Nichtoffener städtebaulicher Ideenwettbewerb "Neuordnung Areal Lehnstaffel" Kusel Referenznummer der Bekanntmachung: KUS
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kusel
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Postleitzahl: 66869
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt.kusel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener städtebaulicher Ideenwettbewerb "Neuordnung Areal Lehnstaffel" Kusel
Die Kreisstadt Kusel ist heute wie früher der Mittelpunkt des Kuseler Musikantenlandes und ihres relativ weiten Einzugsgebietes. Die Stadt Kusel mit den Stadtteilen Bledesbach und Diedelkopf ist ein kooperierendes Mittelzentrum im mittelzentralen Verbund mit Lauterecken.
Im Bereich der Bahnhofstraße in Kusel haben sich in den letzten Jahren einige neue Entwicklungen ergeben. Dazu gehört u.a. der Bau eines Investorenprojektes nord-westlich des Wettbewerbsgebietes. Dieses Projekt als auch erste Überlegungen von Investoren für das Areal Lehnstaffel wurden aufgrund der angestrebten Dichte und Gebäudehöhen kritisch diskutiert, was im Ergebnis dazu geführt hat, das man mit der Ausschreibung dieses Wettbewerbs eine qualitative Diskussion zur Entwicklung des Areals anstoßen möchte.
Um hierfür möglichst gute Planungsansätze zu erhalten, wird nun mit finanzieller Unterstützung des Landes ein nichtoffener städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt. Mit der Neugestaltung des Areals Lehnstaffel soll Kusel einen positiven Impuls zur Stärkung der Ortsmitte erhalten.
Das Verfahren wird als einstufiger nichtoffener städtebaulicher Ideenwettbewerb mit hochbaulichen und freiraumplanerischen Elementen durchgeführt. Eine maximale Teilnehmerzahl von 25 wird angestrebt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Ver-waltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die Ausloberin und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Ausloberin, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 4/14/22 registriert.
Da es sich um einen Ideenwettbewerb handelt erfolgt im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren keine Auftragsvergabe. Es gibt kein Auftragsversprechen.
Voraussichtliche Termine des Verfahrens:
Ausgabe der Unterlagen ab 02.02.23
Kolloquium am 15.02.2023
Abgabe Planunterlagen am 11.04.2023
Abgabe Modell am 21.04.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnahmeanträge müssen elektronisch in Textform (§ 126b BGB) mit den Angaben und Erklärungen unter ausschließlicher Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare bis zum Submissionstermin auf der Vergabeplattform eingegangen sein. Die postalische Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform ist nicht zugelassen. Die Einreichung muss in einem üblichen Dateiformat (PDF) erfolgen.
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Fachliche Anforderungen sowie sonstige Zulassungsvoraussetzungen zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung nach § 4 Abs.1 Satz 2 RPW 2013:
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- Form- & fristgerechter sowie vollständiger Eingang der Bewerbung
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 + 124 GWB vorliegen sowie zur Tariftreue und zum 5.-EU-Sanktionspaket ("Russlandsanktionen")
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation der Bewerbergemeinschaft durch aktuelle Nachweise der Berufszulassung/en als Architekt / Stadtplaner / Landschaftsarchitekt.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten. Landschaftsarchitekten sind jedoch nur in Zusammenarbeit mit Architekten und / oder Stadtplanern teilnahmeberechtigt.
Damit sind folgende Konstellationen zulässig:
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- Architekten
- Stadtplaner
- Architekten mit Stadtplanern
- Architekten mit Landschaftsarchitekten
- Stadtplaner mit Landschaftsarchitekten
- Architekten mit Stadtplanern und Landschaftsarchitekten
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- Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb
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Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen.
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Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Doppelbewerbungen führen zum Ausschluss der Bewerber. Bewerbungen, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, werden von der Wertung ausgeschlossen.
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Erfüllen mehr als 25 Bewerber die Anforderungen wird die Auswahl unter den Bewerbern durch Los getroffen.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten. Landschaftsarchitekten sind jedoch nur in Zusammenarbeit mit Architekten und / oder Stadtplanern teilnahmeberechtigt. Eine Eintragung in die entsprechende Kammer ist nachzuweisen. Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in berechtigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):
- Städtebauliche Leitidee und konzeptionelle Umsetzung
- Architektonische Qualität
- Freiraumplanerische Qualität
- Erfüllung der funktionalen Anforderungen
- Ökologische Qualität im Hinblick auf Stadtklima und Ressourceneinsatz
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach §7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI sowie dem Merkblatt Nr. 51 der AK BW. Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von € 31.000,- zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise
1. Preis 12.500,- €
2. Preis 8.000,- €
3. Preis 4.500,- €
Anerkennungen
Für Anerkennungen ist eine Summe von 6.000,- € vorgesehen.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Da es sich um einen Ideenwettbewerb handelt gibt es kein Auftragsversprechen.
Dennoch ist der Auslober bestrebt Teilnehmer, die sich mit besonders gelungenen Ideen und Konzepten präsentiert haben, bei weiteren Maßnahmen im Gebiet Lehnstaffel, wie z.B. bei der Ausweisung neuer Sanierungsgebiete oder bei der Fortschreibung von Rahmenplänen zu beteiligen.
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Die Kommunikation im gesamten Verfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Rückfragen, insbesondere zur Bewerbung, sind rechtzeitig zu stellen. Rückfragen sind rechtzeitig gestellt, wenn sie bis zu 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellt sind. Danach besteht kein Anspruch mehr auf eine Beantwortung von Rückfragen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 22.12.22 - 03.01.23 keine Beantwortung von Rückfragen erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.