Rahmenvereinbarung über bis zu 17.440 Dekontaminationsausstattungen für Landsysteme mit einer Option über eine Laufzeitverlängerung sowie einer Stückzahlerhöhung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DEB1C Cochem-Zell
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 4Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Voraussichtlich 4 Jahre ggf. mit einer Option einer Verlängerung der Laufzeit und Erhöhung der Stückzahl.
35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Beschreibung der Optionen: siehe Ziffer II.2.1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen des Bewerbers:
- dass für die Kommunikation mit dem Auftraggeber und für die Abwicklung der Verträge nur Personal einsetzt wird, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift anwenden kann.
- hinsichtlich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer - Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung). - Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034);Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Bezeichnung des/der Unterauftragnehmer(s) mit Firmennamen und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners des jeweiligen Unterauftragnehmers mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer - Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung).- Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034);Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eine aktuelle formlose Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Aktuell sind Bankerklärungen aus den letzten sechs Monaten gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung) und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Bewerber:
1.
Der Bewerber muss Erfahrung bezüglich der Herstellung und Lieferung von vergleichbaren Produkten haben. Er muss über Fachkenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Verarbeitung von textilen Materialen entsprechend den Forderungen von Technischen Lieferbedingungen sowie der Konfektionierung von textilen Behältnissen verfügen. Er muss in der Lage sein, diese in größerer Stückzahl bis zu einer jährlichen maximalen Stückzahl von ca. 5.000 Stück liefern zu können.
1.1.
Zum Nachweis, dass der Bewerber über entsprechende Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, muss er ein Referenzprojekt über die Ausführung einer vergleichbaren Leistung benennen (Eigenerklärung), das nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Vergleichbar ist eine Leistung, wenn er ein Taschenbehältnis entsprechend den individuellen Vorgaben des Auftraggebers in einer Technischen Lieferbedingung (TL) gefertigt hat. Sofern der Bewerber nicht selbst der Konfektionär des Referenzproduktes ist hat er den Unterauftragnehmer zu benennen, in dessen Produktionsstätte das Referenzprodukt gefertigt wurde.
Folgende Angaben sind für die Referenz zu machen:
- Ausführungszeitraum der Leistung
- den Auftraggeber (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat)
- das aus dem forderungsgerechten Gewebe gefertigte Produkt
- die zu fertigende Stückzahl (gesamt und jährlich falls es sich um einen mehrjährigen Auftrag handelt)
- die anzuwendende technische Spezifikation (Technische Lieferbedingungen) für das zu verarbeitende Gewebe
- den Hersteller des forderungsgerechten Gewebes, sofern die Herstellung des
Gewebes nicht durch den Bewerber selbst erfolgt ist
- die Art des Nachweises über die Einhaltung der an das Gewebe gestellten
technischen Anforderungen
- Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Namen, Adresse und Telefonnummer (soweit das unter datenschutzrechtlichen Aspekten möglich ist)
1.2
Ergänzend ist vom Bewerber in einer Eigenerklärung verbindlich mitzuteilen, wer bei einer Auftragsvergabe als Hersteller des forderungsgerechten Gewebes gemäß den Technischen Lieferbedingungen 8305-0278 vorgesehen ist.
1.3.
Zum Nachweis, dass der Bewerber in der Lage ist, jährlich größere Stückzahlen von bis zu 5.000 Stück zu produzieren, hat er eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, dass er in der Lage ist jährlich bis zu 5.000 Stück fertigen zu können. Er hat zudem die für die Fertigung der geforderten textilen Behältnisse vorgesehenn Produktionsstätte (Fertigungsbetrieb) verbindlich in seiner Eigenerklärung zu benennen. Ergänzend muss die Eigenerklärung des Bewerbers mindestens die nachfolgend aufgeführten Angaben enthalten:
- Name der Firma (Produktionsstätte)
- Anschrift der Firma
- Anzahl der Beschäftigten (gesamt)
- Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der Fertigung/Konfektionierung von textilen
Behältnissen
- Art und Menge der für die Auftragserfüllung vorgesehenen bzw. eingesetzten
Fertigungsmaschinen
2.
Der Bewerber muss über Erfahrungen bezüglich der Herstellung und Lieferung von forderungsgerechten Gurtbändern entsprechend den Forderungen von Technischen Lieferbedingungen verfügen.
2.1
Zum Nachweis hat der Bewerber dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung beizufügen, in der er
- den Auftraggeber
- das mit den forderungsgerechten Gurtbändern auszustattende Produkt
- die zu fertigende Stückzahl
- die anzuwendende technische Spezifikation (Technische Lieferbedingungen) für die
zu verarbeitenden Gurtbänder
- den Hersteller der forderungsgerechten Gurtbänder, sofern die Herstellung der
Gurtbänder nicht durch den Bewerber selbst erfolgt ist
- die Art des Nachweises über die Einhaltung der an die Gurtbänder gestellten
technischen Anforderungen
benennt.
2.2
Ergänzend ist vom Bewerber in der Eigenerklärung verbindlich mitzuteilen, wer bei einer Auftragsvergabe als Hersteller der forderungsgerechten Gurtbänder gemäß den Technischen Lieferbedingungen 8305-0281 vorgesehen ist.
3.
Der Bewerber muss über die Fähigkeit verfügen, die AQAP 2110 "NATO Quality Assurance Requirements for Design, Development and Production" i. V. m. AQAP 2105 (NATO - Anforderungen für Qualitätsmanagementpläne) zu erfüllen.
Zum Nachweis hat der Bewerber dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung beizufügen, wonach er befähigt ist, die AQAP 2110 "NATO Quality Assurance Requirements for Design, Development and Production" zu erfüllen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Unterauftragnehmer
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diesen Dritten sowie den Umfang der Nutzung der Fähigkeiten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Ziffer III.2.3 (Ziff. 1-3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin hochzuladen über die Deutsche e-Vergabe-Plattform über http://root.deutsche-evergabe.de/Portal im Dokumentenmanager. Eine Signierung der hochgeladenen Dokumente zum Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 16.01.2023 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Teilnahmeanträge, die nicht fristgerecht eingegangen sind, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber hat die Verspätung nicht zu vertreten. Nicht vollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Bestandteile der Teilnahmeanträge nachzufordern (vgl. § 22 VSVgV).
Nur die nach Abschluss der Eignungsprüfung als geeignet eingestuften Bewerber werden aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Diese Aufforderung begründet weder einen Anspruch auf Erstattung entstehender Erstellungskosten, noch einen Anspruch auf Erteilung eines Auftrages.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit