Leasing von Dienstfahrrädern für die Mitarbeiter der Auftraggeberin inkl. Versicherung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing von Dienstfahrrädern für die Mitarbeiter der Auftraggeberin inkl. Versicherung
Leasing von Dienstfahrrädern für die Mitarbeiter der Auftraggeberin inkl. Versicherung
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Diensträder zu leasen und tritt als Halter der Räder auf. Durch den Auftraggeber ist sicherzustellen, dass alle geleasten Räder während der Laufzeit des Einzelleasingvertrages versichert sind. Die Versicherung muss Vollkaskoschutz und Verschleißschutz jeweils ohne Selbstbeteiligung besitzen. Zusätzliche Versicherungsleistungen können optional angeboten. Leistungsbestandteil ist weiterhin eine gültige Arbeitgeber-Ausfallversicherung, die während der gesamten Laufzeit des jeweiligen Einzelleasingvertrages läuft.
Der Auftragnehmer hat ein kostenfreies, benutzerfreundliches Online-Portal zur Verfügung zu stellen, in dem der Arbeitnehmer seinen abgeschlossenen Vertrag einsehen und über den er das Schadensmanagement betreiben kann. Für den Arbeitgeben hat das Portal folgende Funktionalitäten aufzuweisen:
- Übersicht der angefragten, laufenden und abgeschlossenen Verträge
- Exportfunktion aller aktiven Verträge
- Schadenabwicklung
- Auswertungsmöglichkeiten
Das Online-Portal sowie dessen Funktionalitäten sind bis zum Ende des letzten Einzelleasingvertrages durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
3. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer und der Nachunternehmeranteil mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu benennen/ bezeichnen. Der Nachunternehmer hat auf gesondertes Verlangenen eine Verpflichtungserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweis eund Erklärungen einzureichen.
4. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslands. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
5. Die Kommunikation erfolgt über das Vergabeportal subreport ELVIS (https://portal.evergabemv.de/E71438776)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]