Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung III Referenznummer der Bekanntmachung: Z.22-0070
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung III
Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in RLP III
Dienstleistung Wäschereinigung in der AfA Trier
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier Dasbachstraße 19 54292 Trier
Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in RLP III
Die voraussichtlich benötigten Mengen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus Anlage 1_Teil B - Umfang der Leistung sowie Teil B - Preisblatt.
Aufnahme weiterer Standorte:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.2
Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.4
Preisgleitklausel:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.6
Sonderkündigungsrecht bei Schließung einer Aufnahmeeinrichtung:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.22
Aufhebung für Los 1 - AfA Trier gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV
Dienstleistung Wäschereinigung in der AfA Hermeskeil
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil Trierer Straße 200 54411 Hermeskeil
Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in RLP III
Die voraussichtlich benötigten Mengen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus Anlage 1_Teil B - Umfang der Leistung sowie Teil B - Preisblatt.
Aufnahme weiterer Standorte:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.2
Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.4
Preisgleitklausel:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.6
Sonderkündigungsrecht bei Schließung einer Aufnahmeeinrichtung:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.22
Aufhebung für Los 2 - AfA Hermeskeil gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV
Dienstleistung Wäschereinigung in der AfA Kusel
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel Haischbachstraße 100 66869 Kusel
Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in RLP III
Die voraussichtlich benötigten Mengen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus Anlage 1_Teil B - Umfang der Leistung sowie Teil B - Preisblatt.
Aufnahme weiterer Standorte:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.2
Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.4
Preisgleitklausel:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.6
Sonderkündigungsrecht bei Schließung einer Aufnahmeeinrichtung:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.22
Dienstleistung Wäschereinigung in der GfA Ingelheim
Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige Ingelheim Konrad-Adenauer-Straße 51 55218 Ingelheim
Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in RLP III
Die voraussichtlich benötigten Mengen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus Anlage 1_Teil B - Umfang der Leistung sowie Teil B - Preisblatt.
Aufnahme weiterer Standorte:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.2
Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.4
Preisgleitklausel:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.6
Sonderkündigungsrecht bei Schließung einer Aufnahmeeinrichtung:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.22
Dienstleistung Wäschereinigung in der AfA Trier - Außenstelle Bitburg
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Außenstelle Bitburg Messerschmittstraße 5,7 54634 Bitburg
Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in RLP III
Die voraussichtlich benötigten Mengen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus Anlage 1_Teil B - Umfang der Leistung sowie Teil B - Preisblatt.
Aufnahme weiterer Standorte:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.2
Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.4
2.4.1 - Teil R - Besondere Vertragsbedingungen:
Der Betrieb der Außenstelle Bitburg der AfA Trier ist auf Grundlage bestehender Entscheidungen derzeit lediglich bis zum 31.03.2023 gesichert. Die zu vergebende Leistung kommt für den Fall des Fortbestandes der Außenstelle Bitburg ab dem 01.04.2023 zur Ausführung.
Sonderkündigungsrecht bei Schließung einer Aufnahmeeinrichtung:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.22
Soweit die Außenstelle Bitburg nicht weiter aufrecht erhalten wird, kommt Ziffer 2.22 Teil R - Besondere Vertragsbedingungen zur Anwendung, mit der Folge, dass der Vertrag in Los 5 gekündigt wird.
Die Information über den Weiterbetrieb / Schließung der Außenstelle Bitburg wird dem künftigen Auftragnehmer spätestens 3 Wochen vor Leistungsbeginn bekannt gegeben.
Die Mindestvertragslaufzeit endet analog zur AfA Trier zum 31.12.2024.
Im Übrigen gilt für die Vertragslaufzeit Ziffer 2.4.
Preisgleitklausel:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Dienstleistung Wäschereinigung in der AfA Trier (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Dienstleistung Wäschereinigung in der AfA Hermeskeil (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe H&A Reccius Textilpflege
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffen-Schwabenheim
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 55546
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Saana Textilpflege GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Idar-Oberstein
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 55743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Haus der Kleiderpflege Richard Zischka GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Simmern
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 55469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YWPYWPG05
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/