Wassermühle Ziddorf - SiGeKo Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-25-shp

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Teterow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 17166
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-mecklenburgische-schweiz.de/portal/startseite.html
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wassermühle Ziddorf - SiGeKo

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-25-shp
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit - DA02
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Dahmen plant den Umbau und die Sanierung der denkmalgeschützten Ziddorfer Wassermühle inklusive dessen Nebengebäuden in der Ortslage Ziddorf.

Es soll der Umbau in ein Gebäude mit multifunktionaler Nutzung erfolgen, um ein Anlaufpunkt für die Einheimischen und Besucher zu schaffen. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Niederlassung des Sitzes der Naturparkverwaltung Mecklenburgische Schweiz und Kummerowersee als Verwaltungsgebäude, Werkstatt, Besucherzentrum und Verwaltungsort nebst Gastronomie.

Ausgeschrieben werden Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 9 709.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Hauptort der Ausführung:

17166 Dahmen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vergeben wird die Aufgabe eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gem. der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV).

Der Auftragnehmer erbringt unter Berücksichtigung der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) alle zur Erfüllung seiner Pflichten als SiGe-Koordinator erfor-derlichen Aufgaben. Hierzu zählen insbesondere:

1. Erstellung der Vorankündigung (Anmeldung der Baustelle beim LAGUS, De-zernat Arbeitsschutz und technische Sicherheit)

2. Erarbeitung und ggf. Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-planes (SiGE-PLAN) und einer Baustellenordnung für das Bauvorhaben

3. Betreuung des Bauvorhabens als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoor-dinator (SiGeKo) während der Bauphase unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben (z.B. RAB). Schließt Kontrolle der einschlägigen Best-immungen und Richtlinien hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz mit ein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 100 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Angebot soll die Teilnahme an zwei Bauberatung enthalten sowie die Protokollanfertigung.

Die Teilnahme an weiteren Bauberatungen erfolgt auf Abruf und wird gesondert vergütet. Hierfür hat der Bieter in seinem Angebot einen Stundensatz anzugeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 167-474230
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-08-25-shp
Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Wassermühle in Ziddorf - SiGeKo

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01187
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 15 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 9 709.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung.

Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/11/2022