Rahmenvereinbarung zur Grubenentleerung und Abfuhr in der Verbandsgemeinde Weißenthurm Referenznummer der Bekanntmachung: 01-01-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenthurm
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56575
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.verbandsgemeindeweissenthurm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Grubenentleerung und Abfuhr in der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Die Dienstleistung umfasst das Entleeren und Reinigen der Abwassersammelgruben im vorgenannten Gebiet inklusive der Abfuhr der angefallenen Abwässer in die zentrale Kläranlage Urmitz/Bhf.
Verbandsgemeinde Weißenthurm
Die Dienstleistung umfasst das Entleeren und Reinigen der Abwassersammelgruben im vorgenannten Gebiet inklusive der Abfuhr der angefallenen Abwässer in die zentrale Kläranlage Urmitz/Bhf.
10 Gruben Bassenheim
15 Gruben Kettig
24 Gruben Mülheim-Kärlich
3 Gruben St. Sebastian
5 Gruben Kaltenengers
1 Grube Urmitz
3 Gruben Weißenthurm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- Angabe, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteilinnerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bewerber oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung. Oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneterim Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB),Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB),jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafevon mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach denvergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich,
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebotein die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und die mit dem Angebot vorzulegen sind:
-Angaben zu Insolvenzverfahren, Liquidation,
-Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsammitanderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
-Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
-Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen,
-Kopie des Versicherungsscheines der Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Personen-, Sach-, und Umweltschäden von mindestens 5 000 000 EUR je Schadensfall, Vermögensschäden von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen. Eine Bescheinigung über das Bestehen der Versicherung ist beizufügen, mindestens jedoch die Zusicherung des Bewerbers zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall und die schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung.
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
Ansprechpartner;
Art der ausgeführten Leistung;
Auftragssumme;
Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt),
- Angaben / Erklärung zu Arbeitskräften.
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde ,technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragser-füllung) und die Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe I, R und D sind zu erfüllen und nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Einhaltung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Einhaltung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Zum Nachweis der Eignung können auch Zertifikate von Drittanbietern vorgelegt werden. Unabhängig der Frage, von welchem Anbieter entsprechende Zertifikate vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, sich die dem jeweiligen Zertifikat zu Grunde liegenden Unterlagen und Prüfberichte vorlegen zu lassen.
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärungen gem.Formblatt 124_LD (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
RAL GZ 961 - Beurteilungsgruppen I, R und D
Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation
(Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung)
und die Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom
Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung
Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe I, R und D sind zu erfüllen und nachzuweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Einhaltung der Anforderungen
und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit
dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n)nachweist. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn
der Bieter die Einhaltung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte und
Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist
und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung
einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt
und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
Zum Nachweis der Eignung können auch Zertifikate von Drittanbietern vorgelegt werden.
Unabhängig der Frage, von welchem Anbieter entsprechende Zertifikate vorgelegt werden,
behält sich die Vergabestelle vor, sich die dem jeweiligen Zertifikat zu Grunde liegenden Unterlagen
und Prüfberichte vorlegen zu lassen.
Versicherungsnachweis:
Kopie des Versicherungsscheines der Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Personen-, Sach- und Umweltschäden von mindestens 5.000.000,00 Euro je Schadensfall sowie Vermögensschäden von mindestens 1.000.000,00 Euro je Schadensfall.
Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die
Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen. Eine
Bescheinigung über das Bestehen der Versicherung ist beizufügen, mindestens jedoch die
Zusicherung des Bewerbers zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall und die
schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft über die Möglichkeit des Abschlusses
einer entsprechenden Versicherung.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Verbandsgemeinde Weißenthurm
Stabsstelle Zentrale Vergabe
Außenstelle - Nebengebäude
Raum 6 Basisgeschoss
Kärlicher Straße 6
56575 Weißenthurm
Die Angebotsöffnung findet ausschließlich elektronisch statt.
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte dürfen nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nicht registrierten Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und ev. Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform möglich. Schriftliche Angebote in Papierform sind nicht zugelassen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig an die Vergabestelle zu wenden. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt sein.
Ist die Vorlage bestimmter Bescheinigungen gefordert, erkennt der Auftraggeber auch gleichwertige Bescheinigungen an, auch von Stellen in anderen Staaten.
Mehrere Hauptangebote sind ausgeschlossen. Vom Bieter beigefügte Ausführungsbedingungen oder AGB werden vom Auftraggeber nicht akzeptiert und werden nicht Vertragsbestandteil.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 160 GWB. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen 10 Kalendertagen elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YD0YMKC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]