Ausrüstung von ÖPNV-Bussen mit Videoüberwachung (CCTV) und automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) Referenznummer der Bekanntmachung: VLP-002-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagenow
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vlp-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausrüstung von ÖPNV-Bussen mit Videoüberwachung (CCTV) und automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS)
Die Leistung besteht in der Ausrüstung von ÖPNV-Bussen mit Videoüberwachung (CCTV) und automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) sowie der Lieferung eines Flottenmanagementsystems.
Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH Bahnhofstraße 125 19230 Hagenow
Die Leistung besteht in der Ausrüstung von ÖPNV-Bussen mit Videoüberwachung (CCTV) und automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) sowie der Lieferung eines Flottenmanagementsystems.
1. Der Auftragnehmer liefert die gemäß Leistungsbeschreibung (Teil B) zu liefernden Systeme auch für Neufahrzeuge des Auftraggebers als Beistellungen.
2. Der Auftragnehmer liefert die gemäß Kap. 2.10 der Leistungsbeschreibung (Teil B) zu liefernden Ersatzteile.
3. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung "Übergabe der Zähldaten an IVU TicketBox per VDV 300" gemäß Kap. 2.6.11 der Leistungsbeschreibung (Teil B).
4. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung "FMS-Aufzeichnung" gemäß Kap. 2.2.2 der Leistungsbeschreibung (Teil B).
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung "Supportleistung vor Ort incl. An /Abreise" gemäß Ziff. 3 Abs. 3 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil C).
Die weiteren Bedingungen für die Ausübung der Optionen sind in Ziff. 12 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil C) festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausrüstung von ÖPNV-Bussen mit Videoüberwachung (CCTV) und automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://derovis.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YAX6MG8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind."
Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit
- ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder
- der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).