22E0620 (LBB NL Koblenz) Nato-Flugplatz Büchel - Begleitbewachung

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 226-649662)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbbnet.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

22E0620 (LBB NL Koblenz) Nato-Flugplatz Büchel - Begleitbewachung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bei den Leistungen handelt es sich um die Begleitbewachung von nichtsicherheitsüberprüften Personen von

der Eingangswache bis zur Baustelle in der Schutz- / Sicherheitszone sowie der ständigen Überwachung dieser

Personen während des Verbleibs im Sicherheitsbereich.

Die Personen sind mittels Fahrzeug lückenlos zu begleiten.

.

Das einzusetzende Sicherheitspersonal muss vor dem Dienstantritt an einer Einweisung für das Befahren der

Flugbetriebsbereiche teilnehmen.

Des Weiteren muss das eingesetzte Sicherheitspersonal gegen Nachweis in die Topographie und die

Örtlichkeiten des Flugplatzgeländes sowie die Besonderheiten eines fliegenden Verbandes eingewiesen

werden.

.

Den Anweisungen des Wachpersonals des TaktLwG 33 ist unbedingt Folge zu leisten.

.

Einsatzzeiten:

Montag - Donnerstag: 6:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitags: 6:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Arbeitsbeginn ist in der Regel um 6:30 Uhr.

.

Abweichungen für Leistungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 17:00 Uhr (Montag -

Donnerstag) bzw. 16:00 Uhr (freitags) und 6:30 Uhr morgens.

Hinweis: Zwischen Weihnachten und Neujahr finden - bedingt durch eine Platzsperrung des Flugplatzes - keine

Arbeiten statt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/12/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 226-649662

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.5
Anstatt:

(kein Text)

muss es heißen:

Sicherheitsüberprüfung nach Ü2 bis zum 30.06.2023.

Abschnitt Nummer: III.2.1
Anstatt:

a) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus

dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder

Partnerschaftsregister oder in Ermangelung

eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer

Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-

oder

Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies

erfordert.

b) Zum Nachweis seiner Eignung im Hinblick auf

seine persönliche Lage hat der Bewerber, dass

Formblatt 124 LD VHB mit dem Teilnahmeantrag

abzugeben.

muss es heißen:

a) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus

dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder

Partnerschaftsregister oder in Ermangelung

eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer

Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-

oder

Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies

erfordert.

b) Zum Nachweis seiner Eignung im Hinblick auf

seine persönliche Lage hat der Bewerber, dass

Formblatt 124 LD VHB mit dem Teilnahmeantrag

abzugeben.

c) Der Auftragnehmer muss die Anforderungen nach DIN 77200-1:2017-11, gegebenenfalls etwaiger

Nachfolgeregelungen, insbesondere im Bereich Sicherheitsdienstleistungen zum Schutze öffentlicher

Einrichtungen während der gesamten Leistungserbringung erfüllen. Der entsprechende Zertifizierungsnachweis

von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ist erstmals bei Abgabe des Teilnahmeantrages vorzulegen,

spätestens jedoch bis Vertragsschluss und ist während der gesamten Vertragslaufzeit auf Anforderung,

gegebenenfalls wiederholt, nachzuweisen.

Im Falle einer noch nicht erfolgten Zertifizierung bis zum Teilnahmeschluss, ist eine entsprechende verbindliche

Eigenerklärung, dass die Zertifizierung der geforderten Sicherheitsüberprüfung bis Vertragsschluss erfolgen

wird, mit Teilnahmeantrag vorzulegen.

Abschnitt Nummer: III.2.3
Anstatt:

Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der

Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 27

Abs. 1 Nr. 2a, c, d, h VSVgV mit Teilnahmeantrag

einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit

den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt. Das

Formblatt 124 LD VHB ist einzureichen.

Darüber hinaus ist mit dem Teilnahmeantrag durch

den Bewerber einzureichen:

1. Unterschriebene Anlage zum Merkblatt über

die Behandlung von Verschlusssachen des

Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN

DIENSTGEBRAUCH (VS-NFD) - Dokument

BAAINBw-B 096a/04.2015.

2. Eigenerklärung, dass ausschließlich Personal

eingesetzt wird, dass körperlich und sprachlich zur

Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen

geeignet ist. Das eingesetzte Personal muss der

deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.

Ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister

muss vorgelegt werden, ebenso ein Nachweis über

die Erste-Hilfe-Ausbildung.

3. Ausgefülltes Formblatt 125 VHB, gegebenenfalls

Formblatt 126 VHB für Nachunternehmer.

4. Verbindliche Eigenerklärung, dass der Bewerber

bei Nichtvorhandensein der unter 1. – 3. genannten

Voraussetzungen, auf Anforderung durch den

Auftraggeber, diese Voraussetzungen nachweislich

vor Leistungsbeginn erbringen wird und als

aufsichtführende Wachpersonen nur solche

Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf

die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben

hinreichend ausgebildet und geschult sind.

5. Vorlage von mindestens zwei Referenzen

über Bewachungsdienstleistung in einer

militärischen Liegenschaft, einer zivilen kritischen

Infrastruktur und/oder einer vergleichbaren

Sicherheitsdienstleistung, erbracht nach dem

01.01.2016. Die Nennung von Ansprechpartnern,

die den Inhalt des Referenznachweises bestätigen

können, ist erforderlich.

6. Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner

Wachpersonen mit einer Sicherheitsüberprüfung Ü2

nach SÜG in den letzten drei Jahren muss mind.

vier Fachkräfte betragen. Der Bewerber hat dies

nachzuweisen.

muss es heißen:

Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der

Bewerber folgende Nachweise und Erklärungen

mit Teilnahmeantrag

einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit

den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt. Das

Formblatt 124 LD VHB ist einzureichen.

Darüber hinaus ist mit dem Teilnahmeantrag durch

den Bewerber einzureichen:

1. Unterschriebene Anlage zum Merkblatt über

die Behandlung von Verschlusssachen des

Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN

DIENSTGEBRAUCH (VS-NFD) - Dokument

BAAINBw-B 096a/04.2015.

2. Eigenerklärung, dass ausschließlich Personal

eingesetzt wird, dass körperlich und sprachlich zur

Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen

geeignet ist. Das eingesetzte Personal muss der

deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.

Ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister

muss vorgelegt werden, ebenso ein Nachweis über

die Erste-Hilfe-Ausbildung.

3. Ausgefülltes Formblatt 125 VHB, gegebenenfalls

Formblatt 126 VHB für Nachunternehmer.

4. Verbindliche Eigenerklärung, dass der Bewerber

bei Nichtvorhandensein der unter 1. – 3. genannten

Voraussetzungen, auf Anforderung durch den

Auftraggeber, diese Voraussetzungen nachweislich

vor Leistungsbeginn erbringen wird und als

aufsichtführende Wachpersonen nur solche

Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf

die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben

hinreichend ausgebildet und geschult sind.

5. Vorlage von mindestens zwei Referenzen

über Bewachungsdienstleistung in einer

militärischen Liegenschaft, einer zivilen kritischen

Infrastruktur und/oder einer vergleichbaren

Sicherheitsdienstleistung, erbracht nach dem

01.01.2016. Die Nennung von Ansprechpartnern,

die den Inhalt des Referenznachweises bestätigen

können, ist erforderlich.

6. Nachweis Ü2 oder Eigenerklärung, dass der Bewerber

bis zum 30.06.2023 die Ü2-Bescheinigung haben wird.

Abschnitt Nummer: IV.3.4
Anstatt:
Tag: 21/12/2022
Ortszeit: 23:59
muss es heißen:
Tag: 06/01/2023
Ortszeit: 23:59
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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