B 111 OU Wolgast Bauoberleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 222874
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 111 OU Wolgast Bauoberleitung
Bauoberleitung für
- Neubau B111 OU Wolgast Länge 6,8km,
- Neubau Brücke über die Peene mit der Länge von 1,465km
(Zügelgurtbrücke mit Stützweite 252m)
- Herstellung Neue Bahnhofstraße
- Radweg entlang der K 26 (VG)
- 3 BW im Zuge von Kreis- oder Gemeindestraßen
- Brücke als Querungshilfe für Fischotter bei Loddin.
Wolgast
Bauoberleitung für
- Neubau B111 OU Wolgast Länge 6,8km,
- Neubau Brücke über die Peene mit der Länge von 1,465km
(Zügelgurtbrücke mit Stützweite 252m)
- Herstellung Neue Bahnhofstraße
- Radweg entlang der K 26 (VG)
- 3 BW im Zuge von Kreis- oder Gemeindestraßen
- Brücke als Querungshilfe für Fischotter bei Loddin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
B 111 OU Wolgast Bauoberleitung
Nationale Identifikationsnummer: DE150111499
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland
Nationale Identifikationsnummer: De218474151
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]