Neubau einer Festhalle mit Vereinszentrum
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76877
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.offenbach-queich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Festhalle mit Vereinszentrum
Die Ortsgemeinde Offenbach beabsichtigt die Errichtung einer neuen Festhalle mit Vereinszentrum als Vereins- und Kulturzentrum. Ziel des Vorhabens ist es, die Vereinsaktivtäten, welche bislang in mehreren Liegenschaften im Eigentum der Ortsgemeinde, aber auch in privaten Objekten stattfinden, an einem Standort zu bündeln.
Das vorliegende Vergabeverfahren (offenes Verfahren) zielt auf die Vergabe der Fachplanungsleistungen zur Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4-6 für den Neubau einer Festhalle mit Vereinszentrum in der Ortsgemeinde Offenbach an der Queich ab. Neben der Berücksichtigung funktionaler Aspekte müssen bei den genannten Planungsleistungen insbesondere die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie einer energieeffizienten Bauweise beachtet werden.
76877 Offenbach an der Queich
Die hier vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beziehen sich auf die Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI i.V.m. § 53 Abs. 2 HOAI, Anlagengruppen 4 bis 6. Die in der Angebotsphase des Vergabeverfahrens zu erstellenden Angebote müssen sich auf die Leistungsphasen 1-9 erstrecken.
Die Gemeinde als Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur die LPH 1-3 zu vergeben. Die Vergabe auch der LPH 4-9 an den/die gleichen Bieter:innen ohne erneute Ausschreibung behält sie sich ebenfalls vor. Die Leistungsphasen 4 bis 9 werden daher als Option der Auftraggeberin für eine stufenweise Beauftragung anzubieten sein. Es können jedoch auch alle LPH 1-9 vergeben werden.
Es sollen grundsätzlich alle Teilleistungen des Grundleistungsbilds der HOAI der genannten Leistungsphasen Vertragsgegenstand werden.
Die hier vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beziehen sich auf die Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI i.V.m. § 53 Abs. 2 HOAI, Anlagengruppen 4 bis 6.
Die Gemeinde als Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur die LPH 1-3 zu vergeben.
Die Vergabe auch der LPH 4-9 an den/die gleichen Bieter:innen ohne erneute Ausschreibung behält sie sich ebenfalls vor. Die Leistungsphasen 4 bis 9 werden daher als Option der Auftraggeberin für eine stufenweise Beauftragung anzubieten sein. Es können jedoch auch alle LPH 1-9 vergeben werden. Es sollen grundsätzlich alle Teilleistungen des Grundleistungsbilds der HOAI der genannten Leistungsphasen Vertragsgegenstand werden.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Die Planung ist binnen sechs Monaten ab Auftragsvergabe mit Abschluss der LPH 1-3 in Abstimmung mit dem Auftraggeber, den beauftragten Fachplanungsbüros und den sonstigen relevanten Behörden zu erstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und Abgabe von Eigenerklärungen in Bezug auf die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (vgl. Anlage III des Angebots).
2. Angaben zur Angebotsform (Einzelbieter/ Bieter:innengemeinschaft) (vgl. Anlage I des Angebots) Bieter:innengemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der/die bevollmächtigte Vertreter:in benannt ist, der/die die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bieter:innengemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bieter:innengemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbeteiligungen sind auch Beteiligungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieter:innenbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
3. Angaben zur Rechtsform des/der Bieter:in oder der Mitglieder der Bieter:innen-gemeinschaft (vgl. Anlage II des Angebots) Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs oder eines entsprechenden Nachweises nach dem Recht des Herkunftsstaats des/der Bieter:in bzw. Mitglieds einer Bieter:innengemeinschaft.
4. Erklärung des/der Bieter:in bzw. Mitglieds einer Bieter:innengemeinschaft, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen (vgl. Anlage I des Angebots).
5. Fristgerechter Eingang und Unterzeichnung des vollständigen Angebots einschließlich aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen. Die Vergabestelle behält sich eine Nachforderung fehlender Angaben und Unterlagen mit Fristsetzung von 5 Kalendertagen vor.
6. Erklärung des/der Bieter:in bzw. Mitglieds einer Bieter:innengemeinschaft, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen im Auftragsfall nicht die von der Scientology-Organisation verbreitete „Technologie von L. Ron Hubbard“ angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird (vgl. Anlage XI des Angebots).
7. Erklärung des/der Bieter:in bzw. Mitglieds einer Bieter:innengemeinschaft, dass entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 weder das Unternehmen, noch Personen innerhalb des Unternehmens einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen (vgl. Anlage XII des Angebots).
1. Erklärung des/der Bieter:in bzw. Mitglieds einer Bieter:innengemeinschaft über den durchschnittlichen Jahreshonorarumsatz (netto) im Bereich Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4-6 in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021). (vgl. Anlage IV des Angebots).
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV (vgl. Anlage V des Angebots):
o Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
o Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
o Der geforderte Versicherungsschutz kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
o Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss dem Angebot beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
o Bei Bieter:innengemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
3. Nachunternehmereinsatz, verfügbare Kapazitäten, Eignungsleihe (vgl. Anlagen IX und X des Angebots) Eigenerklärung des/der Bieter:in oder der Bieter:innengemeinschaft über die Verfügbarkeit der erforderlichen Kapazitäten im Auftragsfall, um die Planung in einer maximalen Planungsdauer von sechs Monaten ab Auftragsvergabe zum Abschluss der LPH 3 zu bringen. Soweit die Absicht besteht, im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV Kapazitäten anderer Unternehmen für die Leistungserbringung in Anspruch zu nehmen, ist dies in der Eigenerklärung auszuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (für den Auftragsfall) sowie Eignungsnachweise des/der anderen Unternehmen/s mit dem Angebot vorzulegen. In Bezug auf die Absicht, bei der Erfüllung des Auftrags Teilleistungen an Unterauftragnehmer (§ 36 VgV) weiterzugeben, ist eine Eigenerklärung unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen abzugeben und sind die Unterauftragnehmer zu benennen, soweit diese bereits bekannt sind.
1. Nachweis von Referenzprojekten gem. § 75 Abs. 5 VgV (vgl. Anlage VI des Angebots):
Abgeschlossene Durchführung der Leistungsphasen 1-8 Anlagengruppen 4-6 gem. § 56 HOAI:
Gefordert ist der Nachweis von mindestens einem abgeschlossenen Bauprojekt der Honorarzone II (§ 56 HOAI) als Hauptauftragnehmer (mind. 80 % Umsatzanteil am Auftrag) in den Leistungsphasen 1 - 8 nach § 55 HOAI i.V.m. § 53 Abs. 2 HOAI für die Anlagengruppen 4-6 mit einer Honorarsumme pro Projekt von insgesamt 25.000,00 € netto in den letzten 6 Jahren (2015-2021). Es zählt das Jahr, in dem das Projekt schlussgerechnet wurde. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung (Anlage VI) des/der Bieter:in oder der Bieter:innengemeinschaft zu führen.
Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber:innen oder die Bestätigung der Referenzen durch diese werden nicht gefordert, können jedoch optional mit dem Angebot vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von Auftraggeber:innen über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bieter:innen, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
2. Eigenerklärung des/der Bieter:in bzw. Mitglieds einer Bieter:innengemeinschaft über die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter:innen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente (VZÄ), einschl. Büroinhaber:in bzw. Geschäftsführung in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) in der Berufsgruppe „Ingenieurwesen“ (Berufsträger mit der Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) (vgl. Anlage VIII des Angebots).
3. Berufszulassung gem. §§ 44, 75 Abs. 1 VgV (vgl. Anlage VII des Angebots):
Im Zeitpunkt der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens muss nach dem Landesgesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen im Ingenieurwesen und über die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz (IngKaG) Rheinland-Pfalz die Berechtigung bestehen, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV). Die Berechtigungen sind für die/den von dem/der Bieter:in oder der Bieter:innengemeinschaft zu benennende/n für die Leistungserbringung verantwortliche/n Projektleiter:in sowie eine/n verantwortliche/n stellvertretende/n Projektleiter:in mit dem Angebot durch Eigenerklärung darzulegen. Die Vergabestelle behält sich die Anforderung entsprechender Nachweise (Nachweis Kammereintragung oder Hochschulabschlusszeugnis; aufgrund der Bestimmungen der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.
September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ausgestellter Nachweis) nach Eingang der Angebote vor.
Im Zeitpunkt der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens muss nach dem Landesgesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen im Ingenieurwesen und über die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz (IngKaG) Rheinland-Pfalz die Berechtigung bestehen, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV).
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]