Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für das Projekt Salamandergelände (Los 1) und den Verwaltungsbau der Kläranlage (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: ebwo_Generalplanerleistungen_111_0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de/de/web/ebwo/
Abschnitt II: Gegenstand
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für das Projekt Salamandergelände (Los 1) und den Verwaltungsbau der Kläranlage (Los 2)
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für das Projekt Salamandergelände (Los 1) und den Verwaltungsbau der Kläranlage (Los 2).
Salamandergelände
Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms Hohenstaufenring 2 67547 Worms
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für das Projekt Salamandergelände (Los 1) und den Verwaltungsbau und die Fahrzeughalle der Kläranlage (Los 2).
Der Auftraggeber legt bei beiden Losen besonderen Wert auf die Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes im Sinne einer nachhaltigkeitsorientierten Gesamtstrategie, um durch eine hochwertige Planung sowohl beim Bau als auch in der Nutzungsphase Energieverbrauch und Umweltbelastung zu reduzieren und gleichzeitig Komfort und Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Ungeachtet dessen steht die gesamte Planung unter dem "Diktat" der Funktionalität.
Los 1: Salamandergelände
Die Generalplanungsleistungen für das Los 1 umfassen die Leistungsbilder Objektpla-nung Gebäude und Innenräume (§ 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingeni-eure 2021 (HOAI), Objektplanung Freianlagen (§ 39 HOAI), Objektplanung Ingenieur-bauwerk (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 41 HOAI), Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI), Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Fachpla-nung Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 - 8, § 55 HOAI), Fachpla-nung Bauphysik (Anlage 1, Ziffer 1.2), bestehend aus Wärmeschutz und Energiebilan-zierung für Gebäude, Beratungsleistung Ingenieurvermessung (Anlage 1 Ziffer 1.4) sowie dem Brandschutz gemäß AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Inge-nieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO Heft Nr. 17).
Das Grundstück Gemarkung Worms, Flur 12, Nr. 2/22 (Salamandergelände) bietet ein Baufeld von knapp 70.000 m², das nach dem Bebauungsplan bis zu 80 % überbaut werden darf. Der Auftraggeber beabsichtigt auf der sanierten Fläche ein Dienstleis-tungs- und Versorgungszentrum mit neu zu errichtenden Gebäudekomplexen für verschiedene Nutzungen zu errichten. Teil des Dienstleistungs- und Versorgungszentrums sind verschiedene Betriebsteile des Auftraggebers (Verwaltung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Baubetrieb, Kfz-Werkstatt), eine Kindertagesstätte, Teile der städtischen Verwaltung, die Berufs- und die Freiwillige Feuerwehr und Einrichtungen des Katastrophenschutzes. Eine entsprechende Konzeptplanung liegt bereits vor.
Der Auftragnehmer hat insbesondere eine hinreichend konkrete funktionale Leistungsbeschreibung im Sinne des § 7c VOB/A-EU zu erstellen, mit der Totalunternehmerleistungen ausgeschrieben werden.
Für weitergehende Ausführungen wird auf § 3 des Generalplanervertrags [Anlage 904a] zu Los 1verwiesen.
Der Bewerber hat für die insgesamt sechs (6) Leistungsbilder [Los 1] jeweils mindestens ein (1) Referenzprojekt, maximal zwei (2) Referenzprojekte anzugeben.
Das heißt pro Leistungsbild kann der Bewerber maximal zwei (2) Referenzprojekte einreichen, mithin maximal 12 Referenzprojekte [Los 1] insgesamt. Dabei darf der Bewerber auch ein und dasselbe Referenzprojekt verwenden, für mehrere Leistungsbilder.
Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit ihnen nicht vor dem 01.01.2010 begonnen worden ist und die Leistungsphase 4 bzw. Leistungsphase 3 bei der Tragwerksplanung spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
Kann ein Bewerber nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt pro Leistungsbild angeben, mit dem er jeweils mindestens einen (1) Punkt pro Leistungsbild erreicht, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des Auftragswerts [vereinnahmtes Honorar (netto)] des Unternehmens jeweils in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt pro Leistungsbild wie folgt:
a. Objektplanung Gebäude und Innenräume
Los 1: Auftragswert (netto)
(Vereinnahmtes Honorar für Objektplanung Gebäude und Innenräume) Punkte
>= 2.400.000 EUR 5 Punkte
>= 2.000.000 EUR < 2.400.000 EUR 4 Punkte
>= 1.600.000 EUR < 2.000.000 EUR 3 Punkte
>= 1.200.000 EUR < 1.600.000 EUR 2 Punkte
>= 800.000 EUR < 1.200.000 EUR 1 Punkt
< 800.000 EUR 0 Punkte
b. Tragwerksplanung
Los 1: Auftragswert (netto)
(Vereinnahmtes Honorar für Tragwerksplanung) Punkte
>= 600.000 EUR 5 Punkte
>= 500.000 EUR < 600.000 EUR 4 Punkte
>= 400.000 EUR < 500.000 EUR 3 Punkte
>= 300.000 EUR < 400.000 EUR 2 Punkte
>= 200.000 EUR < 300.000 EUR 1 Punkt
< 200.000 EUR 0 Punkte
c. Planung Technische Ausrüstung - ELT
Los 1: Auftragswert (netto)
(Vereinnahmtes Honorar für Planung Technische Ausrüstung - ELT) Punkte
>= 800.000 EUR 5 Punkte
>= 700.000 EUR < 800.000 EUR 4 Punkte
>= 600.000 EUR < 700.000 EUR 3 Punkte
>= 500.000 EUR < 600.000 EUR 2 Punkte
>= 400.000 EUR < 500.000 EUR 1 Punkt
< 400.000 EUR 0 Punkte
d. Planung Technische Ausrüstung - HLS
Los 1: Auftragswert (netto)
(Vereinnahmtes Honorar für Planung Technische Ausrüstung - HLS) Punkte
>= 1.400.000 EUR 5 Punkte
>= 1.200.000 EUR < 1.400.000 EUR 4 Punkte
>= 1.000.000 EUR < 1.200.000 EUR 3 Punkte
>= 800.000 EUR < 1.000.000 EUR 2 Punkte
>= 600.000 EUR < 800.000 EUR 1 Punkt
< 600.000 EUR 0 Punkte
e. Freianlagen
Los 1: Auftragswert (netto)
(Vereinnahmtes Honorar für Freianlagen) Punkte
>= 600.000 EUR 5 Punkte
>= 500.000 EUR < 600.000 EUR 4 Punkte
>= 400.000 EUR < 500.000 EUR 3 Punkte
>= 300.000 EUR < 400.000 EUR 2 Punkte
>= 200.000 EUR < 300.000 EUR 1 Punkt
< 200.000 EUR 0 Punkte
f. Verkehrsanlagen
Los 1: Auftragswert (netto)
(Vereinnahmtes Honorar für Freianlagen) Punkte
>= 600.000 EUR 5 Punkte
>= 500.000 EUR < 600.000 EUR 4 Punkte
>= 400.000 EUR < 500.000 EUR 3 Punkte
>= 300.000 EUR < 400.000 EUR 2 Punkte
>= 200.000 EUR < 300.000 EUR 1 Punkt
< 200.000 EUR 0 Punkte
In Los 1 können für die maximal 12 eingereichten Referenzprojekte maximal 60 Punkte (12 x 5) erzielt werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber einen Teilnahmeantrag für Los 1 und Los 2 zusammen einreicht, darf er ein und dasselbe unternehmensbezogene Referenzprojekt verwenden für beide Lose.
Je Referenz sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
Der Bewerber hat (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) die Anlage 206 "Referenzprojekte" für die insgesamt mindestens sechs (6) und maximal 12 Referenzprojekte (Los 1) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV) - der maßgebliche Zeitraum wird nachfolgend angegeben.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Architekten bzw. Ingenieurs sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer, gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren in seinem Angebot) Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
3. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B
Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert.
Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.
Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden.
Als VOB/B-widrig gelten insbesondere:
- Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen
- Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor.
Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein.
Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
Verwaltungsbau und Fahrzeughalle der Kläranlage
Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms Hohenstaufenring 2 67547 Worms
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für das Projekt Salamandergelände (Los 1) und den Verwaltungsbau und die Fahrzeughalle der Kläranlage (Los 2).
Der Auftraggeber legt bei beiden Losen besonderen Wert auf die Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes im Sinne einer nachhaltigkeitsorientierten Gesamtstrategie, um durch eine hochwertige Planung sowohl beim Bau als auch in der Nutzungsphase Energieverbrauch und Umweltbelastung zu reduzieren und gleichzeitig Komfort und Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Ungeachtet dessen steht die gesamte Planung unter dem "Diktat" der Funktionalität.
Los 2: Verwaltungsbau und Fahrzeughalle der Kläranlage
Die Generalplanungsleistungen für das Los 2 umfassen die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021 (HOAI)), Objektplanung Ingenieurbauwerk (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 41 HOAI), Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI), Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 - 8, § 55 HOAI), Fachplanung Bauphysik (Anlage 1, Ziffer 1.2), bestehend aus Wärmeschutz und Energiebilanzierung für Gebäude, Beratungsleistung Ingenieurvermessung (Anlage 1 Ziffer 1.4) sowie dem Brandschutz gemäß AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO Heft Nr. 17).
Die Kläranlage der Stadt Worms befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Herrnsheim, Flur 22, Nr. 16/13. Der Auftraggeber beabsichtigt das bestehende Betriebsgebäude mit Labor, Elektrowerkstatt und Verwaltung durch einen Neubau mit erweiterten Kapazitäten an anderer Stelle auf dem gleichen Grundstück zu ersetzen. Parallel soll eine Fahrzeug- und Lagerhalle für die Kläranlage und die Kanalunterhaltung errichtet werden.
Der Auftragnehmer hat insbesondere eine hinreichend konkrete funktionale Leistungsbeschreibung im Sinne des § 7c VOB/A-EU zu erstellen, mit der Totalunternehmerleistungen ausgeschrieben werden.
Für weitergehende Ausführungen wird auf § 3 des Generalplanervertrags [Anlage 904b] zu Los 2 verwiesen.
Der Bewerber hat für die insgesamt fünf (5) Leistungsbilder [Los 2] jeweils mindestens ein (1) Referenzprojekt, maximal zwei (2) Referenzprojekte anzugeben.
Das heißt pro Leistungsbild kann der Bewerber maximal zwei (2) Referenzprojekte einreichen, mithin maximal 10 Referenzprojekte [Los 2] insgesamt. Dabei darf der Bewerber auch ein und dasselbe Referenzprojekt verwenden, für mehrere Leistungsbilder.
Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit ihnen nicht vor dem 01.01.2010 begonnen worden ist und die Leistungsphase 4 bzw. Leistungsphase 3 bei der Tragwerksplanung spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
Kann ein Bewerber nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt pro Leistungsbild angeben, mit dem er jeweils mindestens einen (1) Punkt pro Leistungsbild erreicht, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des Auftragswerts [vereinnahmtes Honorar (netto)] des Unternehmens jeweils in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt pro Leistungsbild wie folgt:
a. Objektplanung Gebäude und Innenräume
Los 2: Auftragswert (netto)
(Vereinnahmtes Honorar für Objektplanung Gebäude und Innenräume) Punkte
>= 120.000 EUR 5 Punkte
>= 100.000 EUR < 120.000 EUR 4 Punkte
>= 80.000 EUR < 100.000 EUR 3 Punkte
>= 60.000 EUR < 80.000 EUR 2 Punkte
>= 40.000 EUR < 60.000 EUR 1 Punkt
< 40.000 EUR 0 Punkte
b. Tragwerksplanung
Los 2: Auftragswert (netto)
(Vereinnahmtes Honorar für Tragwerksplanung) Punkte
>= 30.000 EUR 5 Punkte
>= 25.000 EUR < 30.000 EUR 4 Punkte
>= 20.000 EUR < 25.000 EUR 3 Punkte
>= 15.000 EUR < 20.000 EUR 2 Punkte
>= 10.000 EUR < 15.000 EUR 1 Punkt
< 10.000 EUR 0 Punkte
c. Planung Technische Ausrüstung - ELT
Los 2: Auftragswert (netto)
(Vereinnahmtes Honorar für Planung Technische Ausrüstung - ELT)
Punkte
>= 40.000 EUR 5 Punkte
>= 35.000 EUR < 40.000 EUR 4 Punkte
>= 30.000 EUR < 35.000 EUR 3 Punkte
>= 25.000 EUR < 30.000 EUR 2 Punkte
>= 20.000 EUR < 25.000 EUR 1 Punkt
< 20.000 EUR 0 Punkte
d. Planung Technische Ausrüstung - HLS
Los 2: Auftragswert (netto)
(Vereinnahmtes Honorar für Planung Technische Ausrüstung - HLS) Punkte
>= 70.000 EUR 5 Punkte
>= 60.000 EUR < 70.000 EUR 4 Punkte
>= 50.000 EUR < 60.000 EUR 3 Punkte
>= 40.000 EUR < 50.000 EUR 2 Punkte
>= 30.000 EUR < 40.000 EUR 1 Punkt
< 30.000 EUR 0 Punkte
f. Verkehrsanlagen
Los 2: Auftragswert (netto)
(Vereinnahmtes Honorar für Verkehrsanlagen) Punkte
>= 30.000 EUR 5 Punkte
>= 25.000 EUR < 30.000 EUR 4 Punkte
>= 20.000 EUR < 25.000 EUR 3 Punkte
>= 15.000 EUR < 20.000 EUR 2 Punkte
>= 10.000 EUR < 15.000 EUR 1 Punkt
< 10.000 EUR 0 Punkte
In Los 2 können für die maximal 10 eingereichten Referenzprojekte maximal 50 Punkte (10 x 5) erzielt werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber einen Teilnahmeantrag für Los 1 und Los 2 zusammen einreicht, darf er ein und dasselbe unternehmensbezogene Referenzprojekt verwenden für beide Lose.
Je Referenz sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
Der Bewerber hat (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) die Anlage 206 "Referenzprojekte" für die insgesamt mindestens fünf (5) und maximal 10 Referenzprojekte (Los 2) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV) - der maßgebliche Zeitraum wird nachfolgend angegeben.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Architekten bzw. Ingenieurs sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer, gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren in seinem Angebot) Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
3. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B
Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert.
Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.
Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden.
Als VOB/B-widrig gelten insbesondere:
- Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen
- Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor.
Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein.
Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber haben folgende Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag abzugeben:
1. Bewerber-/Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bewerber/-Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber-/Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein des Versicherungsunternehmens) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers
1. mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens
- 10.000.000,00 EUR - Los 1 / 1.500.000,00 EUR - Los 2
für Personenschäden;
- 10.000.000,00 EUR - Los 1 / 3.000.000,00 EUR - Los 2
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
2. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der interessierte Wirtschaftsteilnehmer nicht sicher ist, ob die aktuelle Versicherungsbestätigung oder der aktuelle Versicherungsschein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die vorstehenden Anforderungen angepasst werden, so dass die vorstehenden Anforderungen im Auftragsfall erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistung aufrechterhalten werden.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
2. Jahresumsatz
Eigenerklärung je Los, aus der der Jahresumsatz (netto) der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens
- 3 Mio. EUR (in Los 1);
bzw.
- 1 Mio. EUR (in Los 2);
in jedem der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021).
1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen (bei einem offenen Verfahren als Bestandteil seines Angebots).
2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den Jahresumsatz (netto).
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2019, 2020 und 2021) der jeweilige Jahresumsatz (netto) der Bewerber-/Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je Geschäftsjahr maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208Jahresumsatz" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage je Los als Bestandteil seines Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen (bei einem offenen Verfahren als Bestandteil seines Angebots).
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat je Los für die unter Ziffer II.2.9 der EU-Auftragsbekanntmachung und Kapitel 5.7 des Vergabeleitfadens aufgeschlüsselten sechs (6) Leistungsbilder mindestens ein (1) Referenzprojekt und maximal zwei (2) Referenzprojekte anzugeben in Form einer Liste über die erbrachten wesentlichen Dienstleistungen jeweils mit Angabe
- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat);
- der Projektbezeichnung über früher ausgeführte Dienstleistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, Planung Technische Ausrüstung - ELT, Planung Technische Ausrüstung - HLS, Freianlagen [nur Los 1], Verkehrsanlagen);
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer? ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft);
- des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar je Leistungsbild - EUR (netto));
- des Erbringungszeitraums (Beginn des Referenzprojekts nicht vor dem 01.01.2010 und Abschluss der LPH 4 bzw. LPH 3 bei der Tragwerksplanung mit Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren) jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ);
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name des Auftraggebers).
Dabei darf der interessierte Wirtschaftsteilnehmer auch ein und dasselbe Referenzprojekt verwenden, für mehrere Leistungsbilder. Für den Fall, dass ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer einen Teilnahmeantrag für Los 1 und Los 2 zusammen einreicht, darf er ein und dasselbe Referenzprojekt verwenden für beide Lose.
Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit ihnen nicht vor dem 01.01.2010 begonnen worden ist und die Leistungsphase (LPH) 4 bzw. die Leistungsphase (LPH) 3 bei der Tragwerksplanung spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist (bei einem offenen Verfahren zum Ablauf der Angebotsfrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Kann ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer je Los nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt je Leistungsbild angeben, das diesen Referenzzeitraum abdeckt, führt das zum Ausschluss des Angebots.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist je Los in Summe mindestens ein (1) Referenzprojekt je Leistungsbild und maximal zwei (2) Referenzprojekte je Leistungsbild anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet.
3. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines interessierten Wirtschaftsteilnehmers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzprojekte.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Referenzprojekte_Los_1" und / oder die Anlage 206 "Referenzprojekte_Los_2" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren als Bestandteil seines Angebots) einzureichen.
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los ein Generalplanervertrag [Anlage 904a; Anlage 904b] geschlossen.
2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
3. Datenschutz
3.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.
3.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an
- das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung
- das Bundeskartellamt für die Abfrage aus dem Wettbewerbsregister
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
- beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, Rechtsanwälte u. ä.)
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
- die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5. Erklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung jeweils die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebot ausgefüllt einzureichen.
6. Eigenerklärung Tariftreue und Mindestentgelt (LTTG)
Eigenerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), dass sich der Bieter / die Bietergemeinschaft mit der Einreichung seines Angebots verpflichtet, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 343 "Eigenerklärung_Mindestentgelt" zu verwenden. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1ARZ09
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.