojektes geleisteten Beratertage
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Zu (1) Eine Referenzliste sowie die detaillierte Referenzdarstellung dreier Referenzen mit o.g. Schwerpunkt und Angaben. Das Beratungsende der Referenzprojekte darf dabei nicht vor dem 19. Januar 2020 liegen.
(1) Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 1 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz) für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
und/oder
(2) Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 2 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz)
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist/sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen einzureichen.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten Erklärungen für jeden Nachunternehmer einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6ENY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".