Stadt Boizenburg/Elbe - Grundschulzentrum Boizenburg - Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022070005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boizenburg/Elbe
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19258
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boizenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Boizenburg/Elbe - Grundschulzentrum Boizenburg - Gerüstbauarbeiten
Grundschulzentrum Boizenburg - Gerüstbauarbeiten
An d. Quöbbe 10 19258 Boizenburg/Elbe
Für Bauteil A werden ca. 2.785 qm Fassadengerüst auf einer Höhe von bis zu
12 m vorgesehen. Im Innern ist unter anderem für die dreigeschossige Halle
sowohl ein Standgerüst als auch eine Arbeitsbühne für eine Höhe von bis zu 8
m enthalten. Für Bauteil B werden ca. 1.550 qm Fassadengerüst auf einer
Höhe von bis zu 10 m vorgesehen. Im Innern ist unter anderem für die
Sporthalle sowohl ein Standgerüst als auch eine Arbeitsbühne für eine Höhe
von bis zu 7 m enthalten. Für Bauteil C werden ca. 120 qm Fassadengerüst
auf einer Höhe von bis zu 9 m zur Klinkersanierung vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Gebatec Gerüstbau-Fachbetrieb GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zurow
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23992
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YW8ML1MY7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.