Lieferung eines Mietenumsetzers für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfall-nr.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E55198187
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E55198187
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Mietenumsetzers für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
16000000 Landwirtschaftsmaschinen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung eines Mietenumsetzers für die Nachrotte von MBA-Output für 6 m Mietenbreite.

Mit dem Umsetzer ist für die Befeuchtung der Rottemieten ein Schlauchtrommelwagen inklusive ca. 130 m Schlauch zu liefern.

Verwertung des Bestandsgerätes vom Typ BACKHUS 17.60 inkl. Schlauchtrommelwagen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung eines Mietenumsetzers für die Nachrotte von MBA-Output für 6 m Mietenbreite.

Mit dem Umsetzer ist für die Befeuchtung der Rottemieten ein Schlauchtransportwagen inklusive ca. 130 m Schlauch zu liefern.

Durch den Bieter ist das Bestandsgerät inkl. Schlauchtrommelwagen zu übernehmen und zu verwerten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 30/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Lieferung hat bis zum 30.11.2023 an den Auftraggeber zur MBA Linkenbach zu erfolgen.

Die Bestandsgeräte werden abgegeben, wie sie liegen und stehen, jedoch erst, wenn die Neugeräte geliefert wurden und mindestens 4 Wochen im Einsatz waren.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

— Eigenerklärungen des Bieters:

- zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),

- zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,

- die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt zu haben,

- keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen zu haben,

- während der Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen zu verfügen,

- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen zu erfüllen,

- nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben zu haben,

— Angaben zur Rechtsform des Bieters,

— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).

Auf Verlangen sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:

— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),

— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate),

— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,

Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:

— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.

— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.

— Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.

— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,

— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haben der Bieter/Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

— Auflistung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre mit Benennung des gelieferten Gerätes, Lieferungszeitpunkt, Bezeichnung und Anschrift des Auftraggebers, auf Verlangen: zuständiger Ansprechpartner des Auftraggebers und dessen Telefonnummer.

— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben des Landes Rheinland-Pfalz (Landestariftreuegesetz – LTTG).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/01/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/01/2023
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:

— Mindestentgelt- und Tariftreueerklärung nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG).

Auf Verlangen vorzulegen:

— Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.

Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter;

Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen/ dem Vergabeverfahren: 7 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

[…] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/12/2022

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