Lieferung von Spundbohlenmaterial für den Neubau der Uferbefestigung, 1.BA
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kanzlei-forkert.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Spundbohlenmaterial für den Neubau der Uferbefestigung, 1.BA
Die Stadtwerke Andernach planen den Neubau der Uferbefestigung im „Stromhafen Andernach“ in drei Bauabschnitten (1. bis 3. BA). Das Gesamtprojekt erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Jahren (2023 bis 2025). Bei den hier ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Lieferung von Spundbohlen für den 1. BA (hier: von Rhein-km 612,255 bis Rhein-km 612,090). Die mit der Planung und Bauüberwachung beauftragte Ingenieurgemeinschaft Hartwig/grbv hat hierzu die entsprechende Ausführungsplanung erstellt.
Uferstraße (gegenüber Uferstraße 17) 56626 Andernach Deutschland hier: Betroffene Uferbefestigung von Rhein-km 612,255 bis Rhein-km 612,090
Ausgeschrieben wird die Lieferung von Lieferung von Spundbohlenmaterial für die Baumaßnahme „Neubau der Uferbefestigung im Stromhafen Andernach“. Insgesamt ca. 350 to Stahlspundwand.
Die Lieferleistung umfasst die Stahlspundbohlen einschließlich erforderlicher Verbindungselemente und arbeitstechnischer Lochungen nach Zeichnung.
Hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten wird darauf hingewiesen, dass - unabhängig Zahlungsziel –eine Rechnungsgestellung erst nach Lieferung möglich ist.
Die Spundbohlen sind direkt frei Baustelle nach Andernach zu liefern:
Liefern frei Verwendungsstelle (Hafenanlagen Andernach) und vor Ort auf einer vom AG zugewiesenen Fläche abladen und lagern. Es gilt die unter Ziff. I. angegebene Adresse, sowie der Lieferzeitraum.
Lagerfläche: Im Hafen der Stadtwerke Andernach entsprechend beigefügtem Lageplan Der Bieter hat sich eigenverantwortlich über Randbedingungen für die Anlieferung (Straße, Schiene, Wasserstraße) und die Entladung (Hubwege und Hublasten ggf. vorhandener, nach Abstimmung mit dem Hafen zu nutzende Krankapazitäten, Anlegestellen bei Schiffstransport usw.) zu informieren und dies bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Lagerung in Stapeln zu max. 10 DB.
Lagerung getrennt nach DB, EB, K-DB, Dalbenprofile, Schlossprofile Material entsprechend Spundwandtabelle Rammplan R01. Alternative, gleichwertige Profile sind möglich.
Sollte der Bieter alternative Profile vorsehen, hat er eine entsprechend angepasste Spundwandtabelle mit seinem Angebot einzureichen. Gesamtgewicht = ca. 350 to.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als drei Monate) mit dem Angebot (siehe Angebotsvordruck nachweisen. Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in den genannten Registern verpflichtet ist, hat er dies im Angebotsvordruck anzukreuzen.
Der Bieter muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Hierfür sind folgende Nachweise zu erbringen:
***Der Bieter muss zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss und die folgende Anforderungen erfüllt: Die Deckungssumme der Versicherung beträgt je Schadensfall mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden, sowie 1 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssumme. ***Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag Erklärungen zu Referenzen einzureichen. Einzureichen sind geeignete Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Angebotsvordruck einzureichen.
Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe nach den folgenden Vorschriften nicht vorliegen: §§ 123, 24 GWB; §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG; § 21 Abs. 1 AentG; § 21 SchwarzArbG; § 98c AufenthG. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Die Verpflichtungserklärung gemäß LTTG Rheinland-Pfalz ist abzugeben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich darin zur Einhaltung des Mindestentgelts gemäß § 3 LTTG Rheinland-Pfalz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle des Angebots durch eine Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
c) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens anzugeben sind. Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.