Wassermühle Ziddorf - SiGeKo Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-25-shp
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Teterow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 17166
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-mecklenburgische-schweiz.de/portal/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Wassermühle Ziddorf - SiGeKo
Die Gemeinde Dahmen plant den Umbau und die Sanierung der denkmalgeschützten Ziddorfer Wassermühle inklusive dessen Nebengebäuden in der Ortslage Ziddorf.
Es soll der Umbau in ein Gebäude mit multifunktionaler Nutzung erfolgen, um ein Anlaufpunkt für die Einheimischen und Besucher zu schaffen. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Niederlassung des Sitzes der Naturparkverwaltung Mecklenburgische Schweiz und Kummerowersee als Verwaltungsgebäude, Werkstatt, Besucherzentrum und Verwaltungsort nebst Gastronomie.
Ausgeschrieben werden Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators.
17166 Dahmen
Vergeben wird die Aufgabe eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gem. der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV).
Der Auftragnehmer erbringt unter Berücksichtigung der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) alle zur Erfüllung seiner Pflichten als SiGe-Koordinator erfor-derlichen Aufgaben. Hierzu zählen insbesondere:
1. Erstellung der Vorankündigung (Anmeldung der Baustelle beim LAGUS, De-zernat Arbeitsschutz und technische Sicherheit)
2. Erarbeitung und ggf. Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-planes (SiGE-PLAN) und einer Baustellenordnung für das Bauvorhaben
3. Betreuung des Bauvorhabens als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoor-dinator (SiGeKo) während der Bauphase unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben (z.B. RAB). Schließt Kontrolle der einschlägigen Best-immungen und Richtlinien hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz mit ein.
Das Angebot soll die Teilnahme an zwei Bauberatung enthalten sowie die Protokollanfertigung.
Die Teilnahme an weiteren Bauberatungen erfolgt auf Abruf und wird gesondert vergütet. Hierfür hat der Bieter in seinem Angebot einen Stundensatz anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Wassermühle in Ziddorf - SiGeKo
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01187
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de