Gebäudeplanung Neubau Hortgebäude, Taklerring 44, 18109 Rostock
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung Neubau Hortgebäude, Taklerring 44, 18109 Rostock
Die Grundschüler in Groß Klein benötigen auf Grund gestiegener Kinderzahlen einen neuen Hort, da die bisherige Unterbringung in umliegenden Kindertagesstätten durch die vermehrte Inanspruchnahme der Kita-Plätze nicht mehr gewährleistet werden kann und die Nutzung des Grundschulgebäudes im Taklerring sowohl schulpädagogisch als auch erzieherisch nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Auf dem Gelände des zukünftigen Hortes befindet sich derzeitig ein großzügig angelegtes Sitzforum mit zwei Sitzstufen. Dieses wird so nicht benötigt, deshalb kann dort das neue Hortgebäude in direkter Nachbarschaft zur Grundschule entstehen. Es wird für 308 Kinder konzipiert.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Taklerring 44,
18109 Rostock
Planung zur Errichtung eines Hortneubaus.
— Barrierefreie Erschließung der Einrichtung;
— Gewährleistung der Anforderungen gem. GEG.
Nähere Informationen können in den Ausschreibungsunterlagen ersehen werden.
Optional können die Leistungsphasen 5 bis 8 vergeben werden.
Es ist beabsichtigt die Maßnahme über Förderprogramme zu finanzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeplanung Neubau Hortgebäude, Taklerring 44, 18109 Rostock
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen sind nur elektronisch einzureichen. Siehe Pkt. 1.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]