Möblierung der pädagogischen Kernbereiche und des Verwaltungsbereichs des Interimsschulgebäudes Regino-Gymnasium Prüm
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6561150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Möblierung der pädagogischen Kernbereiche und des Verwaltungsbereichs des Interimsschulgebäudes Regino-Gymnasium Prüm
Der Eifelkreis errichtet eine Interimsschule für das Regino-Gymnasium Prüm.
Gegenstand der zu vergebende Leistung ist die Lieferung der Möbel für die Ausstattung der pädagogischen Kernbereiche und des Verwaltungsbereiches.
Auszustatten ist ein vierzügiges Gymnasium mit ca. 800 Schülern.
Die zu möblierende Nutzfläche beträgt 4.750m². Dazu zählen Klassenräume (47. St.), Verwaltungsräume und ein Lehrerbereich mit Lehrerzimmer mit zwei Lehrer Arbeitsräumen.
Die Ausstattung der naturwissenschaftlichen Fachklassen ist nicht enthalten.
Möblierung des Interimsschulgebäudes Regino-Gymnasium Prüm
54595 Prüm
Schulmöbel bspw. Tische, Sitzmöbel, Schrankwände, Arbeitstische, Arbeitstresen
Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter und haften im Falle einer Auftragserteilung als Gesamtschuldner.
Am 30.01.2023 findet ein Bemusterungstermin statt. Weitere Informationen hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.
54595 Prüm
Verwaltungsmöbel bspw. Tische, Sitzmöbel, Schrankwände, lose Elemente, Bücherregale, Schrnakkombination
Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter und haften im Falle einer Auftragserteilung als Gesamtschuldner.
Am 30.01.2023 findet ein Bemusterungstermin statt. Weitere Informationen hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.
54595 Prüm
Ergänzendes Mobiliar, bspw. Tische. Sitzmöbel, Polstermöbel, Lastenregale, Schienen- und Tafelsystem, Pinflächen und Akustikelemente, Teppiche, Zubehör
Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter und haften im Falle einer Auftragserteilung als Gesamtschuldner.
Am 30.01.2023 findet ein Bemusterungstermin statt. Weitere Informationen hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber oder Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124 LD– Eigenerklärung zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124-LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch die in o. g. Erklärungen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb der in der Aufforderung gesetzten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung zur Eignung ganz oder in Teilen als Eignungsnachweis anzuerkennen. Sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber berücksichtigt, sofern der Bieter auf die Präqualifizierung mit den entsprechenden Zugangsdaten hinweist.
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124-LD (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese nach Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung zur Eignung ganz oder in Teilen als Eignungsnachweis anzuerkennen. Sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber berücksichtigt, sofern der Bieter auf die Präqualifizierung hinweist.
— 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber berücksichtigt, sofern der Bieter auf die Präqualifizierung hinweist.
— Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte — Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124-LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese nach Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor die Eigenerklärung zur Eignung 124_LD ganz oder in Teilen als Eignungsnachweis anzuerkennen und auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu verzichten.
- Beschreibung der Teilleistungen, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle hat der Bieter die Eignungsnachweise für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer vorzulegen.
Sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifikation), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber berücksichtigt, sofern der Bieter auf die Präqualifizierung hinweist und die Zugangsdaten mitteilt.
Beschreibung der Teilleistungen, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle hat der Bieter die Eigenerklärungen und Nachweise für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer vorzulegen.
Siehe Vergabeunterlagen. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben Rheinland-Pfalz (Landestariftreuegesetz - LTTG) findet auf das Vergabeverfahren und den Vertrag Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG über die Einhaltung von Mindestentgelt/Tariftreue abzugeben (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei) Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen abzugeben. Ein entsprechender Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Soweit zutreffend sind entsprechende Nachweise über die Einhaltung einzureichen (siehe Vordruck Eigenerklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, wird der Bieter nicht automatisch über evtl. Änderungen oder Bieteranfragen informiert und die Einholung dieser Informationen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des Bieters.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich die unter I.1) benannte Kontaktstelle darauf hinzuweisen. Anfragen können elektronisch in Textform über das Vergabeportal eingereicht werden. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt sein.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen.
Mit der Angebotsabgabe ist eine Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen bzw. ob und welche Ausschlussgründe vorliegen, abzugeben. Dies umfasst unter anderem auch eine Erklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen den Bewerber oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden.
Erklärung, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister oder im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Beitragspflicht unterfallen, nachgekommen wurde.
Das Formblatt 124-LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch die in o. g. Erklärungen. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Sofern zutreffend, sind Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu machen.
Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU} Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, in dem in Art. 5k genannten Umfang.
Im Rahmen der Wertung der Angebote erfolgt in Prüm eine Bemusterung der angebotenen Produkte. Die Vergabeunterlagen enthalten hierzu weitere Regelungen (welche Produkte, Zeitplan).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwkel.rlp.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWG:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.