Stadt Boizenburg/Elbe - Erweiterungsbau Regionale Schule Rudolf Tarnow - Los 40 Elektroinstallationsanlage I Referenznummer der Bekanntmachung: 2022070016

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boizenburg/Elbe
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19258
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boizenburg.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Boizenburg/Elbe - Erweiterungsbau Regionale Schule Rudolf Tarnow - Los 40 Elektroinstallationsanlage I

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022070016
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45311200 Elektroinstallationsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Los 40 Elektroinstallationsanlage I

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45311100 Installation von elektrischen Kabeln
45314310 Verlegen von Kabeln
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Hauptort der Ausführung:

Regionale Schule Rudolf Tarnow Boizenburg Richard-Markmann-Str. 59 19258 Boizenburg/Elbe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Niederspannungsinstallationsanlage

Im Kellergeschoss des Bestandsgebäudes sind Hausanschlusskasten, Messeinrichtung und Niederspannungshauptverteilung bereits vorhanden.

Im Erweiterungsbau soll eine separate Niederspannungshauptverteilung aufgebaut werden, welche über die Bestandsanlage eingebunden wird.

Die geplanten Unterverteilungen im OG und die Lüftungsanlage werden über die geplante Niederspannungshauptverteilung (NSHV 2) versorgt.

Die Kabelverlegung ist wie folgt anzunehmen:

Kellergeschoss (Bestand), Aufputz bzw. auf Kabelrinnen

Erdgeschoss, auf der Sohle, auf Kabelrinnen, in Zwischendecke

Obergeschoss, auf der Zwischendecke, auf Kabelrinnen, in Zwischendecke

Dachgeschoss, Aufputz bzw. auf Kabelrinnen

Schlitz- und Bohrlocharbeiten sind vor Ausführung abzustimmen!

Es wird ein großer Anteil an Ortbetonwänden (Sichtbeton) hergestellt. Hier sind entsprechende Zuschläge in die EPs einzuberechnen. Weiterhin werden hierzu entsprechend LV örtliche Kabelrohrverlegungen inkl. Einbaudosen und Schalgehäuse notwendig!

Geplant sind zwei Unterverteilungen im OG für Starkstrom (UV) und Schwachstrom (Netzwerkschrank).

Das EG wird direkt über die NSHV versorgt.

Hauptkabelleitungen können über das EG oder OG horizontal verzogen werden. Zur vertikalen Verlegung sind Steigpunkte herzustellen.

An die Haupt- bzw. Unterverteilungen sind die vorgesehenen Stromkreise je Nutzungseinheit aufzulegen.

Die geplante Sicherheitsbeleuchtung ist im gesamten Gebäude vorgesehen, die Ausführung erfolgt al zentrale Anlage.

Die Erdung und der Potentialausgleich erfolgt nach VDE 0100 Teil 540 und VDE 0190 sowie der TAB des örtlichen EVU.

Es sind alle elektrisch leitenden Versorgungsleitungen in die vorhandene Potentialsteuerung einzubeziehen. Zur Realisierung ist eine weitere Potentialausgleichsschiene im Hausanschlussraum neben dem Hausanschlusskasten zu montieren.

Leitungsführung

Die Leitungsführung erfolgt unter Putz bzw. in Horizontalverlegung in abgehängten Deckenbereich bzw. Kabelrinne, Rohr oder Fußboden.

Eine eventuelle Horizontalverlegung im Fußbodenbereich ist mit dem Gewerk HLS abzustimmen. Für die Kabelverlegung sind die Randbereiche der Räume zu nutzen.

Bei der Leitungsführung sind die einzelnen Brandabschnitte je Nutzungseinheit zu beachten und entsprechende Brandschotts auszuführen (Wände F90, Decken F90, Fußboden F90).

Montage der Installationsgeräte

Die Montage der Installationsgeräte erfolgt ausschließlich unter Putz.

Ausnahmen sind mit der Bauleitung abzustimmen.

Schutzart der Installationen:

Die Schutzart gem. DIN 40050, DIN 40053 Teil 4 der Installationsgeräte entspricht

mind. IP 20 und in den Feuchträumen mind. IP 44.

- Abstellräume, HAR: mind. IP 41

- Klassenräume, Flure: mind. IP 20.

- Schutzart der Sanitärräume: entsprechend dem jeweiligen Schutzbereich.

Auf der Grundlage der DIN VDE 0100 und der Belastung der einzelnen Stromkreise werden die Lichtstromkreise von den Steckdosenschaltkreisen getrennt.

Allgemeine Beleuchtung

Die Beleuchtungsstärken, sind entsprechend den Festlegungen aus der DIN EN 12464, festgelegt.

Die Beleuchtungsstärken sind messtechnisch nachzuweisen.

Telekommunikationsanlagen

Der bestehende Hausanschluss (APL) im Bestandsgebäude bleibt an vorhandener Stelle und wird ggf. durch einen Breitband-Hausanschluss abgelöst.

Hier ist eine Verbindung bis in den Erweiterungsbau herzustellen.

Die Datenkabel sind auf ein geplante Patchfelder in den Netzwerkschränken abzuschließen!

Sonstige Maßnahmen f. Technische Anlagen

Baustelleneinrichtung - Sicherungsmaßnahmen

Baustrom ist ab Beginn der Bauarbeiten erforderlich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 190-536937
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Christian Jessel Elektro und Solaranlagen GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
12/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hagenow
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YW8X7LGUP

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2022