Werbe- und Marketingdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 221-195-Sc-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Werbe- und Marketingdienstleistungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Beratung und operative Arbeit
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Landesmarketing
Schloßstraße 2-4
19053 Schwerin
Der Vertrag regelt die Beratung und operative Arbeit zur Weiterentwicklung sowie Umsetzung der Landesmarketingkampagne "Mecklenburg-Vorpommern - MV tut gut." sowie der Hochschulmarketingkampagne "Studieren mit Meerwert".
Onlineleistungen und Social Media
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Landesmarketing
Schloßstraße 2-4
19053 Schwerin
Der Vertrag regelt die Onlineleistungen und Social Media-Leistungen zur Weiterentwicklung sowie Umsetzung der Landesmarketingkampagne "Mecklenburg-Vorpommern - MV tut gut." sowie der Hochschulmarketingkampagne "Studieren mit Meerwert".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vordruck "Angebot" (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)
- Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)*
- Vordruck "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum
als abschließende Erklärung)
- Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss zwingend die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck "Angebot" aufgeführten Sachverhalte erfüllen*.
- Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (siehe Punkt 5 Vordruck "Angebot"). Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen
Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen. Der Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ist daraufhin von jedem benannten
Unterauftragnehmer einzureichen.
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
*Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
In den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung müssen der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer mindestens 2 vergleichbare Aufträge durchgeführt haben. Als vergleichbar gelten Leistungen in den Bereichen Marketing, Werbung, Kommunikation oder Öffentlichkeitsarbeit mit ähnlichen Auftragswerten und Leistungszeiträumen von mindestens 12 Monaten bei öffentlichen Auftraggebern.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: [gelöscht]) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]166
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).