Lieferung einer Straßenkehrmaschine, Los 1 + Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: SR-13-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentsorgung-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Straßenkehrmaschine, Los 1 + Los 2
Los 1 - Lieferung eines 2-achsigen Frontlenkerfahrgestelles mit kurzem Fahrerhaus zur Aufnahme eines Kehrichtsammelaufbaus Los 2 - Lieferung und Montage eines Kehrichtsammelaufbaus mit Hochleistungsgebläse, Schmutzaufnahmeaggregat rechts und links sowie Handsauganlage am Fahrzeugheck
Lieferung eines 2-achsigen Frontlenkerfahrgestelles mit kurzem Fahrerhaus zur Aufnahme eines Kehrichtsammelaufbaus
Lieferung eines 2-achsigen Frontlenkerfahrgestelles mit kurzem Fahrerhaus zur Aufnahme eines Kehrichtsammelaufbaus
Die Auslieferung des 2-achsigen Frontlenkerfahrgestelles an einen durch den AG benannten Standort innerhalb Deutschlands muss innerhalb von 24 Wochen nach verbindlicher Fahrzeugbestellung erfolgen. Die Fahrzeugbestellung erfolgt durch den Auftraggeber im Rahmen der Zuschlagserteilung für Los 1.
Lieferung und Montage eines Kehrichtsammelaufbaus mit Hochleistungsgebläse, Schmutzaufnahmeaggregat rechts und links sowie Handsauganlage am Fahrzeugheck
Lieferung und Montage eines Kehrichtsammelaufbaus mit Hochleistungsgebläse, Schmutzaufnahmeaggregat rechts und links sowie Handsauganlage am Fahrzeugheck
Nach Ankunft des Fahrgestelles beim Auftragnehmer für Los 2 muss die Auslieferung und Übergabe des Fahrgestelles mit montiertem Aufbau an den Auftraggeber innerhalb von 20 Wochen erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
- Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind Einzelbietern gleichgestellt und werden gleich behandelt.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Im Falle der Zuschlagserteilung an eine Bietergemeinschaft verlangt der öffentliche Auftraggeber, dass „gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter“ zugesichert wird. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter sind mit der Angebotsabgabe zu benennen.
- Mit der Angebotsabgabe ist die Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 - VHB - Bund - Ausgabe 2019 einzureichen. (Das Formblatt kann im Internet unter folgendem Pfad eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.stadtentsorgung-rostock.de/vergabe/nachweis-eigenerklaerung-zur-eignung)
Der öffentliche Auftraggeber stellt im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter folgende Anforderungen und verlangt zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags mit der Angebotsabgabe Folgendes:
- für die letzten drei Geschäftsjahre jeweils einen Mindestjahresumsatz in Höhe des Zweifachen des geschätzten Auftragswertes pro Los; bei Angebotsabgabe für mehrere Lose muss das Zweifache des Wertes für die Gruppe von Losen nachgewiesen werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen.
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt der öffentliche Auftraggeber die Vorlage folgender Unterlagen:
1. Angabe geeigneter Referenzen über die Durchführung von Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, in Form einer Liste der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistung mit Angabe der Leistung, des Lieferzeitpunktes sowie des Auftraggebers mit Anschrift,
2. Eigenerklärung des Bieters, dass im Zeitraum der letzten drei Geschäftsjahre pro Jahr mindestens 10 Aufträge ausgeführt wurden, die der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
- weitere Bedingungen siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bewerber und Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerberanfragen müssen bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
§ 160 Einleitung, Antrag GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadtentsorgung-rostock.de