22E0620 (LBB NL Koblenz) Nato-Flugplatz Büchel - Begleitbewachung
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 226-649662)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
22E0620 (LBB NL Koblenz) Nato-Flugplatz Büchel - Begleitbewachung
Bei den Leistungen handelt es sich um die Begleitbewachung von nichtsicherheitsüberprüften Personen von
der Eingangswache bis zur Baustelle in der Schutz- / Sicherheitszone sowie der ständigen Überwachung dieser
Personen während des Verbleibs im Sicherheitsbereich.
Die Personen sind mittels Fahrzeug lückenlos zu begleiten.
.
Das einzusetzende Sicherheitspersonal muss vor dem Dienstantritt an einer Einweisung für das Befahren der
Flugbetriebsbereiche teilnehmen.
Des Weiteren muss das eingesetzte Sicherheitspersonal gegen Nachweis in die Topographie und die
Örtlichkeiten des Flugplatzgeländes sowie die Besonderheiten eines fliegenden Verbandes eingewiesen
werden.
.
Den Anweisungen des Wachpersonals des TaktLwG 33 ist unbedingt Folge zu leisten.
.
Einsatzzeiten:
Montag - Donnerstag: 6:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitags: 6:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Arbeitsbeginn ist in der Regel um 6:30 Uhr.
.
Abweichungen für Leistungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 17:00 Uhr (Montag -
Donnerstag) bzw. 16:00 Uhr (freitags) und 6:30 Uhr morgens.
Hinweis: Zwischen Weihnachten und Neujahr finden - bedingt durch eine Platzsperrung des Flugplatzes - keine
Arbeiten statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
(kein Text)
Sicherheitsüberprüfung nach Ü2 bis zum 30.06.2023.
a) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus
dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder
Partnerschaftsregister oder in Ermangelung
eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-
oder
Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies
erfordert.
b) Zum Nachweis seiner Eignung im Hinblick auf
seine persönliche Lage hat der Bewerber, dass
Formblatt 124 LD VHB mit dem Teilnahmeantrag
abzugeben.
a) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus
dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder
Partnerschaftsregister oder in Ermangelung
eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-
oder
Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies
erfordert.
b) Zum Nachweis seiner Eignung im Hinblick auf
seine persönliche Lage hat der Bewerber, dass
Formblatt 124 LD VHB mit dem Teilnahmeantrag
abzugeben.
c) Der Auftragnehmer muss die Anforderungen nach DIN 77200-1:2017-11, gegebenenfalls etwaiger
Nachfolgeregelungen, insbesondere im Bereich Sicherheitsdienstleistungen zum Schutze öffentlicher
Einrichtungen während der gesamten Leistungserbringung erfüllen. Der entsprechende Zertifizierungsnachweis
von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ist erstmals bei Abgabe des Teilnahmeantrages vorzulegen,
spätestens jedoch bis Vertragsschluss und ist während der gesamten Vertragslaufzeit auf Anforderung,
gegebenenfalls wiederholt, nachzuweisen.
Im Falle einer noch nicht erfolgten Zertifizierung bis zum Teilnahmeschluss, ist eine entsprechende verbindliche
Eigenerklärung, dass die Zertifizierung der geforderten Sicherheitsüberprüfung bis Vertragsschluss erfolgen
wird, mit Teilnahmeantrag vorzulegen.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der
Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 27
Abs. 1 Nr. 2a, c, d, h VSVgV mit Teilnahmeantrag
einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit
den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt. Das
Formblatt 124 LD VHB ist einzureichen.
Darüber hinaus ist mit dem Teilnahmeantrag durch
den Bewerber einzureichen:
1. Unterschriebene Anlage zum Merkblatt über
die Behandlung von Verschlusssachen des
Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN
DIENSTGEBRAUCH (VS-NFD) - Dokument
BAAINBw-B 096a/04.2015.
2. Eigenerklärung, dass ausschließlich Personal
eingesetzt wird, dass körperlich und sprachlich zur
Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen
geeignet ist. Das eingesetzte Personal muss der
deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister
muss vorgelegt werden, ebenso ein Nachweis über
die Erste-Hilfe-Ausbildung.
3. Ausgefülltes Formblatt 125 VHB, gegebenenfalls
Formblatt 126 VHB für Nachunternehmer.
4. Verbindliche Eigenerklärung, dass der Bewerber
bei Nichtvorhandensein der unter 1. – 3. genannten
Voraussetzungen, auf Anforderung durch den
Auftraggeber, diese Voraussetzungen nachweislich
vor Leistungsbeginn erbringen wird und als
aufsichtführende Wachpersonen nur solche
Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf
die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben
hinreichend ausgebildet und geschult sind.
5. Vorlage von mindestens zwei Referenzen
über Bewachungsdienstleistung in einer
militärischen Liegenschaft, einer zivilen kritischen
Infrastruktur und/oder einer vergleichbaren
Sicherheitsdienstleistung, erbracht nach dem
01.01.2016. Die Nennung von Ansprechpartnern,
die den Inhalt des Referenznachweises bestätigen
können, ist erforderlich.
6. Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner
Wachpersonen mit einer Sicherheitsüberprüfung Ü2
nach SÜG in den letzten drei Jahren muss mind.
vier Fachkräfte betragen. Der Bewerber hat dies
nachzuweisen.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der
Bewerber folgende Nachweise und Erklärungen
mit Teilnahmeantrag
einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit
den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt. Das
Formblatt 124 LD VHB ist einzureichen.
Darüber hinaus ist mit dem Teilnahmeantrag durch
den Bewerber einzureichen:
1. Unterschriebene Anlage zum Merkblatt über
die Behandlung von Verschlusssachen des
Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN
DIENSTGEBRAUCH (VS-NFD) - Dokument
BAAINBw-B 096a/04.2015.
2. Eigenerklärung, dass ausschließlich Personal
eingesetzt wird, dass körperlich und sprachlich zur
Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen
geeignet ist. Das eingesetzte Personal muss der
deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister
muss vorgelegt werden, ebenso ein Nachweis über
die Erste-Hilfe-Ausbildung.
3. Ausgefülltes Formblatt 125 VHB, gegebenenfalls
Formblatt 126 VHB für Nachunternehmer.
4. Verbindliche Eigenerklärung, dass der Bewerber
bei Nichtvorhandensein der unter 1. – 3. genannten
Voraussetzungen, auf Anforderung durch den
Auftraggeber, diese Voraussetzungen nachweislich
vor Leistungsbeginn erbringen wird und als
aufsichtführende Wachpersonen nur solche
Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf
die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben
hinreichend ausgebildet und geschult sind.
5. Vorlage von mindestens zwei Referenzen
über Bewachungsdienstleistung in einer
militärischen Liegenschaft, einer zivilen kritischen
Infrastruktur und/oder einer vergleichbaren
Sicherheitsdienstleistung, erbracht nach dem
01.01.2016. Die Nennung von Ansprechpartnern,
die den Inhalt des Referenznachweises bestätigen
können, ist erforderlich.
6. Nachweis Ü2 oder Eigenerklärung, dass der Bewerber
bis zum 30.06.2023 die Ü2-Bescheinigung haben wird.